Bau-Subunternehmervertrag (Muster)

Vorbemerkung:

I.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
> Näheres zu AGB

AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages vorgibt. Die zur Kontrolle von AGB geltenden Vorschriften des BGB (§§ 305 - 310) (früher: AGB-Gesetz) legen Grenzen für das "Kleingedruckte", so werden Allgemeine Geschäftsbedingungen oft auch genannt, zugunsten des Vertragspartners fest.
Ein Verstoß gegen das ABG-Recht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Verwender nach sich ziehen.

Wir raten deshalb generell davon ab, Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst zu erstellen oder Muster-AGB oder sogar fremde AGB ungeprüft zu verwenden. Der zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. Wenn eine unzulässige Bestimmung verwendet wird, gilt im Streitfall die gesetzliche Regelung, die meistens ungünstiger ist als eine nach dem AGB-Recht zulässige.

Nur ein spezialisierter Jurist kann die recht unübersichtliche, aber zu beachtende Rechtsprechung zur Zulässigkeit von einzelnen Klauseln überschauen. Wir raten Ihnen deshalb, einen Rechtsanwalt mit der Erstellung von AGB zu beauftragen.

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allgemein zur Verwendung von Vertragsmustern:
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die hessischen Kammern Musterverträge zur Verfügung.

Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.

Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.

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Ergänzende Erläuterungen zu Schlichtungs- oder Schiedsgerichtklauseln (Anmerkung zu §§ 19, 20 des Vertrages):

a.
Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.

Muster für eine Schlichtungsklausel:

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Institution der Industrie- und Handelskammer ...............(z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) geschlichtet.

b.
Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel. In dem Fall muss die Gerichtsstandsklausel gestrichen werden und durch die Schiedsgerichtsklausel ersetzt werden, weil ein staatliches Gericht nicht zuständig sein soll.

Wichtig: Bei Beteiligung eines Nicht-Kaufmannes muss die Schiedsgerichtsklausel in einer separaten Vereinbarung unterzeichnet werden.

Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:

Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer ............. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.

c.
Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Schlichtung und bei Scheitern anschließendem Schiedsgerichtsverfahren.

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allgemein zur Schlichtung        und         Schiedsgerichtsbarkeit

sowie zu Schlichtungsklauseln        oder         Schiedsklauseln 
 

Bau-Subunternehmervertrag*)


Zwischen

   der Firma........................................................................................................
                                                                                      - Generalunternehmer -
und

   der Firma .......................................................................................................
                                                                                            - Subunternehmer -

wird folgender Subunternehmervertrag geschlossen:


§ 1   Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von schlüsselfertigen Bauleistungen am Objekt...... .

§ 2 Vertragsgrundlagen

Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

1. Rechtliche Bestandteile:

  • das Auftragsschreiben,
  • die Bestimmungen dieses Vertrages,
  • das Angebot des Generalunternehmers vom .... einschließlich der vereinbarten Änderungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom ...., die in der Niederschrift vom .... festgehalten sind,
  • die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
  • das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
  • Werkzeichnungen,
  • Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden (nicht)* Bestandteil.

2. Technische Bestandteile:

  • Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch*,
  • die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/ C),
  • Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
  • der Bauzeitenplan
  • die einschlägigen neusten - auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
    VDI-Richtlinien.

 *) Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis !

Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1 Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

§ 3 Vergütung2

1. Der Vertragspreis beträgt ..... (ohne/mit Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

2. Die Vertragspreise sind Festpreise.

3. In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und
    termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die
    zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

4. Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht
    zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.3


§ 4 Stundenlohnarbeiten

1. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom
    Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende
    Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des
    Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später
    heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der
    Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden
    die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.

2. Bei Stundenarbeiten gelten folgende Preise:

    Monteur                       €/Stunde ..........
    Facharbeiter                 €/Stunde ..........
    Fachwerker                  €/Stunde ..........
    ..............                     €/Stunde ..........


§ 5 Zahlungsbedingungen

1. Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an ....... zu richten.

2. Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum
    Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die
    Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind
    prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.
    Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte
    Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.

3. Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes werden
   Abschlagsrechnungen innerhalb von ....Wochen/Tagen unter Abzug von ...%
   Skonto bezahlt.

4. Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung neben festgelegten
    Fälligkeitsvoraussetzungen nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller
    Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter
    entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.


§ 6 Terminplan - Vertragsstrafe

1. Vertragstermine sind:

      Arbeitsbeginn:                         ...............
      Zwischentermine:                    ...............
      Fertigstellungstermine:             ...............

2. Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den
    genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der
    Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan
    und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

3. Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage
    vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers
    abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen
    Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte
    Zahl der Werktage, verbindlich.

4. Im Falle der Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für
    alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

5. Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des
    Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe einer Terminänderung
    durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die
    Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn,
    dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

6. Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften
    Überschreitung eine Vertragsstrafe von € ................. für jeden Kalendertag vom
    Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne
    dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf 4. Die
    Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender
    Ansprüche nicht aus. Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch
    Vereinbarung neuer Termine.5


§ 7 Ausführung

1. Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen
    Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.

2. Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein
    Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.

3. Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der
    Subunternehmer zu sorgen.


4. Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und
    Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies
    auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich. Gleiches gilt für etwaige
    Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine
    Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann.6

5. Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen
    Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße, zu
    überprüfen.

6. Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues
    zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und
    nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der
    Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor
    Ausführungsbeginn erkennbar sind.

7. Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies
    Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges
    Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.

8. Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet,
    soweit zumutbar, weitere Leistungen für das Bauvorhaben zu erbringen. Die
    Vergütung für Zusatzleistungen bestimmt sich nach § 4 des Vertrages.


§ 8 Verteilung von Kosten

1. Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und
    WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von ....% der
    Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.1     Eine
    nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der
    Schlussabrechnung abgezogen werden.

2. Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:

        Gerüste:                      €/m² + Monat             ..........
        Unterkünfte:                 €/Bett + KT                ..........
        Schuttabfuhr:               €/Container                ..........
        ..................:               €/...............               ..........

3. Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden
    Kosten von den Abschlagszahlungen und/oder von der Schlusszahlung
    einzubehalten.


§ 9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

1. Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau
    tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle
    erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen
    und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

2. Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle Behinderungen, die die termingerechte
    Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

3. Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer
    mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie
    muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem
    Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen
    ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu
    dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.


§ 10 Gefahrtragung

Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.


§ 11 Sicherheitsleistung

1. Der Subunternehmer hat zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem
    Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die
    Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete,
    selbstschuldnerische Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten
    Instituts vorgelegt werden.

2. Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der
    festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein
    Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der
    Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch
    eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst
    werden.


§ 12 Gewährleistung

1. Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B.
    Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung
    die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist, soweit die Beschaffenheit
    nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die
    gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei
    Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der
    Art der Leistung erwarten kann.

2. Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist
    auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind,
    auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf
    der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und
    beträgt ............ Jahre.7 Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist
    vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt der
    schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue
    Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.


§ 13 Kündigung

Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer in nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten. Er ist jedoch verpflichtet diese Ansprüche gegenüber dem Bauherrn geltend zu machen.2 Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.


§ 14 Weitervergabe

Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzuvergeben.


§ 15 Versicherungen

1. Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der ........

        Sachschäden:            € ...........
        Personenschäden:      € ...........
        Vermögensschäden:   € ...........

2. Eine Bauwesenversicherung wird bauseits (nicht)* abgeschlossen. Der
    Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch
    den Generalunternehmer mit ...% der Bruttoabrechnungssumme an den
    Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall € ............. .* 2

3. Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen,
    insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist
    oder die bei einem solchen nicht eingetrieben werden können, verbucht. Der
    Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen
    Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der
    Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.


§ 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen

1. Innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat
    der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen
    Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.

2. Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die
    behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
    termingerecht einzureichen.



§ 17 Freistellungsbescheinigung

Dem Generalunternehmer wurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.

(Nicht erforderlich, wenn die Bagatellgrenze nicht überschritten wird).
(Alternative: Bauabzugsbesteuerung).


§ 18 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird ............................. vereinbart.


§ 19 Schiedsklausel

Eine Schiedsgerichtsvereinbarung wird (wird nicht)* getroffen.




___________________                                        _________________________
Ort, Datum                                                         Unterschriften





Anmerkungen:

Dieses Muster ist bemüht, den Interessen beider Vertragspartner gerecht zu werden. Vereinzelte Formulierungen können je nach Bedarf zu Gunsten der einen oder anderen Vertragspartei abgeändert werden.

*           nicht zutreffendes streichen!

1. Formulierungen sind eher subunternehmerfreundlich

2. Formulierungen sind eher generalunternehmerfreundlich


3. Bei extremen und unvorhersehbaren Änderungen kann nach § 313 BGB und der
    hierzu bestehenden Rechtsprechung eine Anpassung des Vertrages dennoch
    erfolgen. Auf diese Möglichkeit kann ausdrücklich hingewiesen werden. Ein
    Ausschluss von § 313 BGB durch AGB oder Formularverträge ist wohl nicht möglich.
    Soweit durch Einzelverhandlung der Subunternehmer ausdrücklich auch für solch
    extreme Fälle das Risiko übernehmen will und dies rechtlich aufgrund der Art des
    Geschäfts zulässig ist, sollte eine entsprechende Individualvereinbarung getroffen
    werden.

4. Die Obergrenze von 5% der Vertragssumme ist nur dann zu beachten, wenn Sie
    diesen Mustervertrag für eine Vielzahl von Verträgen verwenden und ihm damit
    den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen verleihen.
    Durch Aushandeln im Einzelfall kann immer eine andere Obergrenze vereinbart
    werden.

5. Heben die Parteien einen urspr. vereinbarten jedoch überschrittenen
    Fertigstellungstermin einverständlich auf und vereinbaren, dass die Restarbeiten
    bis zu einem neuen Termin zum vertraglich vereinbarten Preis fertig gestellt
    werden sollen, ist davon auszugehen, dass die ursprüngliche
    Vertragsstrafenregelung nicht mehr gelten soll, es sei denn, es wurde dazu eine
    neue Regelung getroffen.

6.
Hier geht es insbesondere um die Vermeidung von Haftungsrisiken des
    Generalunternehmers nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und ähnlichen
    arbeitsrechtlichen Vorschriften, die eine Ausfallhaftung des Auftraggebers vorsehen.
    Aus diesem Grund sollte die schriftliche und ausdrückliche Bestätigung des
    Subunternehmers auch im Zweifelsfalle eingeholt werden.

7. a) Die Gewährleistungsfrist nach VOB beträgt 2 Jahre und für Bauwerke 4 Jahre.

    b) Die Gewährleistungsfrist nach BGB beträgt

  • soweit es sich nicht um Bauwerke (siehe nächster Spiegelstrich) handelt -
    2 Jahre bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,

     
  • 5 Jahre bei Bauwerken und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,
     
  • im Übrigen 3 Jahre.

Arglistiges Verschweigen kann zur Veränderung der Verjährungsfristen führen.

Mustervertrag als Word-Dokument zum Download (10 Seiten):