Risikoabsicherung bei Auslandsinvestitionen

Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland

Die Investitionsgarantien des Bundes sichern politische Risiken ab, wirtschaftliche Risiken werden nicht übernommen.

Politische Risiken sind:
  • Nationalisierung, Enteignung, enteignungsgleiche Eingriffe
  • Krieg, Revolution oder Aufruhr
  • Konvertierungs- und Transferrisiken
  • Zahlungsmoratorien
  • Nichteinhaltung staatlicher Zusagen

Kriterien für eine Bundesgarantie:

  • Neuinvestition eines Unternehmens mit Sitz in Deutschland
  • Vertiefung der bilateralen Beziehungen, positive Auswirkungen des Projektes im Gastland
  • Ausreichender Rechtsschutz: Investitionsförderungsvertrag, Genehmigungs- und Registrierungserfordernisse, innerstaatliche Rechtsordnung


Mandatar des Bundes ist die PwC Deutsche Revision AG. Weitere Informationen zum Thema "Bundesgarantien für Auslandsinvestitonen" erhalten Sie auf der PwC-Website,
http://agaportal.de/pages/dia/.


Investitionsgarantien der MIGA
Die Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) gehört zur Weltbank-Gruppe und sichert schwerpunktmäßig langfristige Investitionsprojekte in schwierigen Märkten ab.

Die Vertragslaufzeiten liegen zwischen 15 - 20 Jahren. MIGA arbeitet bei der Absicherung von Investitionsprojekten weltweit eng zusammen mit öffentlichen und privaten Kreditversicherern und entwicklungspolitischen Finanzierungsinstitutionen (KfW, DEG in Deutschland).

Informationen zu MIGA-Garantien sind auf der MIGA-Website, www.miga.org, hinterlegt.