|
2. Geschäftsführer - Anstellungsvertrag*)
zwischen
der ..................................................................................... GmbH
vertreten durch ihren Gesellschafter ..................................................
oder die Gesellschafterversammlung
oder den Vorsitzenden des Aufsichtsrates/Beirates,
nachfolgend "Gesellschaft" genannt,
und
Herrn / Frau .....................................................................................
(Privatanschrift einsetzen)
nachfolgend "Geschäftsführer" genannt,
wird folgender
A n s t e l l u n g s v e r t r a g
geschlossen.
Die konkrete Ausgestaltung des Vertrages ist weitgehend davon abhängig, ob der Geschäftsführer selbst an der Gesellschaft beteiligt oder als sog. Fremd-Geschäftsführer angestellt ist. Gerade bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer müssen eindeutige Vereinbarungen aus Gründen der steuerlichen Anerkennung und zur Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttung getroffen werden.
Je nach Ausgangslage könnte die Vorbemerkung des Vertrages wie folgt lauten:
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom ....................
oder
Durch Beschluss des Aufsichtsrates/Beirates vom ....................
ist Herr / Frau ....................................................... (mit Wirkung vom ....................)
zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden.
Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem ....................
Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt.
oder
Der bisherige mit Herrn / Frau ........................................................... bestehende Anstellungsvertrag vom .................... wird hiermit einvernehmlich in vollem Umfang aufgehoben und durch den nachfolgenden Anstellungsvertrag ersetzt.
*) Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis!
oder
Der bisherige mit Herrn / Frau ......................................................bestehende Anstellungsvertrag vom .................... hat nur noch Gültigkeit, soweit in dem nachfolgenden Anstellungsvertrag keine anderen Regelungen enthalten sind.
*) Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis !
§ 1 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis
(1) Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.
(2) Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der
Gesetze, der Satzung und dieses Anstellungsvertrages. Weisungen der
Gesellschafterversammlung hat er zu befolgen.
§ 2 Zustimmungspflichtige Geschäfte
Zustimmungspflichtige Geschäfte
(1) Die Befugnis des Geschäftsführers umfasst die Vornahme aller Maßnahmen,
die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit sich bringt.
(2) Für darüber hinaus gehende Maßnahmen bedarf der Geschäftsführer der
vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung nur in den in der
Satzung geregelten Fällen.
§ 3 Selbstkontrahieren
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Anmerkung: Nach § 181 BGB sind Insich-Geschäfte grds. unzulässig. Auch der Geschäftsführer kann nicht im Namen der Gesellschaft mit sich selbst ein Rechtsgeschäft abschließen, es sei denn, das Rechtsgeschäft besteht ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder ist rechtlich für die GmbH vorteilhaft. Ist im Gesellschaftervertrag die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorgesehen, sollte dies auch in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden.
§ 4 Pflichten und Verantwortlichkeit
(1) Der Geschäftsführer hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Geschäftsmannes zu führen und die ihm durch Gesetz, Satzung
und diesen Vertrag obliegenden Pflichten genau und gewissenhaft zu erfüllen.
(2) Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im Sinne
der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften wahr.
(3) Der Geschäftsführer hat innerhalb der Frist des § 264 Abs. 1 HGB den
Jahresabschluss sowie einen Lagebericht (§ 289 HGB) für das abgelaufene
Geschäftsjahr aufzustellen und jedem Gesellschafter unverzüglich nach
Aufstellung zu übersenden.
(4) Gleichzeitig mit Übersendung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht hat der
Geschäftsführer unter Beachtung der Beschlussfrist des § 42a Abs. 2 GmbHG
eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung Beschluss zu fassen ist.
§ 5 Haftung des Geschäftsführers
Sind in der Satzung der Gesellschaft Haftungsbeschränkungen des – ansonsten unbeschränkt haftenden – Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft vorgesehen, sind folgende Regelungen möglich:
(1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Gesellschafterversammlung jährlich,
spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses, einen
Beschluss über die Entlastung des Geschäftsführers für die vorangegangene
Tätigkeit zu fassen.
(2) Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ist auf
vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
(3) Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für alle Schäden nur bis
zu einem Höchstbetrag von ...............................€.
(4) Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft nicht, sofern und soweit
er auf ausdrückliche Weisung der Gesellschafter tätig geworden ist.
(5) Zu Gunsten des Geschäftsführers ist eine Vermögensschadenhaftpflicht-
versicherung mit einer Deckungssumme von .............. € abzuschließen und
während der Dauer dieses Anstellungsvertrages abgeschlossen zu halten,
deren Prämien von der Gesellschaft getragen werden. Die Gesellschaft hat vor
Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Versicherung in Anspruch zu
nehmen.
§ 6 Dienstort und Arbeitszeit
(1) Der Geschäftsführer hat seine Leistung am Sitz der Gesellschaft zu erbringen.
(2) Der Geschäftsführer hat seine volle Arbeitskraft und alle Fähigkeiten und
Kenntnisse in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.
(3) An eine bestimmte Arbeitszeit ist der Geschäftsführer nicht gebunden (oder Der
Geschäftsführer sollte möglichst die für das Unternehmen geltende Arbeitszeit
einhalten.). Er ist jedoch gehalten, jederzeit, wenn und soweit es das Wohl der
Gesellschaft erfordert, zur Dienstleistung zur Verfügung zu stehen.
oder
Der Geschäftsführer sollte möglichst die für das Unternehmen geltende Arbeitszeit
einhalten.
Er ist jedoch gehalten, jederzeit, wenn und soweit es das Wohl der Gesellschaft
erfordert, zur Dienstleistung zur Verfügung zu stehen.
§ 7 Eigengeschäfte und Nebentätigkeit
(1) Entgeltliche wie unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen
Zustimmung der Gesellschafterversammlung.
oder
Dem Geschäftsführer sind Nebentätigkeiten und Nebengeschäfte, soweit sie
nicht den Geschäftsgegenstand der Gesellschaft betreffen, gestattet.
Oder
Dem Geschäftsführer ist während der Dauer dieses Vertrages jede entgeltliche oder unentgeltliche Nebentätigkeit für sich oder Dritte untersagt.
(2) Veröffentlichungen und Vorträge, die den Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft
betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die
Gesellschafterversammlung, es sei denn, sie gehören zum normalen
Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um die Gesellschaft angemessen zu
vertreten.
(3) eine erteilte Zustimmung der Gesellschaftsversammlung kann unter Beachtung
etwaiger von Geschäftsführer zu beachtender Kündigungsfristen jederzeit
widerrufen werden.
(4) Die Übernahme von Ämtern in Aufsichtsgremien, sowie die Übernahme bzw.
Beteiligung in anderen Unternehmen, und Organisationen bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Die zur
Übernahme eines Amtes erteilte Zustimmung ist jederzeit widerruflich, wobei
im Falle eines Widerrufs bestehende Fristvorschriften für die Beendigung des
übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.
(5) Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der
Gesellschaft in Geschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung
anstreben, darf der Geschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der
Gesellschafterversammlung annehmen.
§ 8 Wettbewerbsverbot
(1) Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in
selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig
zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem
Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses
Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran
unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.
(2) Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen
Angelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutes
Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung
dieses Vertrages.
(3) Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von ...... Jahren nach
Beendigung dieses Vertrages weder in selbständiger, unselbständiger Stellung
oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der
Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm
untersagt, für die Dauer von ..... Jahren nach Beendigung dieses Vertrages ein
solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran
unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.
(4) Dieses Wettbewerbsverbot gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich
die Gesellschaft, dem Geschäftsführer eine Entschädigung in Höhe von .... %
seiner innerhalb der letzten ..... Monate vor seinem Ausscheiden durchschnittlich
bezogenen monatlichen Vergütung zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils am ..........
eines Monats fällig.
(6) Auf die Entschädigung gemäß Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die
der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen
Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger
Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Zu den anzurechnenden
Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld.
Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, Auskunft
über die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.
(7) Wird dieser Vertrag durch den Eintritt des Geschäftsführers in den Ruhestand
beendet, finden die vorstehenden Absätze 3-6 keine Anwendung.
(8) Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen
Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Geschäftsführer verzichten. In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung
der Karenzentschädigung mit Ablauf von ........ Monaten nach Abgabe der
Erklärung.
(9) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem
Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb ........ Monates/(Monaten)
nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung
gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot
aufzuheben.
(10)Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der
Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu
zahlen, der der in den letzten ..... Monaten vor Beendigung des Vertrages
durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. Zugleich entfällt
für den Monat, in dem die Zuwiderhandlung erfolgt ist, die Zahlung der
Entschädigung gemäß Abs. 5.
Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die
Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt. Zugleich entfällt für
jeden angefangenen Monat die Zahlung der Entschädigung. Weitergehende
Ansprüche der Gesellschaft bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.
§ 9 Vergütung
(bei Festgehalt)
(1) Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit
a) Eine Vergütung von brutto ……... € pro Jahr, die in zwölf gleichen Raten jeweils
zum Ende eines Kalendermonats gezahlt wird.
optional Tantiemen und Gratifikationen
b) Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine jährliche
Tantieme. Diese wird von der Gesellschafterversammlung unter
Zugrundelegung des wirtschaftlichen Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres
nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt. Bei der Festsetzung werden
auch die Leistungen des Geschäftsführers berücksichtigt. Der Mindestbetrag der
Tantieme wird auf ……….... € festgesetzt.
c) Eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November
in Höhe von brutto ............................€.
d) Ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe von
brutto..........................€.
(2) Hat das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers während des Jahres
begonnen, werden die Weihnachtsgratifikation und das Urlaubsgeld zeitanteilig
für jeden angefangenen Kalendermonat gewährt.
(3) Über das vereinbarte Gehalt werden sonstige Gehaltsbezüge nicht gewährt. Die
Parteien sind sich darüber einig, dass eventuelle Mehrarbeit pauschal mit dem
im Absatz 1 genannten Gehalt abgegolten ist.
§ 10 Vergütung bei Dienstverhinderung und Tod
(1) Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der
Geschäftsführer für die Dauer von ..........Monaten Anspruch auf Fortzahlung seiner
vertragsmäßigen Bezüge, längstens jedoch bis zum Endes des Anstellungsvertrags.
(2) Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige
unverschuldete Dienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer
von....... weiteren Monaten von der Gesellschaft ein Zuschuss in Höhe der
Differenz zwischen einem von der gesetzlichen oder privaten
Krankenversicherung gewährten Krankengeld und dem monatlichen Nettobetrag
seines Festgehaltes gewährt.
Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses
Absatzes der Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine
seinem Einkommen gemäße Versicherung bei der zuständigen
Ortskrankenkasse erhalten hätte. Die Lohn- und ggf. anfallende Kirchensteuer
auf die Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.
Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die dem
Geschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonat
fortbestehender Dienstverhinderung um je ........ gekürzt.
(3) Der Geschäftsführer tritt im Falle einer Verletzung durch Dritte sämtliche Ansprüche
gegen den Verursacher seiner Dienstunfähigkeit bis zur Höhe der nach diesem
Vertrag von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungsfortzahlung einschließlich
darauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge ab.
(4) Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages,
so wird seinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat
folgenden ..... Monate fortbezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt
bereits verstorben, so steht dieser Anspruch unterhaltsberechtigten ehelichen
Kindern des Geschäftsführers zu.
§ 11 Sonstige Leistungen
(1) Die Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für die Dauer dieses Vertrages
einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des Arbeitsgeberanteils, wie
er bei Krankenversicherungspflicht bestünde, höchstens jedoch in Höhe der
Hälfte des Betrages, welchen der Geschäftsführer für seine Krankenversicherung
aufzuwenden hat.
(2) Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die ihm im
Rahmen der Ausübung seiner vertragsgemäßen Tätigkeit entstehen,
insbesondere der Reise-, Bewirtungs- und Telefon-/Faxkosten. Übersteigen die
aufgewendeten Spesen den nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen
Pauschalbetrag, so sind Spesen im Einzelnen zu belegen.
§ 12 Urlaub
(1) Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub
von ..............Arbeitstagen.
(2) Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter
Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen der
Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem
Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.
(3) Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr aus geschäftlichen oder in
seiner Person liegenden Gründen nicht oder nicht vollständig nehmen, so kann
der Urlaub bis zum 31.03. des Folgejahres übertragen werden. Urlaub, der bis
zum Ende des Übertragungszeitraums nicht genommen wurde, verfällt, ohne
dass ein Abgeltungsanspruch besteht.
oder
Kann der Geschäftsführer den Urlaub weder im Kalenderjahr noch im
Übertragungszeitraum aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden
Gründen nehmen oder nicht vollständig nehmen, ist der noch bestehende
Urlaubsanspruch abzugelten. Das Urlaubsabfindungsentgelt bemisst sich nach
der Höhe des Grundgehaltes für jeden nicht genommenen Urlaubstag.
(4) Besteht das Anstellungsverhältnis nicht das gesamte Kalenderjahr, so reduziert sich
der Urlaubsanspruch nach Abs. 1 zeitanteilig.
§ 13 Erfindungen
Die Ergebnisse der Arbeit des Geschäftsführers stehen der Gesellschaft zu. Soweit es sich um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes handelt sind diese der Gesellschaft unverzüglich schriftlich anzubieten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb einer Frist von ......Wochen nach Eingang dieser Mitteilung zu erklären, ob und in welchem Umfang sie die Erfindung in Anspruch zu nehmen beabsichtigt. Für den Fall der Inanspruchnahme erhält der Geschäftsführer eine Vergütung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und der dazu ergangenen Vergütungsrichtlinien. Alle übrigen Arbeitsergebnisse sind mit der vertragsgemäßen Vergütung des Geschäftsführers abgegolten.
§ 14 Versorgungszusage
Bei der Vereinbarung einer Versorgungszusage sind die steuer- und bilanzrechtlichen Auswirkungen auf die Geserllschaft in besonderem Maße zu beachten.
(1) Die Gesellschaft verpflichtet sich, im eigenen Namen auf das Leben des
Geschäftsführers eine Kapitalversicherung mit einer Versicherungssumme von….. €
abzuschließen, die mit dem Tode, dem Eintritt der Berufsunfähigkeit oder mit der
Vollendung des 65. Lebensjahres des Geschäftsführers fällig wird. Die
Prämienzahlung übernimmt die Gesellschaft
(2) Zur Entgegennahme der Versicherungsleistung sind der Geschäftsführer oder die
von ihm begünstigten Personen berechtigt. Fehlt es an einer Begünstigungsregelung,
so gelten im Zweifel dessen Erben als Begünstigte.
(3) Das Bezugsrecht des Geschäftsführers entfällt, wenn das Vertragsverhältnis vor
Eintritt des Versicherungsfalles endet oder wenn die Geschäftsführung eine grobe
Pflichtverletzung begeht. Das Bezugsrecht besteht jedoch weiterhin fort, wenn die
Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Nachbesserung der betrieblichen
Altersversorung (BetrAVG) erfüllt sind.
(4) Endet das Vertragsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalles, so reduziert sich
der Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung, die bis zum Tage des
Ausscheidens fällig geworden sind.
§ 15 Vertragsdauer und Kündigung
Folgende Formulierung wäre - bei Vertragsdauer auf unbestimmte Zeit - möglich:
Dieser Vertrag tritt mit Wirkung vom ........................................................ in Kraft.
Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von ........... Wochen gekündigt werden (gesetzliche Mindestkündigungsfristen beachten!).
Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn
a) der Geschäftsführer als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, oder
als Geschäftsführer wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes abberufen
wird;
b) der Geschäftsführer gegen die Bestimmungen über die Nebentätigkeit und
gegen das Wettbewerbsverbot verstößt;
c) der Geschäftsführer Maßnahmen gem. § 2 Abs. 2 vornimmt ohne die vorherige
Zustimmung der Gesellschafterversammlung und der Gesellschaft dadurch ein
Schaden entsteht oder der Geschäftsführer trotz Abmahnung wiederholt solche
Verstöße begeht;
d) der Geschäftsführer schwere Verstöße gegen besondere Anweisungen der
Gesellschafterversammlung begeht, es sei denn, dass diese ein gesetzwidriges
Verhalten des Geschäftsführers fordern;
e) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder die
Gesellschaft liquidiert wird.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Eine Kündigung des Geschäftsführers ist an jeden weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft oder für den Fall, dass kein weiterer Geschäftsführer vorhanden ist, an denjenigen Gesellschafter zu richten, der über die höchste Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft verfügt.
Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das ........ Lebensjahr vollendet oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird
§ 16 Abfindung
Wenn eine Abfindungsregelung in den Vertrag aufgenommen werden soll, könnte diese wie folgt formuliert werden:
(1) Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw.
Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer eine
Abfindung in Höhe eines Monatsgrundgehaltes pro Beschäftigungsjahr. Für die
Berechnung der Abfindung werden die bei Beendigung des Vertrages
abgeleisteten vollen Dienstjahre und das während des letzten Dienstjahres im
Monatsdurchschnitt bezogene Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt.
(2) Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter
Beachtung der hierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt.
§ 17 Geheimhaltung
(1) Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft,
die nicht Gegenstand öffentlicher Kenntnis sind, strengstes Stillschweigen zu
bewahren und geheimzuhaltende Informationen weder direkt noch indirekt zu
seinen oder zu Gunsten Dritter zu benutzen. Diese Verpflichtung besteht auch
nach Ausscheiden des Geschäftsführers aus den Diensten der Gesellschaft. Der
Geschäftsführer ist jedoch zur Offenbarung berechtigt, soweit hierzu eine ihn
treffende Pflicht besteht.
(2) Mit Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft oder bei Freistellung von
seinen Funktionen ist der Geschäftsführer verpflichtet, sämtliche Schriftstücke,
Aufzeichnungen und Entwürfe, die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen
und sich noch in seinem Besitz befinden ebenso wie sämtliches anderes
Eigentum der Gesellschaft zu übergeben, sowie etwaige Daten, die er in einer
privaten EDV-Anlage gespeichert hat, zu löschen. An diesen Daten besteht kein
Zurückbehaltungsrecht.
§ 18 Schlussbestimmungen
Diese abschließenden Bestimmungen könnten wie folgt lauten:
(1) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind im beiderseitigen
Einvernehmen jederzeit möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der
Schriftform und der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung.
Rückwirkende Änderungen oder Ergänzungen sind unzulässig. Alle
Vertragsänderungen und -ergänzungen wirken nur für die Zukunft.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder
werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In
einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die rechtsunwirksame
Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den übrigen Bestimmungen
dieses Vertrages vereinbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
............................., den ...............................
(Ort) (Datum)
......................................... ...................................................
Gesellschaft Geschäftsführer
|