Deutsche Auslandshandelskammern
 

Hessische Messeförderung

Hessische Auslandsmesseförderung

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung fördert Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 75 Mio. Euro, die an Auslandsmessen auf räumlich weit entfernt liegenden oder schwierigen Märkten teilnehmen. Organisiert werden jährlich mehrere Hessische Firmengemeinschaftsstände auf ausgewählten Auslandsmessen. 

Die Printversion des aktuellen Messeprogramms mit detaillierten Angaben zu den einzelnen Beteiligungen kann hier angefordert werden.

Unabhängig von der Teilnahme an hessischen Firmengemeinschaftsständen bestehen in Hessen auch Möglichkeiten der Gruppen- und Einzelförderung von Messebeteiligungen außerhalb der EU und EFTA. Das Formular "Angaben zum Zuschussantrag der IHK Frankfurt am Main" können Sie hier als pdf-Dokument abrufen.

Weitere Informationen erteilen die lokalen hessischen Industrie- und Handelskammern und in der IHK Frankfurt Herr Walter Engelmann.


Hessische Inlandsmesseförderung

Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten und das Handwerk fördert das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung auf ausgewählten Messen in Deutschland sowie in den Mitgliedsländern von EU und EFTA.

Voraussetzung für eine Gruppenförderung dieser Kleinbetriebe (mindestens 3 Teilnehmer) ist die internationale Ausrichtung der Messe. Ausgenommen von der Förderung sind zudem die 20 größten überregionale
n Messen in Deutschland, wie beispielsweise Hannover Messe, Cebit oder Anuga. Das Formular "Angaben zum Zuschussantrag der IHK Frankfurt am Main" können Sie hier als pdf-Dokument abrufen.
 

Der Antrag auf Messeförderung ist im pdf-Format gespeichert. Zum Abrufen dieser Seiten benötigen Sie den Acrobat Reader. Falls Sie dieses Programm nicht besitzen, können Sie es hier kostenfrei herunterladen.