Außenwirtschaftsdokumente in der IHK-Beglaubigungsstelle
Außenwirtschaftsdokumente
Auf Antrag kann die IHK
- Ursprungszeugnisse ausstellen sowie
- sonstige, dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Dokumente bescheinigen. (Handelsrechnungen, Herstellererklärungen, Einladungsschreiben an ausländische Gesprächspartner zur Vorlage bei deutschen Konsulaten u.a.)
Die Gebühren pro Dokument betragen 5 Euro. Erläuterungen und Merkblätter zu Außenwirtschaftsdokumenten finden Sie unter International
Carnet ATA
Carnet ATA
Zur Vereinfachung der Zollformalitäten für vorübergehend zu exportierende Waren (z. B. Messegut, Warenmuster oder Berufsausrüstung) stellt die IHK das Zollpassierscheinheft Carnet ATA aus.
Die IHK-Ausstellgebühr beträgt 38 Euro für IHK-Zugehörige bzw. 46 Euro für Nicht-IHK-zugehörige-Unternehmen.
Die zu entrichtende Hermes-Gebühr für die Kautionsversicherung richtet sich nach dem Warenwert.
IHK-Beglaubigungsstelle:
Schillerstr. 11
Mo. - Fr. von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Haben Sie noch Fragen?
Ihre Ansprechpartnerinnen beraten Sie gerne.
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Cornelia Drexler
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Tel.: 069 2197-1231
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Fax: 069 2197-1352
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Susanne Kuhn
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Tel.: 069 2197-1213
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Fax: 069 2197-1352
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Gabriele Spielmann
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Tel.: 069 2197-1214
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Fax: 069 2197-1352
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