Anstellungsvertrag - leitender Angestellter (Muster)
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1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) > Näheres zu AGB
AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages vorgibt. Die zur Kontrolle von AGB geltenden Vorschriften des BGB (§§ 305 - 310) (früher: AGB-Gesetz) legen Grenzen für das "Kleingedruckte", so werden Allgemeine Geschäftsbedingungen oft auch genannt, zugunsten des Vertragspartners fest.
Ein Verstoß gegen das ABG-Recht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Verwender nach sich ziehen.
Wir raten deshalb generell davon ab, Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst zu erstellen oder Muster-AGB oder sogar fremde AGB ungeprüft zu verwenden. Der zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. Wenn eine unzulässige Bestimmung verwendet wird, gilt im Streitfall die gesetzliche Regelung, die meistens ungünstiger ist als eine nach dem AGB-Recht zulässige.
Nur ein spezialisierter Jurist kann die recht unübersichtliche, aber zu beachtende Rechtsprechung zur Zulässigkeit von einzelnen Klauseln überschauen. Wir raten Ihnen deshalb, einen Rechtsanwalt mit der Erstellung von AGB zu beauftragen.
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allgemein zur Verwendung von Vertragsmustern:
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen wir Musterverträge zur Verfügung.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.
AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages vorgibt. Die zur Kontrolle von AGB geltenden Vorschriften des BGB (§§ 305 - 310) (früher: AGB-Gesetz) legen Grenzen für das "Kleingedruckte", so werden Allgemeine Geschäftsbedingungen oft auch genannt, zugunsten des Vertragspartners fest.
Ein Verstoß gegen das ABG-Recht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Verwender nach sich ziehen.
Wir raten deshalb generell davon ab, Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst zu erstellen oder Muster-AGB oder sogar fremde AGB ungeprüft zu verwenden. Der zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. Wenn eine unzulässige Bestimmung verwendet wird, gilt im Streitfall die gesetzliche Regelung, die meistens ungünstiger ist als eine nach dem AGB-Recht zulässige.
Nur ein spezialisierter Jurist kann die recht unübersichtliche, aber zu beachtende Rechtsprechung zur Zulässigkeit von einzelnen Klauseln überschauen. Wir raten Ihnen deshalb, einen Rechtsanwalt mit der Erstellung von AGB zu beauftragen.
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allgemein zur Verwendung von Vertragsmustern:
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen wir Musterverträge zur Verfügung.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.
2. Anstellungsvertrag mit einem leitenden Angestellten *)
Zwischen Herrn/Frau
................................................................................................................
- nachstehend ”Angestellte/r” genannt -
und
.................................................................................................................
- nachstehend ”Unternehmen” genannt -
wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen:
*) Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis !
§ 1 Aufgabengebiet und Zuständigkeit
(1) Der/Die Angestellte übernimmt ab ............... in dem Unternehmen folgende
Position: ...................
(2) Der/Die Angestellte hat die in Abs. 1 beschriebenen Aufgaben
eigenverantwortlich und selbständig nach Maßgabe des
Geschäftsverteilungsplans, der Unternehmensrichtlinien und nach den
besonderen Weisungen der Geschäftsführer wahrzunehmen. Angestellte/r
untersteht unmittelbar der Geschäftsführung. Er/Sie ist Vorgesetzte/r der
Abteilung...........
(3) Der/Die Angestellte ist leitende/r Angestellte/r gem. § 5 Abs. 3 BetrVG.
(4) Der/Die Angestellte wird seine/ihre ganze Arbeitskraft dem Unternehmen zur
Verfügung stellen. Er/Sie wird erforderlichenfalls über die betriebsüblichen
Arbeitszeiten hinaus seine/ihre Arbeitsleistung erbringen. Die Betriebsübliche
Arbeitszeit beträgt ........... Stunden in der Woche.
§ 2 Vergütung
(1) Als Vergütung für die Tätigkeit des/der Angestellten nach diesem Vertrag
zahlt das Unternehmen ein Jahresbruttogehalt von ........................ EURO,
das in 12 gleichen Teilbeträgen jeweils zum Ende eines Monats fällig und auf
ein von dem/der Angestellten anzugebendes Gehaltskonto überwiesen wird.
(2) Das Gehalt wird zum jeweiligen Ablauf von zwei Jahren überprüft, wobei
sowohl die Lebenshaltungskosten, die allgemeine Gehaltsentwicklung und die
Geschäftsentwicklung des Unternehmens berücksichtigt werden.
(3) Der/Die Angestellte erhält eine Tantieme, die ............... % des
Jahresgewinns nach der Handelsbilanz beträgt, mindestens jedoch ...............
EURO, und nach Vorlage des Jahresabschlusses fällig ist, spätestens jedoch
am 30. Juni eines jeden Kalenderjahres für das vorangegangene
Kalenderjahr. Von dem Mindestbetrag kann die Hälfte im November eines
jeden Jahres als Vorschuss auf die Tantieme des laufenden Jahres in
Anspruch genommen werden.
Scheidet Angestellte/r innerhalb des Geschäftsjahrs aus, wird nur eine
anteilige Gewinnbeteiligung gewährt entsprechend der Zugehörigkeit zum
Unternehmen.
(4) Eventuell geleistete Überstunden bis zu ….. Stunden im Monat sind mit der
Vergütung abgegolten. Darüber hinausgehende Überstunden werden
gesondert vergütet/durch Freizeit ausgeglichen.
§ 3 Nebentätigkeit
(1) Dem/der Angestellten ist die Übernahme einer Nebentätigkeit, die den
Interessen des Unternehmens zuwiderläuft oder seine/ihre Arbeitskraft
beeinträchtigt, untersagt. Die Geschäftsführung ist über die beabsichtigte
Aufnahme einer Nebentätigkeit zu unterrichten.
(2) Eine Übernahme von Ehrenämtern ist mit dem Unternehmen abzustimmen.
§ 4 Urlaub
(1)Der/Die Angestellte erhält einen jährlichen Urlaub von .......... Arbeitstagen. Der
Urlaub ist so rechtzeitig mit der Geschäftsführung abzustimmen, dass die
Unternehmensbelange nicht beeinträchtigt werden.
(2) Nicht genommener Urlaub verfällt mit dem 31. März des Folgejahres, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(3) Angestellte/r stellt sicher, dass er/sie für die Geschäftsführung in dringenden Fällen
auch während des Urlaubs erreichbar ist.
§ 5 Krankheit, Tod
(1) Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall wird die Vergütung für
die Dauer von drei Monaten, nach einer Vertragdauer von fünf Jahren für die
Dauer von sechs Monaten weitergewährt.
(2) Im Todesfall wird die Vergütung nach § 2 Abs. 1 für drei Monate und nach
einer Vertragdauer von fünf Jahren für sechs Monate an seine/ihren
Witwe/Witwer und/oder die unterhaltsberechtigten Kinder weitergezahlt,
sofern für diese auf der Lohnsteuerkarte der/der Verstorbenen im Zeitpunkt
seines/ihres Todes Kinderfreibeträge eingetragen waren.
§ 6 Dienstreisen
(1) Bei Dienstreisen werden die Beträge vergütet, die nach den jeweils
geltenden steuerrechtlichen Vorschriften steuerfrei gezahlt werden können.
(2) Im Regelfall sollen Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln
durchgeführt werden. Mit Zustimmung der Geschäftsführung kann der private
PKW benutzt werden.
oder
Der/ die Angestellte erhält einen Dienstwagen, der auch privat genutzt
werden darf. Bei Urlaub oder Erkrankung trägt der/die Angestellte sämtliche
Benzin- und Ölkosten.
§ 7 Verschwiegenheitspflicht
Der/ die Angestellte verpflichtet sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten des Unternehmens Stillschweigen gegenüber außenstehenden Dritten zu wahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
§ 8 Nebenleistungen
Alle sozialen Leistungen des Unternehmens, die allen Mitarbeitern gewährt werden, gelten auch für Angestellte/n. Ansprüche auf Weihnachts- und Urlaubsgeld oder auf Sonderzahlungen bestehen nicht, diese sind durch die Vergütung nach § 2 Abs. 3 abgegolten.
§ 9 Schutzrechte
(1) Für die Behandlung von Erfindungen und Verbesserungsvorschlägen gelten
die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen aus
der Tätigkeit nach diesem Vertrag gehen mit deren Entstehung
uneingeschränkt auf das Unternehmen über. Der Übergang gilt auch für die
Zeit nach der Beendigung des Vertrages und schließt auch das Recht des
Unternehmens mit ein, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu
übertragen.
§ 10 Dauer des Vertrages, Kündigung
(1) Dieser Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des
Monats, in dem der/die Angestellte/r die Regelaltersgrenze der gesetzlichen
Rentenversicherung erreicht.
(2) Die ersten drei Monate (längstens sechs Monate) des
Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit, während der beide
Vertragspartner das Anstellungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei
Wochen beenden können.
(3) Nach Ablauf der Probezeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit
einer Frist von ........... gekündigt werden. Nach einer Vertragsdauer von
zwei Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist auf ............. Monate.
zwei Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist auf ............. Monate.
oder
Nach Ablauf der Probezeit kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der
gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Jede gesetzliche
Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Angestellten gilt in gleicher
Weise auch zu Gunsten des Unternehmens.
(4) Im Falle einer Kündigung ist das Unternehmen berechtigt, Angestellte/n von
der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Weiterzahlung der Bezüge
freizustellen. Etwa noch zustehender Urlaub wird auf die Zeit der Freistellung
angerechnet.
freizustellen. Etwa noch zustehender Urlaub wird auf die Zeit der Freistellung
angerechnet.
§ 11 Wettbewerbsvereinbarung
(1) Für die Dauer eines Jahres (maximal zwei Jahre) nach Beendigung dieses
Vertrages verpflichtet sich der/die Angestellte/r, keine Stellung bei einem
Konkurrenzunternehmen anzunehmen, in anderer Weise für ein
Konkurrenzunternehmen tätig zu sein, ein Konkurrenzunternehmen zu
gründen odersich an einem solchen direkt oder indirekt zu beteiligen.
(2) Für die Dauer des Wettbewerbsverbotes zahlt das Unternehmen an
Angestellte/n die Vergütung nach § 2 zu …… % (mindestens 50%) weiter.
(3) Das Unternehmen kann auf die Einhaltung des Wettbewerbsverbotes
verzichten. Eine entsprechende Erklärung muss schriftlich drei Monate vor
Beendigung des Anstellungsverhältnisses abgegeben werden, im Fall einer
Kündigung aus wichtigem Grund bei Beendigung des
Anstellungsverhältnisses. Verzichtet das Unternehmen auf das
Wettbewerbsverbot, so entfällt die Zahlung der Entschädigung nach Abs. 2.
(4) Für jeden Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot zahlt Angestellte/r an das
Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe einer Monatsvergütung nach § 2.
(5) Im übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 74 bis 75 d HGB sinngemäß.
§ 12 Vertragsstrafe
Angestellte/r verpflichtet sich für den Fall, dass er/sie das Anstellungsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt oder vertragswidrig beendet, dem Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts für einen Vertragsbruch bis zum Ende der Probezeit und einem vollen Bruttomonatsgehalt nach dem Ende der Probezeit zu zahlen.
Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt dem Unternehmen vorbehalten.
§ 13 Altersversorgung
Angestellte/r erhält
die betriebsübliche Altersversorgung
oder
Ruhegeld nach einem besonderen Ruhegeldvertrag.
§ 14 Verfall-/Ausschlussfristen
Die Vertragschließenden müssen Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis innerhalb von drei Monaten (oder: sechs Monaten) nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend machen und im Falle der Ablehnung durch die Gegenseite innerhalb von drei Monaten einklagen. Andernfalls erlöschen sie. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend
aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.
..................................................
Ort, Datum
.................................................. ............................................
Unternehmen Angestellte/r
3. Mustervertrag als Word-Dokument zum Download (8 Seiten):
Ansprechpartner
Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Katharina Putthoff
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21.06.2012
E-Commerce- und Internetrecht 2012
