Erläuterungen zum Beitragsbescheid

 
Beitrag - Höhe und Modalitäten
» 0. Tipps
 1. Erläuterungen Beitragsbescheid
» 2. Rechtsgrundlagen und Veranlagungsverfahren
» 3. Mitgliedschaft und Beitragspflicht
» 4. Widerspruch erheben
» 5. Zahlungsschwierigkeiten
» 6. Existenzgründer
» 7. Besondere Rechtsformen
» 8. Wirtschaftssatzung 2012
 
Beitragsbescheid-klein 
 
 
1: Jahr (= Beitragsjahr)
Mit dem Beitragsbescheid kann die Berechnung der Vorauszahlung für das laufende Jahr mit der Bemessungsgrundlage aus dem zuletzt abgerechneten Vorjahr sowie ggf. Nachberechnungen für ein oder mehrere Vorjahre aufgrund der Festsetzungen des Finanzamtes erfolgen. Auch nach einer bereits erfolgten Gewerbeabmeldung können noch endgültige Abrechnungen aufgrund der Meldungen des Finanzamts für zurückliegende Jahre erfolgen.
Soweit es sich um eine vorläufige Veranlagung handelt, enthält der Bescheid hier den Hinweis „vorläufig“.

2: Umlagesatz in % (Hebesatz)
Hier wird der Umlagesatz für das jeweilige Beitragsjahr ausgewiesen. Dieser wird jährlich von der Vollversammlung festgesetzt und für die Berechnung der Umlage verwandt.

3: Bemessungsgrundlage
Hier wird die Höhe der zugrundegelegten Bemessungsgrundlage, nach dem zuletzt bekannten Gewerbeertrag, ersatzweise dem Gewinn aus Gewerbebetrieb, aufgeführt.

4: Jahresbeitrag
Hier werden in Abhängigkeit von der Höhe der Bemessungsgrundlage, der zu zahlende
Grundbeitrag und die ggf. zu zahlende Umlage aufgeführt.

5: mit früheren Bescheiden festgesetzt
Hier werden die Beiträge aufgeführt, die mit einem früheren Bescheid festgesetzt wurden.

6: mit diesem Bescheid festgesetzt
Hier werden die Beiträge aufgeführt, die mit diesem Bescheid festgesetzt wurden.

7: Saldo
In dieser Spalte wird der Saldo (Grundbeitrag plus Umlage abzüglich bereits geleisteter Zahlungen) für das jeweilige Beitragsjahr ausgewiesen. Ist der Saldo mit einem „G“ versehen, handelt es sich um ein Guthaben. Ist der Saldo mit einem mit einem „S“ versehen, handelt es sich um eine Forderung an das IHK-Mitglied.

8: Bezeichnung
Hier wird die Art der Bemessungsgrundlage (Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb) angegeben. Bei der Berechnung der Umlage für Personen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb
um einen Freibetrag von 15.340 € gekürzt. Bei einer Bemessungsgrundlage bis zur Höhe des Freibetrags fällt kein Umlagebetrag an.

9: Zahlung
Hier werden Zahlungen aufgeführt, die Sie für das betreffende Beitragsjahr bereits geleistet haben.

10: Gesamt
In dieser Zeile wird der Saldo aus der aktuellen Beitragsveranlagung und den Beiträgen aus früheren Beitragsbescheiden ausgewiesen. Hier können Sie erkennen, ob Sie noch Zahlungen zu leisten haben oder insgesamt ein Guthaben für Sie besteht. Sofern uns Ihre Bankverbindung bekannt ist, wird Ihnen Ihr Guthaben automatisch überwiesen, ansonsten erfolgt die Erstattung, sobald uns die Bankverbindung schriftlich mitgeteilt wurde.
 
 

Ansprechpartner

Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Jürgen Magin Finanzen und Organisation
Telefon:069 2197-1264 Fax:069 2197-1486

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und Freitag von 8:30 bis 16:00 Uhr.

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