Immissionsschutzgenehmigung

Bundesimmissionsschutzgenehmigung

nach Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG -

 

 

Für eine Erteilung der Genehmigung müssen bestimmte umweltrechtliche Anforderungen erfüllt sein. Diese finden Sie in den §§ 4, 5, 6 BImSchG.

Die Anforderungen an das Genehmigungsverfahren enthält § 10 BImSchG.

 

Genehmigungsbehörde

für den Kammerbezirk Frankfurt ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

Wichtige Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier:

http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=e655ee01226b19a01e7bf20141cbd36b
 


Im Merkblatt des Hessischen Umweltministeriums zur Beantragung der Immissionsschutzgenehmigung finden Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrages. (Seite 47 behandelt speziell die Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Abfall.)

 

Bei der Beantragung einer Bundesimmissionsschutzgenehmigung ist es erforderlich mehrere Anträge auszufüllen.

Unter folgendem Link können Sie sich schon einmal mit den Unterlagen vertraut machen: http://www.hlug.de/start/luft/downloads/downloads-genehmigungsverfahren.html

 

Um den Umfang einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung anzudeuten, finden Sie hier eine Übersicht der Unterlagen, die Sie für Ihren Antrag mindestens benötigen:

 

 

- Angaben zum Standort (topografische Karte, Lageplan)

- Flurstück und Flurstücksnummer (Wenn die Nummer Ihnen nicht bekannt ist, finden Sie die Nummer im Grundbuch. Jeder Notar hat die Möglichkeit, im Liegenschafts- oder Katasteramt einen Grundbuchauszug anzufordern.)

- Gesamtbaukosten und Einrichtungskosten bzw. Investitionskosten am Standort (Kosten für Anlagen und Baukörper)
 

- Welche weiteren behördlichen Entscheidungen liegen Ihnen vor? (Genehmigungen, Widerspruchsbescheide, Anordnungen etc.)
- Anlagenbeschreibung (Pläne mit der Anlagenaufstellung, Grundrisse, Schnitte, Bauzeichnungen oder ähnliches, Anlagen- bzw. Maschinenliste, Apparateaufstellungspläne)

- Anlagen zu Verfahren, zu Zusammenhängen innerhalb der Anlage (Hinweise gibt die EN ISO 10628)

 

- Jahresmenge der Ein- und Ausgänge der Rohstoffe (geschätzt) in Tonnen (wieder mit Fließbild)

- Jahresmenge der anfallenden Zwischenprodukte
 

- Jahresmenge sonstiger Abfälle (Fässer, Säcke, Verpackungen und so weiter) in Tonnen

--> diese Mengen müssen Sie nach "Abfall zur Verwertung" oder nach "Abfall zur Beseitigung" unterscheiden

- Fallen gefährliche Stoffe an?

 

- Daten zur Luftverunreinigung --> Angaben zu Emissionsquellen und Abgasreinigungseinrichtung, Angaben zu kontinuierlicher Emissionsmessung (mit Lageplan der Emissionsquelle)

- Beschreibung zur Abfallvermeidung und -entsorgung

- Daten zur Menge des Abwasseranfalls (Produktionsbedingte Abwassermenge, Reinigungs- und Spritzwasser

 

- Daten zu Schallquellen (schallemittierende Apparate, Maschinen und Anlagenteile)

 

- Angaben zu gefährlichen Stoffen gemäß Störfallverordnung (siehe Anhang der Verordnung)

 

- Angaben zum Personaleinsatz und zu Sozialräumen (getrennt nach Männern und Frauen, Fluchtwegeplan beilegen)

 

- Angaben zum Brandschutz und zur Löschwasserversorgung der Betriebsräume

 

- Angaben/ Liste zu wassergefährdenden Stoffen (Informationen finden Sie hier: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/vauws_entwurf.pdf)

 

- Prüfung, ob Ihr Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt (ist es in der Tabelle im Anhang 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes gelistet?)

 

Ansprechpartner

Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Luise Riedel Innovation und Umwelt
Telefon:069 2197-1480 Fax:069 2197-1423

IHK-Innovationsberatung Hessen

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