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2. Aufhebungsvertrag *)
(Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.)
Zwischen ..........................................................................................
(Name und Adresse des Arbeitgebers)
(ggf.: vertreten durch ........................................................................)
- nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt -
und
Herrn/Frau .........................................................................................
wohnhaft ............................................................................................
- nachfolgend „Arbeitnehmer/in“ genannt -
wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:
§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum ............. im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.
§ 2 Arbeitsfreistellung
Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von ............ bis zum ............ weitergezahlt.
Der Arbeitnehmer wird mit sofortiger Wirkung/wird ab …......... freigestellt bis zu dem in § 1 genannten rechtlichen Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Der zustehende Resturlaub wird zu Beginn der Freistellung gewährt. Soweit er während der Arbeitsfreistellung anderweitige Einkünfte bezieht, werden diese auf die Vergütungsfortzahlung angerechnet. Die Firma behält sich vor, den Arbeitnehmer während der Restlaufzeit des Vertrages teilweise oder ganz an den Arbeitsplatz zurückzurufen.
§ 3 Urlaub
Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.
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§ 4 Abfindung
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe
von ....... brutto zu zahlen.
Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.
§ 5 Wettbewerbsvereinbarung
Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom ....... unberührt.
§ 6 Zeugnis, Arbeitspapiere
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis zu erteilen. Er händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.
§ 7 Sonstige Vereinbarungen
..............................................................................................................
..............................................................................................................
§ 8 Meldepflicht
Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.
§ 9 Ausgleich aller Ansprüche
Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.
Davon unberührt bleiben
............................................................................................................
............................................................................................................
........................................................
Ort, Datum
.................................................................................................................
Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer/in
Anmerkungen:
Der Aufhebungsvertrag ist die einverständliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden.
1. Vorteile
für den Arbeitgeber
für den Arbeitnehmer
-
Abkürzung der Kündigungsfristen, so dass er seine Arbeitstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber sofort aufnehmen kann
-
es kommt nicht zu einer verhaltensbedingten oder außerordentlichen Kündigung
2. Form
Auch der Aufhebungsvertrag muss seit dem 1. Mai 2000 schriftlich abgeschlossen werden. Mündlich geschlossene Aufhebungsverträge verstoßen gegen dieses Schriftformerfordernis und lassen das Arbeitsverhältnis fortbestehen. Formunwirksam kann der Aufhebungsvertrag auch dadurch werden, dass wesentliche Nebenabreden nicht aufgenommen werden.
3. Inhalt
Zentraler Bestandteil des Aufhebungsvertrages kann die Abfindung sein. Gesetzliche Vorschriften über die Zahlung einer Abfindung und deren Höhe bestehen nur in sehr begrenztem Umfang.
4. Steuerrechtliche Behandlung der Abfindung
In der Vergangenheit sah § 3 Nr. 9 EStG die Steuerfreiheit von Abfindungen in einer bestimmten Größenordnung abhängig vom Alter und Betriebszugehörigkeit vor. Dies ist aber durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22. Dezember 2005 ersatzlos aufgehoben worden, mit der Folge, dass Abfindungen nicht steuerfrei sind, sondern der normalen und regulären Besteuerung unterliegen.
Allerdings sind Abfindungen nach §§ 24, 34 EStG steuerbegünstigt. Die Steuerbegünstigung besteht in der Fünftelungsregelung, d. h. dass zur Berechnung der Einkommensteuer die Verteilung der Abfindung auf fünf Jahre unterstellt wird.
Tipp: Wenn eine Abfindung gezahlt wird, empfiehlt es sich eine Lohnsteuerauskunft des Finanzamtes (§ 42 e EStG) wegen Steuerbegünstigung der Abfindung einzuholen. Darin sollte um eine Bestätigung hinsichtlich der Höhe der Steuerbegünstigung und um eine Mitteilung, welche Steuern die Firma einzubehalten hat, gebeten werden.
5. Hinweispflicht des Arbeitgebers
Für den Arbeitgeber können sich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge des Aufhebungsvertrages besondere Aufklärungs- und Belehrungspflichten hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Folgen ergeben.
So kann etwa die Bundesagentur für Arbeit beim Arbeitslosengeld eine Sperrfrist verhängen. Etwaige Abfindungszahlungen können auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden.
Beachte: Da arbeitsrechtliche Vereinbarungen zunehmend sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen haben, ist vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu empfehlen, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.
Meist wird man davon ausgehen können, dass der Arbeitnehmer die Bedeutung des Aufhebungsvertrages kennt. Der Arbeitgeber ist in der Regel jedenfalls nicht gehalten, von sich aus auf nachteilige Folgen hinzuweisen, es erscheint aber zweckmäßig, dies zu tun.
Auf nachteilige Folgen muss der Arbeitgeber in folgenden Einzelfällen hinweisen:
-
wenn durch die vorzeitige Beendigung das Entstehen einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft verhindert wird (z. B. Betriebliche Altersversorgung),
-
wenn der Arbeitnehmer aufgrund besonderer Umstände darauf vertrauen darf,
-
wenn der Arbeitgeber erkennt, dass der Arbeitnehmer über Folgen und Tragweite seiner Handlung ersichtlich im Unklaren ist.
Tipp: Der Arbeitgeber sollte nicht versuchen, seinem Arbeitnehmer detaillierte Auskünfte zu den sozialrechtlichen Auswirkungen der Aufhebung des Arbeitsverhältnisse zu geben, denn diese Materie ist äußerst schwierig und zudem dauernden Änderungen unterworfen. Auch können schuldhaft falsche Auskünfte den Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichteten.
6. Meldepflicht des Arbeitnehmers/Aufklärungspflichten des Arbeitgebers
Seit dem 1. Juli 2003 ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Die Meldung hat unverzüglich nach Kenntnis von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erfolgen, spätestens jedoch drei Monate vor dem vorgesehenen Beendigungszeitpunkt. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht vermindert das spätere Arbeitslosengeld des Arbeitnehmers.
Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer frühzeitig über diese Meldepflicht und die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung zu informieren.
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