Tipps zur Beitragsveranlagung

 
Beitrag - Höhe und Modalitäten
 0. Tipps
» 1. Erläuterungen Beitragsbescheid
» 2. Rechtsgrundlagen und Veranlagungsverfahren
» 3. Mitgliedschaft und Beitragspflicht
» 4. Widerspruch erheben
» 5. Zahlungsschwierigkeiten
» 6. Existenzgründer
» 7. Besondere Rechtsformen
» 8. Wirtschaftssatzung 2012
Im Folgenden geben wir Ihnen einige Tipps zur Beschleunigung und Rationalisierung Ihrer Beitragsveranlagung:
 
 
Unser Tipp:
Ihr Vorteil:
1.
Schicken Sie uns Ihre Fragen, Beschwerden und Hinweise per E- Mail.
Dieser Schriftverkehr wird bevorzugt bearbeitet, so dass Sie Zeit und Portokosten einsparen.
2.
Geben Sie bei allen Anfragen Ihre Debitoren-Nummer an.
Keine Rückfragen,
beschleunigte Bearbeitung Ihrer Post
3.
Zahlen Sie Ihre IHK-Beiträge mit dem vorbereiteten, dem Bescheid beigefügten Zahlungsträger.
Schnellste Verbuchung,
keine Rückfragen,
keine Mahnung,
kein Schreibaufwand.
4.
Sollten Sie über ein elektronisches Überweisungssystem verfügen: Bitte geben Sie in der ersten Zeile des Verwendungszweckes unbedingt die Beleg-Nummer (9-stellig) und die Debitoren-Nummer (11-stellig) Ihres Beitragsbescheides an.
Schnellste, automatisierte Verbuchung, keine Rückfragen,
keine Mahnung.
 
 

Ansprechpartner

Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Jürgen Magin Finanzen und Organisation
Telefon:069 2197-1264 Fax:069 2197-1486

Ansprechpartner Beitrag

Erreichbar: Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 17:30 Uhr
und Freitag von 8:30 bis 16:00 Uhr.

Weitere Auskünfte zum Thema Beitrag erhalten Sie
telefonisch unter 069 2197-1530
bzw. per Telefax 069 2197-1486.

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