Forschungs- und Entwicklungsvertrag zwischen Unternehmen und Hochschule

 
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1. Vorbemerkung: 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) >Näheres zu AGB 

AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages vorgibt. Die zur Kontrolle von AGB geltenden Vorschriften des BGB (§§ 305 - 310) (früher: AGB-Gesetz) legen Grenzen für das "Kleingedruckte", so werden Allgemeine Geschäftsbedingungen oft auch genannt, zugunsten des Vertragspartners fest.
Ein Verstoß gegen das ABG-Recht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Verwender nach sich ziehen.

Wir raten deshalb generell davon ab, Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst zu erstellen oder Muster-AGB oder sogar fremde AGB ungeprüft zu verwenden. Der zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. Wenn eine unzulässige Bestimmung verwendet wird, gilt im Streitfall die gesetzliche Regelung, die meistens ungünstiger ist als eine nach dem AGB-Recht zulässige.

Nur ein spezialisierter Jurist kann die recht unübersichtliche, aber zu beachtende Rechtsprechung zur Zulässigkeit von einzelnen Klauseln überschauen. Wir raten Ihnen deshalb, einen Rechtsanwalt mit der Erstellung von AGB zu beauftragen.
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1.1 allgemein zur Verwendung von Vertragsmustern:
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen wir Musterverträge zur Verfügung.

Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.

Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.
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1.2. Ergänzende Erläuterungen zu Schlichtungs- oder Schiedsgerichtklauseln (Anmerkung zu § 9 des Vertrages):

a.
Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.

Muster für eine Schlichtungsklausel:

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Institution der Industrie- und Handelskammer ...............(z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) geschlichtet.

b.
Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel. In dem Fall muss die Gerichtsstandsklausel gestrichen werden und durch die Schiedsgerichtsklausel ersetzt werden, weil ein staatliches Gericht nicht zuständig sein soll.

Wichtig: Bei Beteiligung eines Nicht-Kaufmannes muss die Schiedsgerichtsklausel in einer separaten Vereinbarung unterzeichnet werden.

Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:

Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer ............. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.

c.
Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Schlichtung und bei Scheitern anschließendem Schiedsgerichtsverfahren.

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allgemein zur Schlichtung und Schiedsgerichtsbarkeit 

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2. Forschungs- und Entwicklungsvertrag zwischen Unternehmen und Hochschule

(Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.)


Vertragsrubrum

Zwischen ...............................................................................................
(Name und Adresse des Unternehmens) - nachfolgend
„Unternehmen“ genannt -

vertreten durch
…………………………………………………………………………………

und

.............................................................................................................
(Name und Adresse der Hochschule) - nachfolgend
Hochschule genannt -

vertreten durch
…………………………………………………………………………………

wird folgender Forschungs- und Entwicklungsvertrag geschlossen:


§ 1 Präambel

Die Vertragsparteien beabsichtigen im Rahmen dieses Forschungsprojektes ............ zu entwickeln.
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass das Projekt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erfordert und sie das Projekt nach besten Kräften fördern werden. Dies soll insbesondere durch einen regelmäßigen Erfahrungs- und Informationsaustausch geschehen. Hierbei kommt dem Hochschullehrer als Projektleiter eine entscheidende Funktion zu.


§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist ein Forschungsprojekt mit dem Ziel, ............ .
Insbesondere soll ............ untersucht und überprüft werden, mit dem Ziel ............ zu erreichen. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt am Institut ............ der Hochschule ............ unter Leitung des Hochschullehrers.
Die Hochschule und der Hochschullehrer verpflichten sich, das in der Anlage 1 beschriebene Projekt durchzuführen und alle dort aufgeführten Tätigkeiten, Angaben und Zeitpunkte einzuhalten.
Die Hochschule und der Hochschullehrer werden das Unternehmen in vierteljährlichen schriftlichen Berichten über den Fortgang des Projektes informieren. Unabhängig von diesen Berichten wird der Projektleiter das Unternehmen unverzüglich informieren und eine Sitzung des Koordinationskomitees einberufen, wenn sich erhebliche Verzögerungen oder Schwierigkeiten im Projektverlauf ergeben, insbesondere in der Anlage festgesetzte Termine nicht eingehalten werden können.
Zum Abschluss des Projekts ist ein Abschlussbericht zu erstellen und neben allen zur Verwendung notwendigen Unterlagen, Dokumentationen und Daten dem Unternehmen zu übergeben.
Die Vertragsparteien werden auf dem Gebiet des Forschungsprojekts ausschließlich zusammenarbeiten und ohne vorherige schriftliche Zustimmung keine gleichgerichtete Kooperation mit Dritten eingehen.


§ 3 Koordination

Die Koordination des Projektes wird von einem vierköpfigen paritätisch besetzten Koordinationskomitee durchgeführt. Der Projektleiter steht dem Komitee vor. Er beruft die Sitzungen ein und lässt den Komiteemitgliedern die für die Besprechung erforderlichen Berichte zukommen.
Das Komitee trifft sich vierteljährlich, um den Verlauf des Projektes zu besprechen und notfalls Anpassungen an dem Projektplan (Anlage 1) vorzunehmen. Diese können nur einstimmig erfolgen. Weder das Komitee noch seine Mitglieder haben die Befugnis, rechtsverbindlich gegenüber Dritten für eine der Vertragsparteien zu handeln.


§ 4 Kosten und Finanzierung

Das Unternehmen stellt der Hochschule entsprechend der Kostenaufschlüsselung in der Anlage  einen Gesamtbetrag von ............ € (in Worten: Euro ............ ) zur Verfügung. Dieser Betrag wird zu den in der Anlage genannten Zeitpunkten fällig.
Die Mittel werden auf ein noch von der Hochschule zu benennendes Konto überwiesen. Das Unternehmen erhält über den jeweils zu überweisenden Betrag eine Rechnung.
Das Unternehmen geht keine Verpflichtung ein, die Tätigkeiten, in deren Rahmen dieses Projekt bearbeitet wird, über die Laufzeit des Vertrages hinaus finanziell zu unterstützen.
Werden von der Anlage nicht erfasste Arbeitsschritte zur Erreichung des Projektzieles notwendig, hat das Unternehmen die Kosten hierfür nur zu tragen, wenn die Hochschule oder der Hochschullehrer diese nicht unnötig verursacht haben.
Soweit im Rahmen des Projekts nach Absprache mit dem Unternehmen Reisekosten anfallen, werden diese nach den bei dem Unternehmen gültigen Reisekostenrichtlinien erstattet.
Eine Vergütung für Erfindungen und daraus resultierende Schutzrechte ist durch die in diesem Paragraphen vereinbarte Vergütung nicht erfasst.


§ 5 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, das Projekt, alle Kenntnisse und Unterlagen sowie die im Rahmen dieses Projektes erzielten gegenseitigen Arbeitsergebnisse gegenüber Außenstehenden geheim zu halten, und zwar x Jahre über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.
Dies gilt nicht für das Unternehmen im Hinblick auf sämtliche schutzrechtsbezogenen Informationen mit dem Zeitpunkt der Übertragung dieser Schutzrechte.
Eine Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtungen liegt nicht vor, wenn die Information durch Publikationen Dritter ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht öffentlich zugänglich ist oder sie schriftlich freigegeben wurde.
Die Parteien sind sich der Bedeutung von Publikationen für den wissenschaftlichen Betrieb, aber auch ihrer potenziellen Neuheitschädlichkeit für die Eintragung von Schutzrechten bewusst.
Die Hochschule und der Hochschullehrer verpflichten sich, dem Unternehmen alle in einem Zusammenhang zum Projekt stehenden schriftlichen oder mündlichen Publikationen vor der Veröffentlichung im Wortlaut zukommen zu lassen. Die Vertragsparteien tragen dafür Sorge, dass ihre Projektmitarbeiter vor Tätigkeitsbeginn eine entsprechende, in der Anlage beigefügte Geheimhaltungserklärung unterschreiben.
Das Unternehmen verpflichtet sich, der Hochschule und dem Hochschullehrer innerhalb von zwei Wochen nach Zuleitung des zur Veröffentlichung vorgesehenen Manuskripts mitzuteilen, ob es die Publikation genehmigt. Es wird eine Genehmigung nicht ohne triftigen Grund versagen. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn schutzrechtsfähige Inhalte betroffen sind oder während der Feststellung, ob ein schutzrechtsfähiger Inhalt besteht. Das Unternehmen hat diese Prüfung so zügig wie möglich vorzunehmen.


§ 6 Recht am Ergebnis

Alle im Rahmen des Auftrags gewonnenen Forschungsergebnisse einschließlich aller dazugehörigen Unterlagen und Daten sind dem Unternehmen umfassend bekannt zu geben. Sie werden unverzüglich übergeben und gehen in das Eigentum des Unternehmens mit dem Recht zur ausschließlichen Nutzung und Verwertung über.
Die Nutzung und Verwertung von Schutzrechten der Hochschule und des Hochschullehrers, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits bestehen, wird durch diesen Auftragsvertrag nicht beschränkt.

Soweit die Nutzung dieser Altschutzrechte für die spätere Verwertung der in dem Projekt gewonnenen Forschungsergebnisse durch das Unternehmen erforderlich ist, räumen die Hochschule und der Hochschullehrer dem Unternehmen eine Option auf die Erteilung einer nichtausschließlichen Lizenz zu marktüblichen Bedingungen ein, soweit die Hochschule dazu rechtlich noch in der Lage ist.
Der Hochschullehrer verpflichtet sich, alle aus der projektbezogenen Forschungstätigkeit resultierenden Erfindungen unverzüglich anzuzeigen. Der Hochschullehrer verzichtet gegenüber dem Unternehmen auf sein aus § 42 Nr. 2 ArbEG resultierendes negatives Publikationsrecht. Die Vertragsparteien tragen dafür Sorge, dass alle Projektmitarbeiter, denen das Recht aus § 42 Nr. 2 ArbEG zukommt, eine der Anlage entsprechende Erklärung unterschreiben.
Die Hochschule verpflichtet sich, alle ihr gemachten Meldungen einer Erfindung durch die Projektmitarbeiter dem Unternehmen unverzüglich weiterzuleiten. Das Unternehmen verpflichtet sich, innerhalb von sechs Wochen schriftlich mitzuteilen, ob es die Erfinderrechte in Anspruch nehmen möchte. Ist dies der Fall, wird die Hochschule ihrem Arbeitnehmer gegenüber fristgerecht und unbeschränkt die Erfindung in Anspruch nehmen und die Rechte dann auf das Unternehmen übertragen.
Das Unternehmen trägt die Kosten der Anmeldung als Schutzrecht sowie die einer möglicherweise notwendigen Verteidigung.
Werden schutzrechtsfähige Erfindungen auf das Unternehmen übertragen erstattet es der Hochschule eine Erfindervergütung. Diese berechnet sich wie folgt: ............ .
Das Unternehmen ist der Hochschule zur Rechnungslegung verpflichtet.

Das Unternehmen übernimmt keine Nutzungsverpflichtung hinsichtlich der Schutzrechte.
Der Hochschullehrer und die Hochschule haben an allen Forschungsergebnissen und Projekterfindungen ein kostenloses, zeitlich unbegrenztes und nicht exklusives Nutzungsrecht für Forschung und Lehre. Sie werden auch in diesem Rahmen jede neuheitsschädliche Vorpublikation unterlassen.


§ 7 Gewährleistung und Haftung

Die Hochschule und der Hochschullehrer werden dafür Sorge tragen, dass die Forschungsarbeiten nach dem Stand der Wissenschaft und Technik durchgeführt werden.
Eine Gewährleistung für die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Ergebnisse wird nicht übernommen. Auch wird nicht gewährleistet, dass die Forschungsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind. Die Hochschule und der Hochschullehrer verpflichten sich, dem Unternehmen solche Rechte anzuzeigen, sobald sie hiervon Kenntnis erlangen. Die Haftung aus dem Vertrag ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.


§ 8 Dauer des Forschungs- und Entwicklungsvertrages

Der Vertrag hat eine Laufzeit von .... Monaten entsprechend den Angaben in Anlage.
Beide Vertragsparteien können den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere eine Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung, die Nichtanzeige von Forschungsergebnissen oder deren ungenehmigte Publikation.
Unabhängig von der Vertragsbeendigung bleiben die Verpflichtungen aus dem Vertrag hinsichtlich der Geheimhaltung, der Übergabe von Forschungsergebnissen und der Schutzrechte unberührt.


§ 9 Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag mit seinen Anlagen regelt den Vertragsgegenstand abschließend. Die Anlagen 1,2,3,… [alle einzeln aufführen] sind wesentliche Vertragsbestandteile. Es bestehen keine darüber hinausgehenden mündlichen Vereinbarungen.
Die Vertragskündigung und Vertragsänderungen können nur schriftlich erfolgen.
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit des restlichen Vertrages unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine neue zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs entschieden.


Anlage: Mitarbeitererklärung

Als Mitarbeiter der ............ verpflichte ich mich hiermit ausdrücklich, alle während des Aufenthalts in den Räumlichkeiten der ............ bewusst oder zufällig erhaltenen oder mir zugänglich gemachten vertraulichen Informationen geheim zu halten und sie nur solchen Personen zugänglich zu machen, die unmittelbar mit der Erfüllung der im Forschungs- und Entwicklungsprojekt übernommenen Aufgaben betraut sind.
Gleichzeitig verpflichte ich mich alle im Rahmen des Forschungsprojekts von mir gemachten Diensterfindungen gem. § 5 ArbnEG dem ............ zu melden.
Über die dienstrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen einer Zuwiderhandlung bin ich belehrt worden.


........................................................
Ort, Datum


……………………………………………………         …………………………………………….
Unterschrift Unternehmensvertreter   Unterschrift Hochschulvertreter

3. Mustervertrag als Word-Dokument zum Download (4 Seiten):

Dieser Vertrag liegt auch als Broschüre vor.