|
2. Anstellungsvertrag mit einem leitenden Angestellten *)
Zwischen Herrn/Frau
................................................................................................................
- nachstehend ”Angestellte/r” genannt -
und
.................................................................................................................
- nachstehend ”Unternehmen” genannt -
wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen:
§ 1 Aufgabengebiet und Zuständigkeit
(1) Angestellte/r übernimmt ab ............... in dem Unternehmen folgende Position
...................
(2) Angestellte/r hat die in Abs. 1 beschriebenen Aufgaben eigenverantwortlich und
selbständig nach Maßgabe des Geschäftsverteilungsplans, der
Unternehmensrichtlinien und nach den besonderen Weisungen der
Geschäftsführer wahrzunehmen. Angestellte/r untersteht unmittelbar der
Geschäftsführung. Er/Sie ist Vorgesetzte/r der Abteilung...........
(3) Angestellte/r ist leitende/r Angestellte/r gem. § 5 Abs. 3 BetrVG.
(4) Angestellte/r wird seine/ihre ganze Arbeitskraft dem Unternehmen zur
Verfügung stellen. Er/Sie wird erforderlichenfalls über die betriebsüblichen
Arbeitszeiten hinaus seine/ihre Arbeitsleistung erbringen. Die Betriebsübliche
Arbeitszeit beträgt ........... Stunden in der Woche.
§ 2 Vergütung
(1) Als Vergütung für die Tätigkeit des/der Angestellten nach diesem Vertrag zahlt
das Unternehmen ein Jahresbruttogehalt von ........................ EURO, das in 12
gleichen Teilbeträgen jeweils zum Ende eines Monats fällig und auf ein von
dem/der Angestellten anzugebendes Gehaltskonto überwiesen wird.
(2) Das Gehalt wird zum jeweiligen Ablauf von zwei Jahren überprüft, wobei sowohl
die Lebenshaltungskosten, die allgemeine Gehaltsentwicklung und die
Geschäftsentwicklung des Unternehmens berücksichtigt werden.
(3) Angestellte/r erhält eine Tantieme, die ............... % des Jahresgewinns nach
der Handelsbilanz beträgt, mindestens jedoch ............... EURO, und nach
Vorlage des Jahresabschlusses fällig ist, spätestens jedoch am 30. Juni eines
jeden Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr. Von dem
Mindestbetrag kann die Hälfte im November eines jeden Jahres als Vorschuss
auf die Tantieme des laufenden Jahres in Anspruch genommen werden.
Scheidet Angestellte/r innerhalb des Geschäftsjahrs aus, wird nur eine anteilige
Gewinnbeteiligung gewährt entsprechend der Zugehörigkeit zum Unternehmen.
(4) Eventuell geleistete Überstunden bis zu ….. Stunden im Monat sind mit der
Vergütung abgegolten. Darüber hinausgehende Überstunden werden gesondert
vergütet/durch Freizeit ausgeglichen.
*) Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis !
§ 3 Nebentätigkeit
(1) Dem/der Angestellten ist die Übernahme einer Nebentätigkeit, die den
Interessen des Unternehmens zuwiderläuft oder seine/ihre Arbeitskraft
beeinträchtigt, untersagt. Die Geschäftsführung ist über die beabsichtigte
Aufnahme einer Nebentätigkeit zu unterrichten.
(2) Eine Übernahme von Ehrenämtern ist mit dem Unternehmen abzustimmen.
§ 4 Urlaub
(1) Angestellte/r erhält einen jährlichen Urlaub von .......... Arbeitstagen. Der
Urlaub ist so rechtzeitig mit der Geschäftsführung abzustimmen, dass die
Unternehmensbelange nicht beeinträchtigt werden.
(2) Nicht genommener Urlaub verfällt mit dem 31. März des Folgejahres, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(3) Angestellte/r stellt sicher, dass er/sie für die Geschäftsführung in dringenden Fällen
auch während des Urlaubs erreichbar ist.
§ 5 Krankheit, Tod
(1) Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall wird die Vergütung für die
Dauer von drei Monaten, nach einer Vertragdauer von fünf Jahren für die Dauer
von sechs Monaten weitergewährt.
(2) Im Todesfall wird die Vergütung nach § 2 Abs. 1 für drei Monate und nach einer
Vertragdauer von fünf Jahren für sechs Monate an seine/ihren Witwe/Witwer
und/oder die unterhaltsberechtigten Kinder weitergezahlt, sofern für diese auf
der Lohnsteuerkarte der/der Verstorbenen im Zeitpunkt seines/ihres Todes
Kinderfreibeträge eingetragen waren.
§ 6 Dienstreisen
(1) Bei Dienstreisen werden die Beträge vergütet, die nach den jeweils geltenden
steuerrechtlichen Vorschriften steuerfrei gezahlt werden können.
(2) Im Regelfall sollen Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt
werden. Mit Zustimmung der Geschäftsführung kann der private PKW benutzt
werden.
oder
(1) Der/ die Angestellte/r erhält einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden
darf. Bei Urlaub oder Erkrankung trägt der/die Angestellte/r sämtliche Benzin-
und Ölkosten.
§ 7 Verschwiegenheitspflicht
Angestellte/r verpflichtet sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten des Unternehmens Stillschweigen gegenüber außenstehenden Dritten zu wahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
§ 8 Nebenleistungen
Alle sozialen Leistungen des Unternehmens, die allen Mitarbeitern gewährt werden, gelten auch für Angestellte/n. Ansprüche auf Weihnachts- und Urlaubsgeld oder auf Sonderzahlungen bestehen nicht, diese sind durch die Vergütung nach § 2 Abs. 3 abgegolten.
§ 9 Schutzrechte
(1) Für die Behandlung von Erfindungen und Verbesserungsvorschlägen gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen aus der
Tätigkeit nach diesem Vertrag gehen mit deren Entstehung uneingeschränkt auf
das Unternehmen über. Der Übergang gilt auch für die Zeit nach der Beendigung
des Vertrages und schließt auch das Recht des Unternehmens mit ein, die
Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
§ 10 Dauer des Vertrages, Kündigung
(1) Dieser Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des
Monats, in dem der/die Angestellte/r die Regelaltersgrenze der gesetzlichen
Rentenversicherung erreicht.
(2) Die ersten drei Monate (längstens sechs Monate) des Anstellungsverhältnisses
gelten als Probezeit, während der beide Vertragspartner das
Anstellungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beenden
können.
(3) Nach Ablauf der Probezeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit
einer Frist von ........... gekündigt werden. Nach einer Vertragsdauer von zwei
Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist auf ............. Monate.
oder
Nach Ablauf der Probezeit kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der
gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Jede gesetzliche Verlängerung der
Kündigungsfrist zu Gunsten des Angestellten gilt in gleicher Weise auch zu Gunsten
des Unternehmens.
(4) Im Falle einer Kündigung ist das Unternehmen berechtigt, Angestellte/n von
der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Weiterzahlung der Bezüge
freizustellen. Etwa noch zustehender Urlaub wird auf die Zeit der Freistellung
angerechnet.
§ 11 Wettbewerbsvereinbarung
(1) Für die Dauer eines Jahres (maximal zwei Jahre) nach Beendigung dieses Vertrages
verpflichtet sich der/die Angestellte/r, keine Stellung bei einem
Konkurrenzunternehmen anzunehmen, in anderer Weise für ein
Konkurrenzunternehmen tätig zu sein, ein Konkurrenzunternehmen zu gründen oder
sich an einem solchen direkt oder indirekt zu beteiligen.
(2) Für die Dauer des Wettbewerbsverbotes zahlt das Unternehmen an Angestellte/n die
Vergütung nach § 2 zu …… % (mindestens 50%) weiter.
(3) Das Unternehmen kann auf die Einhaltung des Wettbewerbsverbotes verzichten.
Eine entsprechende Erklärung muss schriftlich drei Monate vor Beendigung des
Anstellungsverhältnisses abgegeben werden, im Fall einer Kündigung aus
wichtigem Grund bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses. Verzichtet das
Unternehmen auf das Wettbewerbsverbot, so entfällt die Zahlung der
Entschädigung nach Abs. 2.
(4) Für jeden Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot zahlt Angestellte/r an das
Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe einer Monatsvergütung nach § 2.
(5) Im übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 74 bis 75 d HGB sinngemäß.
§ 12 Vertragsstrafe
Angestellte/r verpflichtet sich für den Fall, dass er/sie das Anstellungsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt oder vertragswidrig beendet, dem Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts für einen Vertragsbruch bis zum Ende der Probezeit und einem vollen Bruttomonatsgehalt nach dem Ende der Probezeit zu zahlen.
Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt dem Unternehmen vorbehalten.
§ 13 Altersversorgung
Angestellte/r erhält
die betriebsübliche Altersversorgung
oder
Ruhegeld nach einem besonderen Ruhegeldvertrag.
§ 14 Verfall-/Ausschlussfristen
Die Vertragschließenden müssen Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis innerhalb von drei Monaten (oder: sechs Monaten) nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend machen und im Falle der Ablehnung durch die Gegenseite innerhalb von drei Monaten einklagen. Andernfalls erlöschen sie. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben
oder außer Kraft gesetzt werden.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.
..................................................
Ort, Datum
.................................................. ............................................
Unternehmen Angestellte/r
|