Länder - Usbekistan
Außenhandelspraxis
- Bestimmte Waren bedürfen bei der Einfuhr einer Erklärung, dass sie den nationalen Bestimmungen entsprechen.
>>Aufstellung I - Bestimmte Waren müssen bei der Einfuhr in der Staatssprache beschriftet/markiert sein.
>>Aufstellung II
Ausgewählte Ansprechpartner und Vertretungen
Botschaft / Konsulat:
Die Anschriften und weitere Informationen finden Sie auf der Länderseite Usbekistan des Auswärtigen Amtes
Firmenadressen mit Außenhandelsbeziehungen selektiert für Sie das
Ansprechpartner
Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Monika Goldbach
International
Veranstaltungen und Termine
21.05.2012 — 25.05.2012
Africa Business Week
13.06.2012
Der Zollbeauftragte und seine Haftung