Anstellungsvertrag GmbH-Geschäftsführer (Muster)

 
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1. Vorbemerkung:

I.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) >
 Näheres zu AGB

AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages vorgibt. Die zur Kontrolle von AGB geltenden Vorschriften des BGB (§§ 305 - 310) (früher: AGB-Gesetz) legen Grenzen für das "Kleingedruckte", so werden Allgemeine Geschäftsbedingungen oft auch genannt, zugunsten des Vertragspartners fest.
Ein Verstoß gegen das ABG-Recht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Verwender nach sich ziehen.


Wir raten deshalb generell davon ab, Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst zu erstellen oder Muster-AGB oder sogar fremde AGB ungeprüft zu verwenden. Der zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. Wenn eine unzulässige Bestimmung verwendet wird, gilt im Streitfall die gesetzliche Regelung, die meistens ungünstiger ist als eine nach dem AGB-Recht zulässige.

Nur ein spezialisierter Jurist kann die recht unübersichtliche, aber zu beachtende Rechtsprechung zur Zulässigkeit von einzelnen Klauseln überschauen.
Wir raten Ihnen deshalb, einen Rechtsanwalt mit der Erstellung von AGB zu beauftragen.

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allgemein zur Verwendung von Vertragsmustern:

Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die hessischen Kammern Musterverträge zur Verfügung.

Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.

Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.
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2. Geschäftsführer - Anstellungsvertrag*)

zwischen

der   .....................................................................................   GmbH

vertreten durch   ihren Gesellschafter ..................................................
oder                   die Gesellschafterversammlung
oder                   den Vorsitzenden des Aufsichtsrates/Beirates,

                                                  nachfolgend "Gesellschaft" genannt,
und

Herrn / Frau  .....................................................................................
                    (Privatanschrift einsetzen)

                                            nachfolgend "Geschäftsführer" genannt,

wird folgender


A n s t e l l u n g s v e r t r a g


geschlossen.



Die konkrete Ausgestaltung des Vertrages ist weitgehend davon abhängig, ob der Geschäftsführer selbst an der Gesellschaft beteiligt oder als sog. Fremd-Geschäftsführer angestellt ist. Gerade bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer müssen eindeutige Vereinbarungen aus Gründen der steuerlichen Anerkennung und zur Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttung getroffen werden.

Je nach Ausgangslage könnte die Vorbemerkung des Vertrages wie folgt lauten:

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom  ....................

oder

Durch Beschluss des Aufsichtsrates/Beirates vom ....................
ist Herr / Frau  ....................................................... (mit Wirkung vom ....................)
zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt worden.

Der Geschäftsführer beginnt seine Tätigkeit ab dem  ....................

Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geregelt.

oder

Der bisherige mit Herrn / Frau  ........................................................... bestehende Anstellungsvertrag vom .................... wird hiermit einvernehmlich in vollem Umfang aufgehoben und durch den nachfolgenden Anstellungsvertrag ersetzt.


*) Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis!

oder

Der bisherige mit Herrn / Frau  ......................................................bestehende Anstellungsvertrag vom .................... hat nur noch Gültigkeit, soweit in dem nachfolgenden Anstellungsvertrag keine anderen Regelungen enthalten sind.


*) Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis !


§ 1 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

(1) Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.

(2) Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der
     Gesetze, der Satzung und dieses Anstellungsvertrages. Weisungen der
     Gesellschafterversammlung hat er zu befolgen.


§ 2 Zustimmungspflichtige Geschäfte

Zustimmungspflichtige Geschäfte

(1) Die Befugnis des Geschäftsführers umfasst die Vornahme aller Maßnahmen,
     die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft mit sich bringt.

(2) Für darüber hinaus gehende Maßnahmen bedarf der Geschäftsführer der
     vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung nur in den in der
     Satzung geregelten Fällen.


§ 3 Selbstkontrahieren

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Anmerkung: Nach § 181 BGB sind Insich-Geschäfte grds. unzulässig. Auch der Geschäftsführer kann nicht im Namen der Gesellschaft mit sich selbst ein Rechtsgeschäft abschließen, es sei denn, das Rechtsgeschäft besteht ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit oder ist rechtlich für die GmbH vorteilhaft. Ist im Gesellschaftervertrag die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorgesehen, sollte dies auch in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden.


§ 4 Pflichten und Verantwortlichkeit

(1) Der Geschäftsführer hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines
     ordentlichen Geschäftsmannes zu führen und die ihm durch Gesetz, Satzung
     und diesen Vertrag obliegenden Pflichten genau und gewissenhaft zu erfüllen.

(2) Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im Sinne
     der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften wahr.

(3) Der Geschäftsführer hat innerhalb der Frist des § 264 Abs. 1 HGB den
     Jahresabschluss sowie einen Lagebericht (§ 289 HGB) für das abgelaufene
     Geschäftsjahr aufzustellen und jedem Gesellschafter unverzüglich nach
     Aufstellung zu übersenden.

(4) Gleichzeitig mit Übersendung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht hat der
     Geschäftsführer unter Beachtung der Beschlussfrist des § 42a  Abs. 2 GmbHG
     eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über die Feststellung des
     Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung Beschluss zu fassen ist.


§ 5 Haftung des Geschäftsführers

Sind in der Satzung der Gesellschaft Haftungsbeschränkungen des – ansonsten unbeschränkt haftenden – Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft vorgesehen, sind folgende Regelungen möglich:

(1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, durch die Gesellschafterversammlung jährlich,
     spätestens zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses, einen
     Beschluss über die Entlastung des Geschäftsführers für die vorangegangene
     Tätigkeit zu fassen.

(2) Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ist auf
     vorsätzliches
und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

(3) Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft für alle Schäden nur bis
     zu einem Höchstbetrag von ...............................€.

(4) Der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft nicht, sofern und soweit
     er auf ausdrückliche Weisung der Gesellschafter tätig geworden ist.

(5) Zu Gunsten des Geschäftsführers ist eine Vermögensschadenhaftpflicht-
     versicherung mit einer Deckungssumme von .............. € abzuschließen und
     während der Dauer dieses Anstellungsvertrages abgeschlossen zu halten,
     deren Prämien von der Gesellschaft getragen werden. Die Gesellschaft hat vor
     Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Versicherung in Anspruch zu
     nehmen.


§ 6 Dienstort und Arbeitszeit

(1) Der Geschäftsführer hat seine Leistung am Sitz der Gesellschaft zu erbringen.

(2) Der Geschäftsführer hat seine volle Arbeitskraft und alle Fähigkeiten und
     Kenntnisse in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.

(3) An eine bestimmte Arbeitszeit ist der Geschäftsführer nicht gebunden (oder Der
     Geschäftsführer sollte möglichst die für das Unternehmen geltende Arbeitszeit
     einhalten.). Er ist jedoch gehalten, jederzeit, wenn und soweit es das Wohl der
     Gesellschaft erfordert, zur Dienstleistung zur Verfügung zu stehen.

oder

     Der Geschäftsführer sollte möglichst die für das Unternehmen geltende Arbeitszeit
     einhalten.

     Er ist jedoch gehalten, jederzeit, wenn und soweit es das Wohl der Gesellschaft 
     erfordert, zur Dienstleistung zur Verfügung zu stehen.
 

§ 7 Eigengeschäfte und Nebentätigkeit

(1) Entgeltliche wie unentgeltliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen
     Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

oder

      Dem Geschäftsführer sind Nebentätigkeiten und Nebengeschäfte, soweit sie
      nicht den
Geschäftsgegenstand der Gesellschaft betreffen, gestattet.

Oder

Dem Geschäftsführer ist während der Dauer dieses Vertrages jede entgeltliche oder unentgeltliche Nebentätigkeit für sich oder Dritte untersagt.

(2) Veröffentlichungen und Vorträge, die den Tätigkeitsbereichen der Gesellschaft
     betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die
     Gesellschafterversammlung, es sei denn, sie gehören zum normalen
     Geschäftsbetrieb bzw. sind notwendig, um die Gesellschaft angemessen zu
     vertreten.

(3) eine erteilte Zustimmung der Gesellschaftsversammlung kann unter Beachtung
     etwaiger von Geschäftsführer zu beachtender Kündigungsfristen jederzeit
     widerrufen werden.

(4) Die Übernahme von Ämtern in Aufsichtsgremien, sowie die Übernahme bzw.
     Beteiligung in anderen Unternehmen, und Organisationen bedarf der vorherigen
     schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Die zur
     Übernahme eines Amtes erteilte Zustimmung ist jederzeit widerruflich, wobei
     im Falle eines Widerrufs bestehende Fristvorschriften für die Beendigung des
     übernommenen Amtes berücksichtigt werden müssen.

(5) Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Firmen, die mit der
     Gesellschaft in Geschäftsverbindung stehen oder eine solche Verbindung
     anstreben, darf der Geschäftsführer nur nach vorheriger Zustimmung der
     Gesellschafterversammlung annehmen.


§ 8 Wettbewerbsverbot

(1) Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in
     selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig
     zu
werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem
     Wettbewerb
steht. Weiterhin ist es ihm untersagt, während der Dauer dieses
     Vertrages ein
solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran
     unmittelbar oder
mittelbar zu beteiligen.

(2) Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen
     Angelegenheiten der Gesellschaft gegenüber unbefugten Dritten absolutes
     Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung
     dieses Vertrages.

(3) Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von ...... Jahren nach
     Beendigung dieses Vertrages weder in selbständiger, unselbständiger Stellung
     oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der
     Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. Weiterhin ist es ihm
     untersagt, für die Dauer von ..... Jahren nach Beendigung dieses Vertrages ein
     solches Konkurrenzunternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran
     unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

(4) Dieses Wettbewerbsverbot gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

(5) Für die Dauer dieses nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich
     die Gesellschaft, dem Geschäftsführer eine Entschädigung in Höhe von .... %
     seiner innerhalb der letzten ..... Monate vor seinem Ausscheiden durchschnittlich
     bezogenen monatlichen Vergütung zu zahlen. Die Zahlung ist jeweils am ..........
     eines Monats fällig.

(6) Auf die Entschädigung gemäß Abs. 5 sind diejenigen Einkünfte anzurechnen, die
     der Geschäftsführer während der Dauer des nachvertraglichen
     Wettbewerbsverbotes aus selbständiger, unselbständiger oder sonstiger
     Erwerbstätigkeit erzielt oder zu erzielen unterlässt. Zu den anzurechnenden
     Einkünften zählt auch ein ggf. vom Geschäftsführer bezogenes Arbeitslosengeld.
     Auf Verlangen der Gesellschaft ist der Geschäftsführer verpflichtet, Auskunft
     über
die Höhe seiner Einkünfte zu erteilen.
 
(7) Wird dieser Vertrag durch den Eintritt des Geschäftsführers in den Ruhestand
     beendet, finden die vorstehenden Absätze 3-6 keine Anwendung.

(8) Die Gesellschaft kann auf die Einhaltung des nachvertraglichen
     Wettbewerbsverbotes durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
     Geschäftsführer verzichten. In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung
     der Karenzentschädigung mit Ablauf von ........ Monaten nach Abgabe der
     Erklärung.

(9) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem
     Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb ........ Monates/(Monaten)
     nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung
     gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot
     aufzuheben.

(10)Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der
     Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu
     zahlen, der der in den letzten ..... Monaten vor Beendigung des Vertrages
     durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht. Zugleich entfällt
     für den Monat, in dem die Zuwiderhandlung erfolgt ist, die Zahlung der
     Entschädigung gemäß Abs. 5.
     Besteht die Zuwiderhandlung in einer fortgesetzten Tätigkeit, ist die
     Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat verwirkt. Zugleich entfällt für
     jeden
angefangenen Monat die Zahlung der Entschädigung. Weitergehende
     Ansprüche
der Gesellschaft bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.


§ 9 Vergütung

(bei Festgehalt) 

(1) Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit

        a) Eine Vergütung von brutto ……... € pro Jahr, die in zwölf gleichen Raten jeweils
            zum Ende eines Kalendermonats gezahlt wird.

           optional Tantiemen und Gratifikationen


        b) Darüber hinaus erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine jährliche
            Tantieme. Diese wird von der Gesellschafterversammlung unter
            Zugrundelegung des wirtschaftlichen Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres
            nach Feststellung des Jahresabschlusses festgelegt. Bei der Festsetzung werden
            auch die Leistungen des Geschäftsführers berücksichtigt. Der Mindestbetrag der
            Tantieme wird auf ……….... € festgesetzt.

        c) Eine Weihnachtsgratifikation, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat November
            in Höhe von brutto ............................€.

        d) Ein Urlaubsgeld, zahlbar mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe von
            brutto..........................€.


(2) Hat das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers während des Jahres
     begonnen,
werden die Weihnachtsgratifikation und das Urlaubsgeld zeitanteilig
     für jeden
angefangenen Kalendermonat gewährt.

(3)
Über das vereinbarte Gehalt werden sonstige Gehaltsbezüge nicht gewährt. Die
     Parteien sind sich darüber einig, dass eventuelle Mehrarbeit pauschal mit
dem
     im Absatz 1 genannten Gehalt abgegolten ist.
 

§ 10   Vergütung bei Dienstverhinderung und Tod

(1) Im Falle der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung hat der
     Geschäftsführer für die Dauer von ..........Monaten Anspruch auf Fortzahlung seiner
     vertragsmäßigen Bezüge, längstens jedoch bis zum Endes des Anstellungsvertrags.

(2) Für eine diesen Zeitraum überschreitende Erkrankung oder sonstige
     unverschuldete Dienstverhinderung wird dem Geschäftsführer für die Dauer
     von....... weiteren Monaten von der Gesellschaft ein Zuschuss in Höhe der
     Differenz zwischen einem von der gesetzlichen oder privaten
     Krankenversicherung gewährten Krankengeld und dem monatlichen Nettobetrag
     seines Festgehaltes gewährt.
     Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses
     Absatzes der Betrag zugrunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine
     seinem Einkommen gemäße Versicherung bei der zuständigen
     Ortskrankenkasse
erhalten hätte. Die Lohn- und ggf. anfallende Kirchensteuer
     auf die
Differenzzahlung trägt die Gesellschaft.

     Mit Ablauf des in Abs. 1 bestimmten Fortzahlungszeitraumes wird die dem
     Geschäftsführer zustehende Tantieme für jeden angefangenen Kalendermonat
     fortbestehender Dienstverhinderung um je ........ gekürzt.

(3) Der Geschäftsführer tritt im Falle einer Verletzung durch Dritte sämtliche Ansprüche
     gegen den Verursacher seiner Dienstunfähigkeit bis zur Höhe der nach diesem
     Vertrag von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungsfortzahlung einschließlich
     darauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge ab.

(4) Verstirbt der Geschäftsführer während der Dauer dieses Anstellungsvertrages,
     so wird seinem Ehepartner das Festgehalt für die auf den Sterbemonat
     folgenden
..... Monate fortbezahlt. Ist der Ehepartner zu diesem Zeitpunkt
     bereits verstorben,
so steht dieser Anspruch unterhaltsberechtigten ehelichen
     Kindern des
Geschäftsführers zu.


§ 11 Sonstige Leistungen

(1) Die Gesellschaft gewährt dem Geschäftsführer für die Dauer dieses Vertrages
     einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des Arbeitsgeberanteils, wie
     er bei Krankenversicherungspflicht bestünde, höchstens jedoch in Höhe der
     Hälfte
des Betrages, welchen der Geschäftsführer für seine Krankenversicherung
     aufzuwenden hat.

(2) Der Geschäftsführer hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die ihm im
     Rahmen der Ausübung seiner vertragsgemäßen Tätigkeit entstehen,
     insbesondere
der Reise-, Bewirtungs- und Telefon-/Faxkosten. Übersteigen die
     aufgewendeten
Spesen den nach den steuerlichen Vorschriften zulässigen
     Pauschalbetrag, so sind
Spesen im Einzelnen zu belegen. 


§ 12 Urlaub

(1) Der Geschäftsführer hat Anspruch auf einen Jahresurlaub
     von ..............Arbeitstagen.

(2) Der Geschäftsführer hat den Urlaubszeitpunkt und die Urlaubsdauer unter
     Berücksichtigung seiner Aufgabenstellung und der Belange und Interessen der
     Gesellschaft zu wählen und mit dem Mitgeschäftsführer bzw. dem
     Mehrheitsgesellschafter zu vereinbaren.

(3) Kann der Geschäftsführer den Urlaub im Kalenderjahr aus geschäftlichen oder in
     seiner Person liegenden Gründen nicht oder nicht vollständig nehmen, so kann
     der Urlaub bis zum 31.03. des Folgejahres übertragen werden. Urlaub, der bis
     zum Ende des Übertragungszeitraums nicht genommen wurde, verfällt, ohne
     dass ein Abgeltungsanspruch besteht.

oder

     Kann der Geschäftsführer den Urlaub weder im Kalenderjahr noch im
     Übertragungszeitraum aus geschäftlichen oder in seiner Person liegenden
     Gründen nehmen oder nicht vollständig nehmen, ist der noch bestehende
     Urlaubsanspruch abzugelten. Das Urlaubsabfindungsentgelt bemisst sich nach
     der Höhe des Grundgehaltes für jeden nicht genommenen Urlaubstag.

(4)
Besteht das Anstellungsverhältnis nicht das gesamte Kalenderjahr, so reduziert sich
     der Urlaubsanspruch nach Abs. 1 zeitanteilig.


§ 13 Erfindungen

Die Ergebnisse der Arbeit des Geschäftsführers stehen der Gesellschaft zu. Soweit es sich um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes handelt sind diese der Gesellschaft unverzüglich schriftlich anzubieten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb einer Frist von ......Wochen nach Eingang dieser Mitteilung zu erklären, ob und in welchem Umfang sie die Erfindung in Anspruch zu nehmen beabsichtigt. Für den Fall der Inanspruchnahme erhält der Geschäftsführer eine Vergütung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen und der dazu ergangenen Vergütungsrichtlinien. Alle übrigen Arbeitsergebnisse sind mit der vertragsgemäßen Vergütung des Geschäftsführers abgegolten.


§ 14 Versorgungszusage

Bei der Vereinbarung einer Versorgungszusage sind die steuer- und bilanzrechtlichen Auswirkungen auf die Geserllschaft in besonderem Maße zu beachten.

(1) Die Gesellschaft verpflichtet sich, im eigenen Namen auf das Leben des
     Geschäftsführers eine Kapitalversicherung mit einer Versicherungssumme von….. €
     abzuschließen, die mit dem Tode, dem Eintritt der Berufsunfähigkeit oder mit der
     Vollendung des 65. Lebensjahres des Geschäftsführers fällig wird. Die
     Prämienzahlung übernimmt die Gesellschaft

(2) Zur Entgegennahme der Versicherungsleistung sind der Geschäftsführer oder die
     von ihm begünstigten Personen berechtigt. Fehlt es an einer Begünstigungsregelung,
     so gelten im Zweifel dessen Erben als Begünstigte.

(3) Das Bezugsrecht des Geschäftsführers entfällt, wenn das Vertragsverhältnis vor
     Eintritt des Versicherungsfalles endet oder wenn die Geschäftsführung eine grobe
     Pflichtverletzung begeht. Das Bezugsrecht besteht jedoch weiterhin fort, wenn die
     Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Nachbesserung der betrieblichen
     Altersversorung (BetrAVG) erfüllt sind.

(4)
Endet das Vertragsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalles, so reduziert sich
     der Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung, die bis zum Tage des
     Ausscheidens fällig geworden sind.


§ 15 Vertragsdauer und Kündigung

Folgende Formulierung wäre - bei Vertragsdauer auf unbestimmte Zeit - möglich:

Dieser Vertrag tritt mit Wirkung vom ........................................................ in Kraft.
Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von ........... Wochen gekündigt werden (gesetzliche Mindestkündigungsfristen beachten!).

Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn

    a) der Geschäftsführer als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, oder
        als Geschäftsführer wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes abberufen
        wird;

    b) der Geschäftsführer gegen die Bestimmungen über die Nebentätigkeit und
        gegen das Wettbewerbsverbot verstößt;

    c) der Geschäftsführer Maßnahmen gem. § 2 Abs. 2 vornimmt ohne die vorherige
        Zustimmung der Gesellschafterversammlung und der Gesellschaft dadurch ein
        Schaden entsteht oder der Geschäftsführer trotz Abmahnung wiederholt solche
        Verstöße begeht;

    d) der Geschäftsführer schwere Verstöße gegen besondere Anweisungen der
        Gesellschafterversammlung begeht, es sei denn, dass diese ein gesetzwidriges
        Verhalten des Geschäftsführers fordern;

    e) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder die
        Gesellschaft liquidiert wird.
 

Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Eine Kündigung des Geschäftsführers ist an jeden weiteren Geschäftsführer der Gesellschaft oder für den Fall, dass kein weiterer Geschäftsführer vorhanden ist, an denjenigen Gesellschafter zu richten, der über die höchste Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft verfügt.

Das Vertragsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Geschäftsführer das ........ Lebensjahr vollendet oder eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird


§ 16 Abfindung

Wenn eine Abfindungsregelung in den Vertrag aufgenommen werden soll, könnte diese wie folgt formuliert werden:

(1) Im Falle einer durch die Gesellschaft erfolgten ordentlichen Kündigung bzw.
     Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages erhält der Geschäftsführer eine
     Abfindung in Höhe eines Monatsgrundgehaltes pro Beschäftigungsjahr. Für die
     Berechnung der Abfindung werden die bei Beendigung des Vertrages
     abgeleisteten
vollen Dienstjahre und das während des letzten Dienstjahres im
     Monatsdurchschnitt  bezogene Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt.

(2) Die Abfindung ist zum Ablauf des Dienstvertrages fällig und wird unter
     Beachtung
der hierfür geltenden steuerlichen Bestimmungen gezahlt. 


§ 17 Geheimhaltung

(1) Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft,
     die nicht Gegenstand öffentlicher Kenntnis sind, strengstes Stillschweigen zu
     bewahren und geheimzuhaltende Informationen weder direkt noch indirekt zu
     seinen oder zu Gunsten Dritter zu benutzen. Diese Verpflichtung besteht auch
     nach Ausscheiden des Geschäftsführers aus den Diensten der Gesellschaft. Der
     Geschäftsführer ist jedoch zur Offenbarung berechtigt, soweit hierzu eine ihn
     treffende Pflicht besteht.

(2) Mit Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft oder bei Freistellung von
     seinen Funktionen ist der Geschäftsführer verpflichtet, sämtliche Schriftstücke,
     Aufzeichnungen und Entwürfe, die Angelegenheiten der Gesellschaft betreffen
     und
sich noch in seinem Besitz befinden ebenso wie sämtliches anderes
     Eigentum der
Gesellschaft zu übergeben, sowie etwaige Daten, die er in einer
     privaten
EDV-Anlage gespeichert hat, zu löschen. An diesen Daten besteht kein
     
Zurückbehaltungsrecht.


§ 18 Schlussbestimmungen

Diese abschließenden Bestimmungen könnten wie folgt lauten: 

(1) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind im beiderseitigen
     Einvernehmen jederzeit möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der
     Schriftform und der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung.
     Rückwirkende Änderungen oder Ergänzungen sind unzulässig. Alle
     Vertragsänderungen und -ergänzungen wirken nur für die Zukunft.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder
     werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In
     einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die rechtsunwirksame
     Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den übrigen Bestimmungen
     dieses Vertrages vereinbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
     Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.




............................., den ...............................
(Ort)                            (Datum)





.........................................                ...................................................

Gesellschaft                                         Geschäftsführer
 

3. Mustervertrag als Word-Dokument zum Download (12 Seiten):