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Ergänzende Erläuterungen zu Schlichtungs- oder Schiedsgerichtklauseln (Anmerkung zu §§ 19, 20 des Vertrages):
a.
Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.
Muster für eine Schlichtungsklausel:
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Institution der Industrie- und Handelskammer ...............(z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) geschlichtet.
b.
Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel. In dem Fall muss die Gerichtsstandsklausel gestrichen werden und durch die Schiedsgerichtsklausel ersetzt werden, weil ein staatliches Gericht nicht zuständig sein soll.
Wichtig: Bei Beteiligung eines Nicht-Kaufmannes muss die Schiedsgerichtsklausel in einer separaten Vereinbarung unterzeichnet werden.
Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer ............. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.
c.
Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Schlichtung und bei Scheitern anschließendem Schiedsgerichtsverfahren.
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Bau-Subunternehmervertrag*)
Zwischen
der Firma........................................................................................................
- Generalunternehmer -
und
der Firma .......................................................................................................
- Subunternehmer -
wird folgender Subunternehmervertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von schlüsselfertigen Bauleistungen am Objekt...... .
§ 2 Vertragsgrundlagen
Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:
1. Rechtliche Bestandteile:
-
das Auftragsschreiben,
-
die Bestimmungen dieses Vertrages,
-
das Angebot des Generalunternehmers vom .... einschließlich der vereinbarten Änderungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom ...., die in der Niederschrift vom .... festgehalten sind,
-
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
-
das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
-
Werkzeichnungen,
-
Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden (nicht)* Bestandteil.
2. Technische Bestandteile:
-
Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch*,
-
die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/ C),
-
Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
-
der Bauzeitenplan
-
die einschlägigen neusten - auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
VDI-Richtlinien.
*) Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis !
Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1 Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.
§ 3 Vergütung2
1. Der Vertragspreis beträgt ..... (ohne/mit Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.
2. Die Vertragspreise sind Festpreise.
3. In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und
termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die
zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.
4. Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht
zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.3
§ 4 Stundenlohnarbeiten
1. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom
Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende
Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des
Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später
heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der
Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden
die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.
2. Bei Stundenarbeiten gelten folgende Preise:
Monteur €/Stunde ..........
Facharbeiter €/Stunde ..........
Fachwerker €/Stunde ..........
.............. €/Stunde ..........
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an ....... zu richten.
2. Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum
Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die
Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind
prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.
Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte
Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.
3. Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes werden
Abschlagsrechnungen innerhalb von ....Wochen/Tagen unter Abzug von ...%
Skonto bezahlt.
4. Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung neben festgelegten
Fälligkeitsvoraussetzungen nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller
Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter
entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.
§ 6 Terminplan - Vertragsstrafe
1. Vertragstermine sind:
Arbeitsbeginn: ...............
Zwischentermine: ...............
Fertigstellungstermine: ...............
2. Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den
genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der
Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan
und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.
3. Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage
vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers
abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen
Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte
Zahl der Werktage, verbindlich.
4. Im Falle der Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für
alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.
5. Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des
Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe einer Terminänderung
durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die
Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn,
dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.
6. Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften
Überschreitung eine Vertragsstrafe von € ................. für jeden Kalendertag vom
Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne
dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf 4. Die
Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender
Ansprüche nicht aus. Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch
Vereinbarung neuer Termine.5
§ 7 Ausführung
1. Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen
Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.
2. Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein
Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.
3. Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der
Subunternehmer zu sorgen.
4. Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und
Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies
auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich. Gleiches gilt für etwaige
Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine
Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann.6
5. Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen
Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße, zu
überprüfen.
6. Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues
zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und
nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der
Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor
Ausführungsbeginn erkennbar sind.
7. Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies
Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges
Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.
8. Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet,
soweit zumutbar, weitere Leistungen für das Bauvorhaben zu erbringen. Die
Vergütung für Zusatzleistungen bestimmt sich nach § 4 des Vertrages.
§ 8 Verteilung von Kosten
1. Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und
WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von ....% der
Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.1 Eine
nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der
Schlussabrechnung abgezogen werden.
2. Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:
Gerüste: €/m² + Monat ..........
Unterkünfte: €/Bett + KT ..........
Schuttabfuhr: €/Container ..........
..................: €/............... ..........
3. Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden
Kosten von den Abschlagszahlungen und/oder von der Schlusszahlung
einzubehalten.
§ 9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
1. Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau
tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle
erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen
und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.
2. Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle Behinderungen, die die termingerechte
Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
3. Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer
mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie
muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem
Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen
ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu
dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.
§ 10 Gefahrtragung
Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.
§ 11 Sicherheitsleistung
1. Der Subunternehmer hat zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem
Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die
Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete,
selbstschuldnerische Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten
Instituts vorgelegt werden.
2. Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der
festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein
Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der
Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch
eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst
werden.
§ 12 Gewährleistung
1. Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B.
Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung
die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist, soweit die Beschaffenheit
nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die
gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei
Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der
Art der Leistung erwarten kann.
2. Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist
auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind,
auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf
der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.
3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und
beträgt ............ Jahre.7 Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist
vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt der
schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue
Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.
§ 13 Kündigung
Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer in nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten. Er ist jedoch verpflichtet diese Ansprüche gegenüber dem Bauherrn geltend zu machen.2 Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.
§ 14 Weitervergabe
Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzuvergeben.
§ 15 Versicherungen
1. Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der ........
Sachschäden: € ...........
Personenschäden: € ...........
Vermögensschäden: € ...........
2. Eine Bauwesenversicherung wird bauseits (nicht)* abgeschlossen. Der
Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch
den Generalunternehmer mit ...% der Bruttoabrechnungssumme an den
Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall € ............. .* 2
3. Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen,
insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist
oder die bei einem solchen nicht eingetrieben werden können, verbucht. Der
Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen
Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der
Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.
§ 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen
1. Innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat
der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen
Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.
2. Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die
behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
termingerecht einzureichen.
§ 17 Freistellungsbescheinigung
Dem Generalunternehmer wurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.
(Nicht erforderlich, wenn die Bagatellgrenze nicht überschritten wird).
(Alternative: Bauabzugsbesteuerung).
§ 18 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird ............................. vereinbart.
§ 19 Schiedsklausel
Eine Schiedsgerichtsvereinbarung wird (wird nicht)* getroffen.
___________________ _________________________
Ort, Datum Unterschriften
Anmerkungen:
Dieses Muster ist bemüht, den Interessen beider Vertragspartner gerecht zu werden. Vereinzelte Formulierungen können je nach Bedarf zu Gunsten der einen oder anderen Vertragspartei abgeändert werden.
* nicht zutreffendes streichen!
1. Formulierungen sind eher subunternehmerfreundlich
2. Formulierungen sind eher generalunternehmerfreundlich
3. Bei extremen und unvorhersehbaren Änderungen kann nach § 313 BGB und der
hierzu bestehenden Rechtsprechung eine Anpassung des Vertrages dennoch
erfolgen. Auf diese Möglichkeit kann ausdrücklich hingewiesen werden. Ein
Ausschluss von § 313 BGB durch AGB oder Formularverträge ist wohl nicht möglich.
Soweit durch Einzelverhandlung der Subunternehmer ausdrücklich auch für solch
extreme Fälle das Risiko übernehmen will und dies rechtlich aufgrund der Art des
Geschäfts zulässig ist, sollte eine entsprechende Individualvereinbarung getroffen
werden.
4. Die Obergrenze von 5% der Vertragssumme ist nur dann zu beachten, wenn Sie
diesen Mustervertrag für eine Vielzahl von Verträgen verwenden und ihm damit
den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen verleihen.
Durch Aushandeln im Einzelfall kann immer eine andere Obergrenze vereinbart
werden.
5. Heben die Parteien einen urspr. vereinbarten jedoch überschrittenen
Fertigstellungstermin einverständlich auf und vereinbaren, dass die Restarbeiten
bis zu einem neuen Termin zum vertraglich vereinbarten Preis fertig gestellt
werden sollen, ist davon auszugehen, dass die ursprüngliche
Vertragsstrafenregelung nicht mehr gelten soll, es sei denn, es wurde dazu eine
neue Regelung getroffen.
6. Hier geht es insbesondere um die Vermeidung von Haftungsrisiken des
Generalunternehmers nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und ähnlichen
arbeitsrechtlichen Vorschriften, die eine Ausfallhaftung des Auftraggebers vorsehen.
Aus diesem Grund sollte die schriftliche und ausdrückliche Bestätigung des
Subunternehmers auch im Zweifelsfalle eingeholt werden.
7. a) Die Gewährleistungsfrist nach VOB beträgt 2 Jahre und für Bauwerke 4 Jahre.
b) Die Gewährleistungsfrist nach BGB beträgt
-
soweit es sich nicht um Bauwerke (siehe nächster Spiegelstrich) handelt -
2 Jahre bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,
-
5 Jahre bei Bauwerken und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,
-
im Übrigen 3 Jahre.
Arglistiges Verschweigen kann zur Veränderung der Verjährungsfristen führen.
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