Länder - Usbekistan

Außenhandelspraxis
  • Bestimmte Waren bedürfen bei der Einfuhr einer Erklärung, dass sie den nationalen Bestimmungen entsprechen.
    >>Aufstellung I
  • Bestimmte Waren müssen bei der Einfuhr in der Staatssprache beschriftet/markiert sein.
    >>Aufstellung II 
Ausgewählte Ansprechpartner und Vertretungen

Botschaft / Konsulat:
Die Anschriften und weitere Informationen finden Sie auf der Länderseite Usbekistan des Auswärtigen Amtes
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