Rechtsgrundlagen und Veranlagungsverfahren der Beiträge

 
Beitrag - Höhe und Modalitäten
» 0. Tipps
» 1. Erläuterungen Beitragsbescheid
 2. Rechtsgrundlagen und Veranlagungsverfahren
» 3. Mitgliedschaft und Beitragspflicht
» 4. Widerspruch erheben
» 5. Zahlungsschwierigkeiten
» 6. Existenzgründer
» 7. Besondere Rechtsformen
» 8. Wirtschaftssatzung 2012
Beitragsordnung

Die Vollversammlung verabschiedet die Beitragsordnung, in der die Veranlagung der Beiträge geregelt ist, nur bei Änderungsbedarf.


Wirtschaftssatzungen
 


Gerichtliche Entscheidungen

Wesentliche Entscheidungen von Gerichten zu Fragen der IHK-Mitgliedschaft und zur Beitragsveranlagung


Veranlagungsverfahren

Die IHK Frankfurt wendet die Gegenwartsveranlagung an, die dem Verfahren bei der Gewerbesteuer entspricht. Für das laufende Geschäftsjahr wird eine Vorauszahlung (vorläufig) nach dem zuletzt bekannten Gewerbeertrag, ersatzweise dem Gewinn aus Gewerbebetrieb erhoben. Dem IHK-Mitglied bleibt es vorbehalten, einen schriftlichen Antrag auf Berichtigung der Beitragserhebung zu stellen, falls der Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb eine erhebliche Abweichung erwarten lässt. Die endgültige Abrechnung erfolgt, sobald der IHK die endgültige Bemessungsgrundlage über das zuständige Finanzamt  bekannt gegeben wird.

Berichtigungen des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb durch das zuständige Finanzamt, führen zur Berichtigung der Beitragserhebung. Bestehen mehrere Betriebsstätten im IHK-Bezirk, so sind die Zerlegungsanteile zu einer einheitlichen Bemessungsgrundlage zusammengefasst. Einsprüche gegen den vom Finanzamt festgestellten Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb sind nur beim Finanzamt möglich.

Die Vollversammlung verabschiedet jährlich eine Wirtschaftssatzung, in der die Höhe des Umlagesatzes, die Grundbeitragsstaffel und die Eckdaten des Ertrags- und Finanzplans festgesetzt werden.

 

Ansprechpartner

Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Telefon: Fax:

Ansprechpartner Beitrag

Erreichbar: Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 17:30 Uhr
und Freitag von 8:30 bis 16:00 Uhr.

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telefonisch unter 069 2197-1530
bzw. per Telefax 069 2197-1486.

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