Kaufvertrag (Muster)

 
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1. Vorbemerkung:

I.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) >
Näheres zu AGB

AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages vorgibt. Die zur Kontrolle von AGB geltenden Vorschriften des BGB (§§ 305 - 310) (früher: AGB-Gesetz) legen Grenzen für das "Kleingedruckte", so werden Allgemeine Geschäftsbedingungen oft auch genannt, zugunsten des Vertragspartners fest.
Ein Verstoß gegen das ABG-Recht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Verwender nach sich ziehen.


Wir raten deshalb generell davon ab, Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst zu erstellen oder Muster-AGB oder sogar fremde AGB ungeprüft zu verwenden. Der zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. Wenn eine unzulässige Bestimmung verwendet wird, gilt im Streitfall die gesetzliche Regelung, die meistens ungünstiger ist als eine nach dem AGB-Recht zulässige.

Nur ein spezialisierter Jurist kann die recht unübersichtliche, aber zu beachtende Rechtsprechung zur Zulässigkeit von einzelnen Klauseln überschauen.
Wir raten Ihnen deshalb, einen Rechtsanwalt mit der Erstellung von AGB zu beauftragen.

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allgemein zur Verwendung von Vertragsmustern:

Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die hessischen Kammern Musterverträge zur Verfügung.

Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.

Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.

 

2. K A U F V E R T R A G

(über sukzessive Lieferung beweglicher Sachen)


Zwischen der Firma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  

mit Sitz in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 

                                                                   - nachfolgend Käufer genannt -

und

der Firma . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 

mit Sitz in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 

                                                              - nachfolgend Verkäufer genannt -

wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

Als Grundlage des Kaufvertrags anerkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. . . . . . . vom . . . . . . . . . . des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt.


                                               § 1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt . . . . . . . . . . (Menge/Maß) . . . . . .
(Gegenstand) des Herstellers . . . . . . . . . .(Name, Nummer).


                                               § 2 Gültigkeitszeitraum

Der Vertrag tritt am . . . . . . . . . . in Kraft und endet am . . . . . . . . . . . Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

Anmerkung: Bei einmaligen Lieferungen entfällt diese Klausel


                                               § 3 Liefertermin

Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter § 1 in diesem Vertrag genannte Menge . . . . . (genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes) zu gleichen Teilen innerhalb des Vertragszeitraums jeweils zum . . . . . . eines . . . . . . . . . . (Monats/Quartals/Jahres) an den Käufer zu liefern.

Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.


                                               § 4 Vertragsstrafen

Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teillieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspätetem Werktag . . . . . . Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € . . . . . . (in Worten: . . . . . . . . . . . . . . Euro) je Teillieferung begrenzt.


                                               § 5 Preisvereinbarungen

Die Preise verstehen sich pro . . . (Maßeinheit/Menge) und gelten für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

Anmerkung:
(Diese Preis-Stabilitätsklausel könnte bei Waren, die großen Preisschwankungen (z.B. Rohstoffe) unterliegen, oder bei sehr langfristigen Verträgen problematisch werden. Man könnte vereinbaren, dass Preiserhöhungen des Herstellers (ggf. nur in gewissem Rahmen) weitergegeben werden dürfen.)


                                               § 6 Zahlungsbedingungen

Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am . . .Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von . . . . . .Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von . . . Prozent berechtigt.


                                               § 7 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt frei Haus.


                                               § 8 Gewährleistung

Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der hergestellten/gelieferten Ware
. . . . . . . . . . . . . . .  (Verkaufsgegenstand) ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten (vgl. oben § 1 sowie die Anlage zu diesem Vertrag).

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 3 Jahren.

Anmerkung:
(Das Gesetz sieht bei beweglichen Sachen eine Gewährleistungsdauer von 2 Jahren vor, die z.B. bei hochwertigen technischen Geräten durch eine solche Regelung verlängert werden kann).

Der Verkäufer wird auftretende Mängel auf seine Kosten unverzüglich beseitigen.

Anmerkung:
(Wenn der Käufer Wiederverkäufer der Ware an Verbraucher ist, darf der Anspruch auf Ersatzlieferung (Nichterfüllung nach § 439 BGB) nicht ausgeschlossen werden. Der sog. Rückgriffsregress darf in diesem Fall nur ausgeschlossen werden, wenn „ein gleichwertiger Ausgleich“ vereinbart ist.).


                                               § 9 Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der von ihm gelieferten Ware . . . . . . . . . . (genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes) vor bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer.

Anmerkung:
(Diese Formulierung stellt nur eine einfache Eigentumsvorbehaltsklausel dar. Muster für einen verlängerten Eigentumsvorbehalt und für den Fall der Verarbeitung finden Sie in den Muster-AGB „Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den kaufmännischen Verkehr“ § 8).


                                               § 10 Erfüllungsort

Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist . . . . . . . . . . . . Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. . . . . . . . . . . . . . . . unter . . . . . . . . . . genannten Erfüllungsort.


                                               § 11 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. . . . . . . . . . . unter . . . . . . . . genannten Gerichtsstand.

Anmerkung:
(An dieser Stelle kann auf Wunsch eine Schlichtungsvereinbarung und/oder Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Zur Erläuterung einer Schlichtungsklausel und/oder Schiedsklausel siehe nächste Seite).


                                               § 12 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Anmerkung:
(Satz 2 kann nur als Individualvereinbarung verhandelt werden, in AGB ist diese Klausel unwirksam).


                                               § 13 Schriftformklausel

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.


                                               § 14 Anlagen

Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. . . . . . vom . . . . . . . . . . beigefügt.


                                               § 15 Vereinbart und zweifach unterzeichnet



. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . .
(Ort)                                                 (Datum)



. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . .                    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . .
Unterschrift des Käufers)                                     (Unterschrift des Verkäufers)




Anmerkungen zu § 11:

a) Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Mediationsverfahren
    (Mediationsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass das
    Mediationsverfahren gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden
    kann.

    Muster für eine Mediationsklausel:
    Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag
    ergebenden Streitigkeit vor der Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder
    Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der Industrie- und
    Handelskammer Lahn-Dill durchzuführen.

b) Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel. In diesem Fall
    muss die Gerichtsstandsklausel gestrichen werden und durch die
    Schiedsgerichtsklausel ersetzt werden, weil ein staatliches Gericht nicht zuständig
    sein soll.

    Wichtig
:
    Bei Beteiligung eines Nicht-Kaufmanns muss die Schiedsgerichtsklausel in einer
    separaten Vereinbarung unterzeichnet werden.

    Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:
    Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über
    seineGültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und
    Handelskammer Lahn-Dill unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig
    entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.

c)  Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Schlichtung und bei Scheitern
     anschließendem Schiedsgerichtsverfahren.
 

3. Mustervertrag als Word-Dokument zum Download (7 Seiten):