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INCOTERMS - International Commercial Terms

"INCOTERMS", das offizielle Regelwerk der International Chamber of Commerce (ICC), Paris, zur Auslegung von Handelsklauseln, erleichtern die Durchführung des internationalen Handelns.

Die umfassende Sachkenntnis der ICC-Kommission für Internationale Handelspraxis, deren Mitglieder sich aus allen Teilen der Welt zusammensetzten, stellt sicher, dass die INCOTERMS überall auf der Welt den Ansprüchen der Wirtschaft gerecht werden.

Die ersten INCOTERMS wurden 1936 von der Internationalen Handelskammer, Paris, veröffentlicht, wurden zum 1.Januar 2000 zum sechsten Mal revidiert und nun als "INCOTERMS 2000" zur Anwendung empfohlen, die somit die "INCOTERMS 1990" ablösen. Anlass dafür war die seitdem wesentlich verstärkte Nutzung von elektronischen Übertragungswegen, Veränderungen der Transporttechniken sowie eindeutige Sprachregelungen, die sich aus dem weltweiten Einsatz von Containern sowohl bei Luftfracht, insbesondere jedoch bei Seefracht ergeben haben.

Die INCOTERMS sind eine Grundreferenz für internationale Lieferverträge und werden täglich in neuen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart. Die Akzeptanz der INCOTERMS ist weltweit deshalb so hoch, weil durch Bezug auf eine der 13 INCOTERMS-Klauseln auf sehr einfache Art und Weise die Bedingungen und Regeln für die technische Durchführung des Transportes geregelt wird. Dabei wird eine eindeutige Regelung des Übergangs der Kosten und Transportgefahren vom Verkäufer auf den Käufer getroffen, ohne dass hierüber umfangreiche Bestimmungen in den Liefervertrag aufzunehmen sind.

Es ist zu beachten, dass die INCOTERMS nur einige ganz bestimmte Punkte des Kaufvertrages regeln. Sie ersetzen keinesfalls den Kaufvertrag selbst, noch die darüber hinaus notwendigen Beförderungs-, Versicherungs- und Finanzierungsverträge. Geregelt wird ausschließlich die Lieferung von beweglicher Ware. Auf die Lieferung körperlich nicht greifbarer Ware, wie z. B. Computer-Software, können sie nicht angewandt werden.

Viele Probleme, die im Zusammenhang mit einem solchen Kaufvertrag entstehen, werden über die INCOTERMS überhaupt nicht geregelt, wie die Eigentumsübertragung und andere Rechte aus dem Eigentum, Vertragsbrüche und deren Folgen sowie Haftungsausschlüsse unter bestimmten Umständen. Diese Fragen müssen durch besondere Abmachungen im Vertrag und das jeweils anwendbare Recht gelöst werden. Es muss betont werden, dass die INCOTERMS nicht solche Vertragsklauseln ersetzen sollen, die zur Komplettierung eines Kaufvertrags entweder durch Einfügung von Standardklauseln oder individuell ausgehandelten Klauseln notwendig sind.

Wie erhalten Sie am schnellsten die “INCOTERMS 2000?

Der Begriff ”INCOTERMS” wie auch die einzelnen Klauseln sind trademarks der Internationalen Handelskammer, Paris (ICC). Die ICC stellt auf ihrer Homepage nicht nur die neuen INCOTERMS 2000 vor, sondern informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen ihrer Regelwerke. Auf den untergeordneten Seiten sind die wesentlichen Änderungen der INCOTERMS 2000 beschrieben. Der vollständige Text der INCOTERMS 2000 kann bei der ICC-Deutschland bezogen werden.


Eine einseitige tabellarische Übersicht über die INCOTERMS erhalten Sie hier.

Übersicht und Transportarten

GRUPPE (E): Abholklausel

EXW* Ab Werk (...benannter Ort)

GRUPPE (F): Haupttransport vom Verkäufer nicht bezahlt

FCA* Frei Frachtführer (...benannter Ort)
FAS** Frei Längsseite Schiff (...benannter Verschiffungshafen)
FOB** Frei an Bord (...benannter Verschiffungshafen)

GRUPPE (C): Haupttransport vom Verkäufer bezahlt

CFR** Kosten und Fracht (...benannter Bestimmungshafen)
CIF** Kosten, Versicherung, Fracht (...benannter Bestimmungshafen)
CPT* Frachtfrei (...benannter Bestimmungsort)
CIP* Frachtfrei versichert (...benannter Bestimmungsort)

GRUPPE (D): Ankunftsklausel

DAF* Geliefert Grenze (...benannter Ort)
DES** Geliefert ab Schiff (...benannter Bestimmungshafen)
DEQ** Geliefert ab Kai (...benannter Bestimmungshafen)
DDU* Geliefert unverzollt (...benannter Bestimmungsort)
DDP* Geliefert verzollt (...benannter Bestimmungsort)

* Diese Klausel ist für jede Transportart geeignet.
** Diese Klausel ist nur für den See- und Binnenschifftransport geeignet.


Anfragen aus dem IHK-Bezirk Frankfurt am Main beantwortet Ihnen: Eva-Maria Stolte

 
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