Länderinfo - Japan
Aktuelle Informationen
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise in Japan, auch was negative Effekte für die japanischen Handelspartner, insbesondere Deutschland, anbelangt, sind erst grob abschätzbar. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat in einer Stellungnahme kurz nach den Ereignissen eine erste Einschätzung vorgenommen.
Unternehmen, die Produkte aus Japan beziehen, verarbeiten oder vertreiben, stehen aufgrund der Naturkatastrophen und des Reaktorunglücks in Japan vor einer Vielzahl von Fragen. Zu Besorgnis über radioaktiv kontaminierte Importe besteht gegenwärtig jedoch kein Anlass.
Wir raten dringend davon ab, innerhalb der deutschen Wirtschaft gegenseitig Bestätigungen, Garantieerklärungen, etc. abzuverlangen, dass Produkte keine Komponenten enthalten, die aus Japan oder einem bestimmten Radius um Fukushima Daiichi stammen oder radioaktiv kontaminiert sein könnten. Der Aufwand hierfür ist unvertretbar und überfordert nicht nur kleinere Unternehmen, zudem entsteht dadurch keine höhere Sicherheit. Grundsätzlich gilt: Einwandfreie Ware muss kontaminationsfrei sein. Die Anforderungen an die geltende Produktsicherheit werden grundsätzlich eingehalten, dies umfasst auch eine etwaige radioaktive Kontamination. Grundsätzlich sollen Bürokratie und Beunruhigung in den Lieferketten weitestgehend vermieden werden. Eingehende Abfragen von Abnehmern sollten entsprechend beantwortet werden, zudem sollte darauf hingewiesen werden, dass die Produktsicherheit ohnehin gemäß geltendem Recht gewährleistet ist.
Den Kunden, Verbrauchern, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit insgesamt muss glaubhaft vermittelt werden, dass deutsche Hersteller und Importeure das Mögliche tun, um eine radioaktive Kontamination ihrer Produkte auszuschließen. Ferner empfiehlt sich die Botschaft, dass wir gerade jetzt die Menschen in Japan nicht noch weiter dadurch belasten dürfen, indem wir pauschal ihre Produkte ablehnen. Die größte Hilfe, die wir geben können, ist, Japan beim wirtschaftlichen Wiederaufbau beizustehen und japanische Produkte nicht generell zu stigmatisieren.
Was den Warenverkehr zwischen Japan und Deutschland anbelangt, sind auf Grund des Reaktorunfalls verschiedene Vorsichtsmaßnahmen getroffen worden. So werden Post- und Luftfrachtsendungen vom Zoll vorsorglich auf eine eventuelle Belastung mit Radioaktivität geprüft. Die Waren werden dabei stichprobenweise mittels Strahlenmessgeräten ("Geigerzähler") auf erhöhte Werte getestet. Dabei richtet sich der Umfang der Stichprobe nach den konkreten Umständen des Transportes. Die derzeit in einem sehr hohen zweistelligen Bereich liegende Stichprobenquote soll bis zur Stabilisierung der Lage auf diesem Niveau beibehalten werden. Darüber hinaus beschränken sich die Prüfungen nicht auf direkte Transporte, sondern berücksichtigen auch Umladungen im Ausland. Bislang ist nach Angaben der Zollverwaltung dabei keine kritische Radioaktivität gemessen worden.
Die Gefahr, in Japan kontaminierte Schiffe oder Seefrachten könnten den Hamburger Hafen erreichen, ist als sehr gering einzustufen, wird im von einer Expertenkommission erarbeiteten Handlungsleitfaden für den Hamburger Hafen festgestellt. Der Hamburger Hafen wird nicht direkt aus Japan angelaufen, vielmehr laufen die Schiffe zuvor mindestens sechs andere Häfen an, die ebenfalls einen hohen Sicherheitsstandard haben. Der Leitfaden sieht folgendes vor:
Die aus Sicherheitsgründen ohnehin bestehenden Meldeverpflichtungen werden ausgeweitet. Zu den bereits bestehenden verpflichtenden Vorausangaben wird für Schiffe, die aus Tokio oder Yokohama kommen oder die das Seegebiet um Fukushima durchfahren haben, der Fragenkatalog erweitert. Mindestens 24 Stunden vor dem Einlaufen in einen deutschen Hafen, wird im so genannten Point of Contact, beispielsweise erhoben, in welchen japanischen Häfen das Schiff festgemacht hatte, ob es dort Seewasser aufgenommen hat, welche Häfen zuvor auf der Rückfahrt angelaufen und ob bzw. wo bereits Messungen und Maßnahmen durchgeführt wurden.
Die Angaben werden durch den Point of Contact gesichtet und die relevanten Schiffe an die Wasserschutzpolizei-Leitstelle in Cuxhaven gemeldet. Diese Meldung wird dann, sofern Hamburg der Bestimmungshafen ist, an den Führungs- und Lagedienst der Hamburger Polizei als Meldekopf aller Hamburger Behörden weitergeleitet. Sollte das Schiff keine Untersuchungsergebnisse aus den vorher angelaufenen Häfen vorlegen können, die seine Strahlungsfreiheit belegen, würden von dort die betroffenen Stellen informiert werden. Polizeibeamte der Hamburger Wasserschutzpolizei, die ausgebildet sind, Kontaminationen festzustellen, würden dann in Amtshilfe die betreffenden Schiffe überprüfen. Zusammen mit dem Lotsen könnten die Polizeibeamten in Brunsbüttel an Bord gehen und ihre Messungen bis Hamburg beendet haben.
Sollte bei den Messungen ein Prüfwert von 0,2 Mikrosievert/h überschritten werden, erfolgt eine Information an die Terminalbetreiber und den Reeder, um über weitere Maßnahmen zu entscheiden. Diese könnten an der vorgesehenen Anlegestelle oder den „Finkenwerder Pfählen“ durchgeführt werden. Sollte eine vertiefende Messung den Wert bestätigen, würden zum Schutz der Besatzung und im Hinblick auf die Behandlung des Schiffes durch die Gesundheitsbehörde weitere Empfehlungen, wie z.B. Reinigungsmaßnahmen durch Fachfirmen gegeben werden.
Eine Überprüfung der eingeführten Waren findet durch den Zoll statt. Schon vor den Ereignissen in Japan hat der Zoll Waren regelmäßig auf Strahlung untersucht. Diese schon lange stattfindenden Überprüfungen sind eng mit den bestehenden Sicherungsmaßnahmen verknüpft, die ihren Ursprung in den Anschlägen vom 11.September 2001 in den USA haben.
Für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Japan hat die Europäische Union die Sicherheitsmaßnahmen mit VO (EU) 297/2011 vorsorglich erhöht. Danach dürfen Lebensmittel aus den betroffenen japanischen Regionen nur noch in Deutschland eingeführt werden, wenn sie in Japan kontrolliert und zertifiziert wurden. Somit wird bescheinigt, dass keine erhöhte radioaktive Belastung vorliegt. Ein Teil der Warensendungen wird von den Überwachungsbehörden der Mitgliedstaaten einer weiteren Kontrolle unterzogen. Die Verordnung gilt bis zum 30. Juni 2011.
Weiterführende Links:
>> Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
>> Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
>> Deutsche Botschaft in Tokio
Ansprechpartner für Mitgliedsunternehmen der IHK Frankfurt am Main:
- zu Export-/Importfragen: Eva-Maria Stolte
- zu Länderinformationen: Walter Engelmann
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Fläche
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377.800 qkm
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Einwohner
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127,4 Mio. (2010)
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Geschäftssprachen
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Japanisch, Englisch
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Mitgliedschaft in regionalen
Wirtschaftszusammenschlüssen
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APEC, ESCAP
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Währung
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Yen
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Wechselkurs (Jahresdurchschnitt 2010)
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1 US$ = 87,8 Yen
1 Euro = 116,2 Yen
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Bruttoinlandsprodukt (BIP; nom.; Mrd. US$)
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2010: 5.461
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BIP je Einwohner (US$)
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2010: 42.820
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BIP-Wachstum (%)
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2008: -1,2
2009: -6,3
2010: 4,0
2011: -0,5* (*Prognose)
2012: 2,3* (*Prognose)
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Inflationsrate (%)
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2008: 1,4
2009: -1,4
2010: -0,7
2011: -0,4* (*Prognose)
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Durchschnittslohn (1.000 Yen/Monat)
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2010: 360
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(Quelle: GTAI, Stand: November 2011)
Außenhandel
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Deutsche Einfuhr aus Japan (2010)
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22.065 Mio. Euro (+16 %)
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Deutsche Ausfuhr nach Japan (2010)
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13.114 Mio. Euro (+21 %)
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Rang in der deutschen Einfuhr (2010)
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14
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Rang in der deutschen Ausfuhr (2010)
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18
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(Quelle: Statistisches Bundesamt)
IHK WirtschaftsForum 10/2008: Rot, Gelb oder lieber Grün: Erfolgsfaktoren für Projekte mit japanischen Partnern
IHK WirtschaftsForum 10/2008: Erfolgsfaktor Vertrauen: Deutsch-japanische Zusammenarbeit profitiert von Gemeinsamkeiten und komplementären Stärken
Pressemitteilung Cluster Business Japan vom 29. September 2009
Botschaft / Konsulat:
The City of Yokohama
Fukuoka Prefecture
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