Risikoabsicherung im Export (Hermesdeckungen)
Exportkreditgarantien, besser bekannt als "Hermesdeckungen", dienen der Erschließung schwieriger Märkte und der Aufrechterhaltung wirtschaftlicher Beziehungen auch in ungünstigen Zeiten. Mit der Übernahme von Hermesdeckungen können deutsche Exporteure und Kreditinstitute ihre Käufer- und Länderrisiken aus Exportgeschäften absichern.
Deckungen im Kurzfristgeschäft
Die staatliche Exportkreditversicherung bietet im kurzfristigen Exportgeschäft vier verschiedene Deckungsformen an: kurzfristige Einzeldeckungen, revolvierende kurzfristige Einzeldeckungen, Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen sowie Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen-light. Es können Lieferungen abgesichert werden in alle nicht EU - und OECD-Kernländer. Bis Ende 2011 gibt es eine Ausnahmeregelung für Lieferungen in die Länder Bulgarien, Island, Lettland, Litauen und Rumänien.
1. Einzeldeckungen
Die kurzfristige Lieferantenkreditdeckung sichert die Geldforderungen der deutschen Exporteure gegenüber ihrem ausländischen Kunden ab. Bei den Lieferungen handelt es sich in erster Linie um Rohstoffe, Halbfertigwaren, Komponenten, Konsumgüter und Ersatzteile. Üblich ist eine Kreditierung von maximal sechs Monaten. Bei hochwertigen Komponenten und langlebigen Konsumgütern kommt eine Kreditlaufzeit von 12 Monaten, in Ausnahmefällen von zwei Jahren in Betracht. Abgesichert ist neben dem politischen Risiko auch die Insolvenz des Kunden und die Nichtzahlung innerhalb von sechs Monaten nach vereinbartem Zahlungstermin.
2. Revolvierende Einzeldeckungen
Liefert der Exporteur regelmäßig an einen ausländischen Kunden mit kurzfristigen Zahlungszielen, kann die Bundesregierung diese Einzeldeckungen auch als revolvierende Lieferantenkreditdeckung übernehmen.
3. Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG)
Besonders interessant für mittelständische Exporteure ist die sogenannte Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung. Gerade für die mittelständische Exportwirtschaft stellt die APG einen umfassenden, unbürokratischen, kostengünstigen, dabei aber flexiblen Schutz dar. Inhaltlich ist die APG eine Sammeldeckung, die mehrere Verträge mit einer Vielzahl von ausländischen Kunden in verschiedenen Ländern umfasst. Die Prämie ist meistens deutlich günstiger als diejenige für Einzeldeckungen. Zudem entfallen Antrags- und Prüfungsgebühren. Der APG-Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr. Der Deckungsschutz für die einzelnen Forderungen beginnt mit dem Versand der Waren. Der Exporteur kann unter den deckungsfähigen Ländern (nicht EU, nicht Kern-OECD) einzelne auswählen, in denen dann alle privaten Besteller eingeschlossen sind. Darüber hinaus kann er wahlweise Forderungen ausländischer Tochtergesellschaften, Forderungen verbundener Unternehmen, Forderungen gegen öffentliche Schuldner, akkreditivbesicherte Forderungen sowie Leistungsgeschäfte mit in seinen Pauschalvertrag einschließen.
Die APG bietet Schutz gegen den Zahlungsausfall aufgrund der Insolvenz des Bestellers, der Nichtzahlung der Forderung innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit sowie aufgrund politischer Risiken, insbesondere auch Devisenmangel oder Beschränkung des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs.
4. Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen-light (APG-light)
Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light) ist eine Pauschaldeckung für Ausfuhrgeschäfte mit Kreditlaufzeiten bis 4 Monate. Sie wird vor allem von kleinen und mittelständischen Exporteuren mit Jahresumsätzen bis zu einer Million Euro genutzt, ist aber auch für größere Unternehmen mit nur geringem deckungsfähigen Exportumsatz geeignet. In den Versicherungsvertrag werden alle deckungsfähigen Forderungen einbezogen. Wahlmöglichkeiten bestehen im Interesse einer leicht handhabbaren Deckungsform nicht. Deshalb können beispielsweise Forderungen, für die ein Akkreditiv besteht, oder Forderungen aus Leistungen nicht versichert werden.
Es gibt nur einen einzigen Schadenfall: Der Bund entschädigt eine gedeckte Forderung, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit nicht erfüllt wurde.
Weitere Deckungsformen
Deckungen im Mittel- und Langfristgeschäft
Für Exportkredite, die eine Laufzeit von 24 Monaten überschreiten, können Einzeldeckungen gewährt werden. In der Praxis werden vier von fünf mittel- und langfristigen Exportgeschäften von Kreditinstituten finanziert. Das Risiko aus diesen gebundenen Finanzkrediten kann die Bundesregierung wiederum über sogenannte „Finanzkreditdeckungen“ absichern.
Fabrikationsrisikodeckung
Fabrikationsrisikodeckungen werden zur Deckung von Risiken während der Produktionsphase der Ware vergeben. Sie sind isoliert oder kombiniert mit einer Ausfuhrdeckung erhältlich und empfehlen sich besonders bei Spezialanfertigungen.
Bauleistungsdeckung
Die Bauleistungsdeckung ermöglicht es deutschen Exporteuren, die typischen Risiken bei Baugeschäften im Ausland abzusichern
Leasingdeckung
Mit der Leasingdeckung sichert ein deutscher Leasinggeber seine Forderung gegenüber einem ausländischen Leasingnehmer ab.
Avalgarantie
Näheres hierzu unter: http://www.agaportal.de/pages/aga/produkte/aval06.html
Ansprechpartner
Veranstaltungen und Termine