Beitragsbefreiung für Existenzgründer

 
Beitrag - Höhe und Modalitäten
» 0. Tipps
» 1. Erläuterungen Beitragsbescheid
» 2. Rechtsgrundlagen und Veranlagungsverfahren
» 3. Mitgliedschaft und Beitragspflicht
» 4. Widerspruch erheben
» 5. Zahlungsschwierigkeiten
 6. Existenzgründer
» 7. Besondere Rechtsformen
» 8. Wirtschaftssatzung 2012
Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 4 des IHK-Gesetzes sind nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31.12.2003 angezeigt haben und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebseröffnung erfolgt, und für das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro nicht übersteigt.

Anfragen zu Existenzgründung beantwortet Ihnen unsere Abteilung Starthilfe und Unternehmensförderung.
 

Ansprechpartner

Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Anneliese Gehrmann Finanzen und Organisation
Telefon:069 2197-1282 Fax:069 2197-1486

Ansprechpartner Beitrag

Erreichbar: Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 17:30 Uhr
und Freitag von 8:30 bis 16:00 Uhr.

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bzw. per Telefax 069 2197-1486.

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