Vertrauensgewinn
Vermittlerregister sichert Qualität im Versicherungsvermittlermarkt / Ein Gespräch mit Richard Pfefferkorn, Vorsitzender des IHK-Ausschusses Finanzdienstleistungen
Zwei Jahre nach seinem Start sind in das bei der Industrie- und Handelskammer geführte Versicherungsvermittlerregister knapp 2 800 Vermittler und Berater eingetragen. Bei gut 1 000 Vermittlern hat die IHK Frankfurt eine Erlaubnis nach Paragraf 34 d der Gewerbeordnung erteilt. Im Interview erläutert Richard Pfefferkorn, Vorsitzender des Ausschusses Finanzdienstleistungen, welche Veränderungen das „Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts“ (Vermittlergesetz) für Kunden und Branche gebracht hat.Herr Pfefferkorn, was regelt das Vermittlergesetz genau?
Das Vermittlergesetz regelt die Berufszulassungs- und Berufsausübungsvorschriften von Versicherungsvermittlern und -beratern. Ein Kernpunkt des Gesetzes ist, dass die Vermittlerperson bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um am Markt überhaupt tätig sein zu dürfen. Nur derjenige wird zum Gewerbe zugelassen, der anhand bestimmter Dokumente nachweist, dass er persönlich zuverlässig ist, in geordneten Verhältnissen lebt, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und über eine angemessene berufliche Qualifikation verfügt.
Der andere zentrale Bestandteil des Gesetzes ist die Pflicht zur Beratung und zur Dokumentation der Beratung. Was hat es damit auf sich?
Der Vermittler hat den Kunden genau nach seinen Bedürfnissen und Wünschen zu befragen und entsprechend zu beraten. Die Gründe, warum er ein bestimmtes Produkt empfohlen hat, muss er angeben. Details werden in einem Protokoll über die Beratung festgehalten, das dem Versicherungsinteressenten ausgehändigt wird. Auf dieser Basis kann der Vermittler dann eventuell haftbar gemacht werden. Wenn es um die Aufarbeitung der Finanzmarktkrise geht, sind die Versicherungsvermittler mit diesem Niveau an Regulierung Vorreiter und Vorbild für die Vermittlung anderer Finanzprodukte, wo derartige Pflichten noch fehlen.
Für wen gilt das Gesetz?
Die Vorschriften gelten für alle selbstständigen Versicherungsvertreter, Makler und Berater. Bestimmte Ausnahmen bei der Erlaubnispflicht gibt es für Gewerbetreibende, die Versicherungen nur im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Haupttätigkeit, also dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung vermitteln. Der klassische Fall ist der Kraftfahrzeughändler, der seinem Kunden zum verkauften Auto eine Kraftfahrtversicherung vermittelt. Diese sogenannten produktakzessorischen Vermittler müssen ebenfalls registriert werden und einen Antrag bei der IHK stellen. Anstatt einer Erlaubnis können sie aber eine Erlaubnisbefreiung beantragen.
Versicherungsvermittler dürfen nur noch tätig sein, wenn sie im Vermittlerregister eingetragen sind. Wem nutzt dieses Register?
Zweck des Vermittlerregisters ist es, als Auskunftei sowohl für die Verbraucher als auch für die Versicherungsgesellschaften zu dienen. Jedermann kann über das Internet das Online-Register einsehen und sich über die Zulassung und den Umfang der zugelassenen Tätigkeit eines Versicherungsvermittlers oder -beraters informieren. Das hilft, seriöse Anbieter von unseriösen zu unterscheiden.
Welche längerfristig wirksamen Chancen birgt Ihrer Meinung nach das Vermittlergesetz?
Das Vermittlergesetz ist nur ein Teil eines Veränderungsprozesses der Gesetzgebung für den Versicherungsmarkt. Im Zusammenspiel mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes, der Informationspflichtenverordnung und Solvency II bieten sich Perspektiven vor allem im Hinblick auf die Steigerung der Transparenz zugunsten des Verbrauchers. Eine weitere Chance ist, dass die Seriosität und die Kompetenz des Gewerbes durch die geforderte Sachkunde verstärkt werden. Ich denke, dass die Vermittlerwirtschaft zu einer grundlegenden Intensivierung ihrer Kundenorientierung und -bindung gelangen wird und sich der neue gesetzliche Rahmen in einem Vertrauensschub für die Branche auszahlt.
Eine Studie des Bundesverbraucherministeriums hat als eine Ursache der aktuellen Finanzmarktkrise die Anreizwirkungen eines provisionsbasierten Vertriebs ausgemacht und empfiehlt die Hinwendung zur Honorarberatung. Was halten Sie von dieser Idee?
Jetzt generell zur Honorarberatung wechseln zu wollen, halte ich für den falschen Weg. Es ist unrealistisch zu glauben, dass die Mehrheit der Verbraucher im Vorfeld einer Beratung bereit ist, angemessene Honorare zu vereinbaren. Die meisten müssten sensibilisiert werden, andernfalls würden sie viele Risiken gar nicht versichern. Geringverdiener würden per se ausgegrenzt. Obendrein führt eine einem Versicherungsabschluss vorgeschaltete Honorarberatung nicht unbedingt zu dem vom Kunden gewünschten Ergebnis, nämlich einen Versicherungsschutz zu erlangen. Daneben ist es für den Verbraucher längst zur Selbstverständlichkeit geworden, dass er sich – gerade bei wichtigen Abschlüssen Angebote verschiedener Versicherer einholt und sich ein eigenes Bild macht. Vom Vermittler bekommt er neben der Beratung umfassende Informationen an die Hand, die ihn dabei unterstützen, eine rationale Entscheidung zu treffen.
Und schließlich geht es doch auch um ein Vertrauensverhältnis zwischen Vermittler und Kunde?
In jedem Fall. In der Versicherungswirtschaft sind Bestandsprovisionen üblich, das heißt, je länger ein abgeschlossener Vertrag besteht, desto höher sind im Ergebnis die Vermittlerprovisionen. Es geht also schon lange nicht mehr darum, dass Vermittler den schnellen Abschluss suchen und auf hohe Abschlussprovisionen schielen. Vertrauen und langfristige Zusammenarbeit mit den Kunden sind die entscheidenden Grundvoraussetzungen für den erfolgreichen Vermittler. Erst damit wird sein Einkommen nachhaltig gesichert. Jede Stigmatisierung des provisionsbasierten Vertriebs ist deshalb völlig falsch und ungerecht.
Führt die aktuelle Finanzmarktkrise zu weiteren Auflagen und Vorschriften auch für die Versicherungsvermittler?
Die Finanzmarktkrise hat keine Defizite offenbart, die Anlass zu einer weitergehenden Regulierung im Versicherungsvermittlermarkt geben würden. Allerdings wird es neue Rahmenbedingungen für die Finanzvermittlung geben. Noch sind in Deutschland laut Finanzmarktrichtlinien-Umsetzungsgesetz (FRUG) weder die Beratung zu Investmentfonds noch die zu geschlossenen Fonds erlaubnispflichtig. Ich erwarte jedoch, dass diese Ausnahmen bald aufgehoben werden und diese Vertriebsbereiche unter den Anwendungsbereich der EU-Finanzmarktrichtlinie Markets in Financial Instruments Directive, kurz MiFID, fallen. Für Beratung und Vertrieb von Investmentfondsanteilen wäre damit eine Zulassung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erforderlich. Oder der Berater begibt sich unter ein Haftungsdach und erbringt im Namen und auf Rechnung dieses Haftungsdachs diese Finanzdienstleistungen. Dann muss er nicht selbst bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Erlaubnis nach Paragraf 32 KWG beantragen.
Gibt es hierzu auch Alternativen?
Eine Alternativlösung wäre, Investmentfonds analog der Versicherungsvermittlung über die Gewerbeordnung zu regulieren. Fondsvermittler bräuchten dann wie die Versicherungsvermittler eine Erlaubnis und müssten Kriterien wie Mindestqualifikation, Registrierung, Berufshaftpflichtversicherung und Dokumentation erfüllen. Überprüfungsinstanz könnte wie im Vermittlergewerbe die Industrie- und Handelskammer sein. Noch gibt es keinen Gesetzestext für die Regulierung. Ich rechne allerdings in der nächsten Legislaturperiode der Bundesregierung damit.
IHK Frankfurt am Main
Starthilfe und Unternehmensförderung
Weitere Informationen
Informationen und Antragsunterlagen für das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Versicherungsvermittler stehen im Internet unter www.frankfurt-main.ihk.de/versicherungsvermittlung zur Verfügung. Darüber hinaus hat die IHK Frankfurt eine Vermittler-Hotline (Telefon 069 2197 2040 geschaltet. Das Vermittlerregister kann online unter www.vermittlerregister.info eingesehen werden.
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