Außenwirtschaftsdokumente in der IHK-Beglaubigungsstelle
Außenwirtschaftsdokumente
Auf Antrag kann die IHK
Ursprungszeugnisse ausstellen sowie
sonstige, dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Dokumente bescheinigen. (Handelsrechnungen, Herstellererklärungen, Einladungsschreiben an ausländische Gesprächspartner zur Vorlage bei deutschen Konsulaten u.a.)
Die Gebühren pro Dokument betragen 5 Euro. Erläuterungen und Merkblätter zu Außenwirtschaftsdokumenten finden Sie unter International.
Carnet ATA
Zur Vereinfachung der Zollformalitäten für vorübergehend zu exportierende Waren (z. B. Messegut, Warenmuster oder Berufsausrüstung) stellt die IHK das Zollpassierscheinheft Carnet ATA aus.
Die IHK-Ausstellgebühr beträgt 38 Euro für IHK-Zugehörige bzw. 46 Euro für Nicht-IHK-zugehörige-Unternehmen.
Die zu entrichtende Hermes-Gebühr für die Kautionsversicherung richtet sich nach dem Warenwert.
Weitere Informationen zum Carnet ATA finden Sie unterInternational.
IHK-Beglaubigungsstelle:
Schillerstr. 11
Mo. - Fr. von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr