Anstellungsvertrag - leitender Angestellter (Muster)

 
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1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) > Näheres zu AGB

AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages vorgibt. Die zur Kontrolle von AGB geltenden Vorschriften des BGB (§§ 305 - 310) (früher: AGB-Gesetz) legen Grenzen für das "Kleingedruckte", so werden Allgemeine Geschäftsbedingungen oft auch genannt, zugunsten des Vertragspartners fest.
Ein Verstoß gegen das ABG-Recht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Verwender nach sich ziehen.


Wir raten deshalb generell davon ab, Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst zu erstellen oder Muster-AGB oder sogar fremde AGB ungeprüft zu verwenden. Der zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. Wenn eine unzulässige Bestimmung verwendet wird, gilt im Streitfall die gesetzliche Regelung, die meistens ungünstiger ist als eine nach dem AGB-Recht zulässige.

Nur ein spezialisierter Jurist kann die recht unübersichtliche, aber zu beachtende Rechtsprechung zur Zulässigkeit von einzelnen Klauseln überschauen.
Wir raten Ihnen deshalb, einen Rechtsanwalt mit der Erstellung von AGB zu beauftragen.

___________________________________________

allgemein zur Verwendung von Vertragsmustern:

Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen wir Musterverträge zur Verfügung.

Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.

Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.

 
2. Anstellungsvertrag mit einem leitenden Angestellten *)

Zwischen Herrn/Frau

................................................................................................................
                                                       - nachstehend ”Angestellte/r” genannt -
und

.................................................................................................................
                                                       - nachstehend ”Unternehmen” genannt -

wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen:


*) Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis !


§ 1 Aufgabengebiet und Zuständigkeit

(1) Der/Die Angestellte übernimmt ab ............... in dem Unternehmen folgende
     Position:
...................

(2) Der/Die Angestellte hat die in Abs. 1 beschriebenen Aufgaben
     eigenverantwortlich und
selbständig nach Maßgabe des
     Geschäftsverteilungsplans, der
Unternehmensrichtlinien und nach den
     besonderen Weisungen der Geschäftsführer
wahrzunehmen. Angestellte/r
     untersteht unmittelbar der Geschäftsführung. 
Er/Sie ist Vorgesetzte/r der
     Abteilung...........

(3) Der/Die Angestellte ist leitende/r Angestellte/r gem. § 5 Abs. 3 BetrVG.

(4) Der/Die Angestellte wird seine/ihre ganze Arbeitskraft dem Unternehmen zur
     Verfügung
stellen. Er/Sie wird erforderlichenfalls über die betriebsüblichen 
     Arbeitszeiten 
hinaus seine/ihre Arbeitsleistung erbringen. Die Betriebsübliche
     Arbeitszeit beträgt ........... Stunden in der Woche.


§ 2 Vergütung

(1) Als Vergütung für die Tätigkeit des/der Angestellten nach diesem Vertrag
     zahlt das Unternehmen ein Jahresbruttogehalt von ........................ EURO,
     das in 12 gleichen Teilbeträgen jeweils zum Ende eines Monats fällig  und auf
     ein von
dem/der Angestellten anzugebendes Gehaltskonto überwiesen wird.

(2) Das Gehalt wird zum jeweiligen Ablauf von zwei Jahren überprüft, wobei
     sowohl die Lebenshaltungskosten, die allgemeine Gehaltsentwicklung und die
     Geschäftsentwicklung des Unternehmens berücksichtigt werden.

(3) Der/Die Angestellte erhält eine Tantieme, die ............... % des
     Jahresgewinns nach
der Handelsbilanz beträgt, mindestens jedoch ...............
     EURO, und nach
Vorlage des Jahresabschlusses fällig ist, spätestens jedoch
     am 30. Juni eines
jeden Kalenderjahres  für das vorangegangene
     Kalenderjahr. Von dem
Mindestbetrag kann die Hälfte im November eines
     jeden Jahres als Vorschuss
auf die Tantieme des laufenden Jahres in
     Anspruch genommen werden.

     Scheidet Angestellte/r innerhalb des Geschäftsjahrs aus, wird nur eine
     anteilige
Gewinnbeteiligung gewährt entsprechend der Zugehörigkeit zum
     Unternehmen.

(4)
Eventuell geleistete Überstunden bis zu ….. Stunden im Monat sind mit der
     Vergütung abgegolten. Darüber hinausgehende Überstunden werden
     gesondert vergütet/durch Freizeit ausgeglichen.


§ 3 Nebentätigkeit

(1) Dem/der Angestellten ist die Übernahme einer Nebentätigkeit, die den
     Interessen
des Unternehmens zuwiderläuft oder seine/ihre Arbeitskraft
     beeinträchtigt,
untersagt. Die Geschäftsführung ist über die beabsichtigte
     Aufnahme einer
Nebentätigkeit zu unterrichten.

(2) Eine Übernahme von Ehrenämtern ist mit dem Unternehmen abzustimmen.


§ 4 Urlaub

(1)Der/Die Angestellte erhält einen jährlichen Urlaub von ..........  Arbeitstagen. Der
     Urlaub
ist so rechtzeitig mit der Geschäftsführung abzustimmen, dass die
     Unternehmensbelange nicht beeinträchtigt werden.

(2) Nicht genommener Urlaub verfällt mit dem 31. März des Folgejahres, soweit
     gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

(3) Angestellte/r stellt sicher, dass er/sie für die Geschäftsführung in dringenden Fällen
     auch während des Urlaubs erreichbar ist.


§ 5 Krankheit, Tod

(1) Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall wird die Vergütung für
     die
Dauer von drei Monaten, nach einer Vertragdauer von fünf Jahren für die
     Dauer von sechs Monaten weitergewährt.

(2) Im Todesfall wird die Vergütung nach § 2 Abs. 1 für drei Monate und nach
     einer
Vertragdauer von fünf Jahren für sechs Monate an seine/ihren
     Witwe/Witwer
und/oder die unterhaltsberechtigten Kinder weitergezahlt,
     sofern für diese auf
der Lohnsteuerkarte der/der Verstorbenen im Zeitpunkt
     seines/ihres Todes
Kinderfreibeträge eingetragen waren.


§ 6 Dienstreisen

(1) Bei Dienstreisen werden die Beträge vergütet, die nach den jeweils
     geltenden steuerrechtlichen Vorschriften steuerfrei gezahlt werden können.

(2) Im Regelfall sollen Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln  
     durchgeführt werden. Mit Zustimmung der Geschäftsführung kann der private
     PKW benutzt
werden.

oder

    Der/ die Angestellte erhält einen Dienstwagen, der auch privat genutzt
    werden darf. Bei Urlaub oder Erkrankung trägt der/die Angestellte sämtliche
    Benzin-
und Ölkosten.


§ 7 Verschwiegenheitspflicht

Der/ die Angestellte verpflichtet sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten des Unternehmens Stillschweigen gegenüber außenstehenden Dritten zu wahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages.


§ 8 Nebenleistungen

Alle sozialen Leistungen des Unternehmens, die allen Mitarbeitern gewährt werden, gelten auch für Angestellte/n. Ansprüche auf Weihnachts- und Urlaubsgeld oder auf Sonderzahlungen bestehen nicht, diese sind durch die Vergütung nach § 2 Abs. 3 abgegolten.


§ 9 Schutzrechte

(1) Für die Behandlung von Erfindungen und Verbesserungsvorschlägen gelten
     die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen aus
     der
Tätigkeit nach diesem Vertrag gehen mit deren Entstehung
     uneingeschränkt auf
das Unternehmen über. Der Übergang gilt auch für die
     Zeit nach der Beendigung
des Vertrages und schließt auch das Recht des
     Unternehmens mit ein, die
Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu
     übertragen.


§ 10 Dauer des Vertrages, Kündigung

(1) Dieser Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des
     Monats, in dem der/die Angestellte/r die Regelaltersgrenze der gesetzlichen
     Rentenversicherung erreicht.

(2) Die ersten drei Monate (längstens sechs Monate) des
     Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit, während der beide
     Vertragspartner das Anstellungsverhältnis
mit einer Kündigungsfrist von zwei
     Wochen beenden können.

(3) Nach Ablauf der Probezeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit
     einer Frist von ........... gekündigt werden. Nach einer Vertragsdauer von
     zwei
Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist auf ............. Monate.

oder
    
    
Nach Ablauf der Probezeit kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der
     gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Jede gesetzliche
     Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Angestellten gilt in gleicher
     Weise auch zu Gunsten des Unternehmens.

(4) Im Falle einer Kündigung ist das Unternehmen berechtigt, Angestellte/n von
     der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Weiterzahlung der Bezüge
     freizustellen.
Etwa noch zustehender Urlaub wird auf die Zeit der Freistellung
     angerechnet.


§ 11 Wettbewerbsvereinbarung

(1) Für die Dauer eines Jahres (maximal zwei Jahre) nach Beendigung dieses
     Vertrages verpflichtet sich der/die Angestellte/r, keine Stellung bei einem
     Konkurrenzunternehmen anzunehmen, in anderer Weise für ein
     Konkurrenzunternehmen tätig zu sein, ein Konkurrenzunternehmen zu
     gründen odersich an einem solchen direkt oder indirekt zu beteiligen.

(2) Für die Dauer des Wettbewerbsverbotes zahlt das Unternehmen an
     Angestellte/n die Vergütung nach § 2 zu …… % (mindestens 50%) weiter.

(3) Das Unternehmen kann auf die Einhaltung des Wettbewerbsverbotes
     verzichten.
Eine entsprechende Erklärung muss schriftlich drei Monate vor
     Beendigung des
Anstellungsverhältnisses abgegeben werden, im Fall einer
     Kündigung aus
wichtigem Grund bei Beendigung des
     Anstellungsverhältnisses. Verzichtet das
Unternehmen auf das
     Wettbewerbsverbot, so entfällt die Zahlung der Entschädigung
nach Abs. 2.

(4) Für jeden Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot zahlt Angestellte/r an das
     Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe einer Monatsvergütung nach § 2.

(5) Im übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 74 bis 75 d HGB sinngemäß.


§ 12 Vertragsstrafe

Angestellte/r verpflichtet sich für den Fall, dass er/sie das Anstellungsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt oder vertragswidrig beendet, dem Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts für einen Vertragsbruch bis zum Ende der Probezeit und einem vollen Bruttomonatsgehalt nach dem Ende der Probezeit zu zahlen.

Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt dem Unternehmen vorbehalten.


§ 13 Altersversorgung

Angestellte/r erhält

die betriebsübliche Altersversorgung

oder

Ruhegeld nach einem besonderen Ruhegeldvertrag.


§ 14 Verfall-/Ausschlussfristen

Die Vertragschließenden müssen Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis innerhalb von drei Monaten (oder: sechs Monaten) nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend machen und im Falle der Ablehnung durch die Gegenseite innerhalb von drei Monaten einklagen. Andernfalls erlöschen sie. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.


§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
     Dieses
Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend
     aufgehoben oder
außer Kraft gesetzt werden.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird
     hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.


..................................................
Ort, Datum


..................................................       ............................................
Unternehmen                                      Angestellte/r
 
 
 
3. Mustervertrag als Word-Dokument zum Download (8 Seiten):