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2. MAKLERVERTRAG *)
(Käufer/Kunde)
Zwischen
Herrn/Frau/Eheleute/Firma...........................................................................
Wohnhaft....................................................................................................
- nachfolgend Kunde genannt -
und
dem Makler/ der Maklerin.............................................................................
wohnhaft.....................................................................................................
- nachfolgend Makler genannt -
wird folgender Maklervertrag geschlossen:
§ 1 Auftrag
(1) Anlässlich der Suche eines (genaue Beschreibung des Auftragsobjekts)1
...........................................................................................................
...........................................................................................................
beauftragt der Kunde den Makler, die Gelegenheit zum Abschluss eines
Vertrages nachzuweisen oder einen abschlusswilligen Vertragspartner zu
vermitteln.
(2) Die Preisvorstellung für das Auftragsobjekt liegt in dem Bereich von........ ,- €
mit einer Variablen von 10%. Übersteigt ein Objekt 10 % der vereinbarten
Preisvorstellung, so gilt das vorgestellte Objekt nur nach Genehmigung durch
den Kunden als auftragsgemäß.
*) Beachten Sie den Benutzerhinweis !
§ 2 Rechte und Pflichten des Maklers
(1) Der Makler darf weitere Makler nur einschalten, wenn dadurch dem Kunden
keine weiteren Kosten oder andere belastende Verpflichtungen entstehen.
(2) Der Makler ist berechtigt, auch für den Verkäufer entgeltlich tätig zu werden,
wenn er diese Tätigkeit auf den Nachweis beschränkt und den Kunden zuvor
schriftlich informiert. Jede Doppeltätigkeit verpflichtet den Makler zu strenger
Unparteilichkeit.
(3) Der Makler verpflichtet sich, den Kunden über alle Umstände in Kenntnis zu
setzen, die für dessen Kaufentscheidung von Bedeutung sein können. Er wird
den Kunden in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner Bemühungen
unterrichten. Zu eigenen Nachforschungen ist er verpflichtet, sofern deren
Bedeutung und Erforderlichkeit offensichtlich sind. In anderen Fälle ist er
hierzu jedoch nur dann verpflichtet, wenn dies separat vereinbart ist.
(4) Der Makler verpflichtet sich, diesen Maklervertrag mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns durchzuführen. Er haftet für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
(5) Der Makler verpflichtet sich hinsichtlich der im Rahmen dieses
Maklervertrages erlangten Kenntnisse über den Käufer Verschwiegenheit zu
bewahren.
§ 3 Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist berechtigt, mehrere Makler nebeneinander zu beauftragen. Er
hat weiter das Recht, sich ohne Einschaltung des Maklers um den Abschluss
eines Kaufvertrages zu bemühen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über alle Umstände, die
die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt
insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung der Kaufabsicht.
(3) Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Kunden bereits bekannt ist, ist der
Kunde verpflichtet, den Nachweis des Maklers schriftlich zurückzuweisen.
Unterlässt er dies und schließt mit dem Verkäufer über eben dieses Objekt
einen Kaufvertrag, bleibt die Provisionspflicht bestehen.2
(4) Der Kunde ist verpflichtet, den Makler vom Zustandekommen eines Vertrages
unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine
vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Maklervertrages erhaltenen
Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte
weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verschwiegenheitspflicht,
und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das
vom Makler nachgewiesene Objekt, so schuldet der Kunde die Provision, als
ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte. Dies gilt nicht, wenn der Kunde
den Nachweis erbringt, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden
entstanden ist.
§ 4 Provision
(1) Der Kunde verpflichtet sich, an den Makler eine Provision in Höhe von ….. %
(schließt die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein) des Gesamtkaufpreises zu
bezahlen. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger
weiterer Leistungen des Kunden an den Verkäufer (wie z. B. Übernahme von
Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Die nachträgliche Minderung
des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht.
(2) Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen
Kaufvertrages mit dem vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten
Vertragspartner. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages
erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit des
Maklers zustande kommt.
(3) Als provisionsbegründeter Kaufvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder
realen Anteils am Grundstück ohne die Einräumung von Erbbaurechten und
ähnlichen sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem in § 1
genannten Zweck wirtschaftlich entspricht. Als provisionsbegründeter Kaufvertrag
gilt auch der Vertragsschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die
zum Kunden in enger oder dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung
steht.
(4) Die vom Makler getätigten Aufwendungen sind vom Kunden bei Vorlage der
entsprechenden Belege zu erstatten.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Maklervertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat
zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Er endet nach
sechs vollen Kalendermonaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon
nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der
Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten
verstößt oder wenn auf andere Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis
nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr
zumutbar ist.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 6 Datenschutz
Der Kunde willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder
der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im
erforderlichen Umfang dem Verkäufer übermittelt.
§ 7 Sofortige Vollstreckbarkeit
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Abschlusses eines Kaufvertrages, in
den Vertrag eine Klausel aufzunehmen, wonach er sich verpflichtet, der sofortigen
Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen in Höhe der Provision wie im
notariellen Vertrag angegeben, zu Gunsten des Maklers zuzustimmen.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Ist der Kunde Kaufmann, wird hiermit zwischen ihm und dem Makler als
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Maklervertrag
sowie Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ........... vereinbart.
(Anmerkung: An dieser Stelle kann auf Wunsch eine Mediations- und/oder
Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Zur Erläuterung einer
Mediationsklausel und/oder Schiedsklausel siehe nächste Seite).
(2) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht
getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein
oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen
Regelungen des Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine
wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen
oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe
kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.
__________________
Ort, Datum
_________________ ___________________
Unterschrift Makler Unterschrift Kunde
1 Unter Angabe von Bebauungsart, Grundstücksart, gewünschte Besonderheiten, Objektgröße, Bebauungsfläche, Bebauungsalter, Ausstattung, Lage, und anderen ähnlichen konkretisierenden Objektmerkmalen. Dies kann auch in Form eines separaten Erfassungsbogens geschehen. Dieser Erfassungsbogen ist zum Vertragsbestandteil zu erklären, um Gültigkeit zu besitzen.
2 Diese Regelung kann nur wirksam individuell d.h. einzelvertraglich vereinbart werden. Soweit sie in einem Formularvertrag d.h. im Sinne einer allgemeinen Geschäftsbedingung verwandt wird, ist die Regelung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof unwirksam.
Anmerkungen zu § 8:
a) Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Mediationsverfahren
(Mediationsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass das
Mediationsverfahren gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten
werden kann.
Muster für eine Mediationsklausel:
Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag
ergeben den Streitigkeit vor der Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht
oder Schiedsge- richt eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der Industrie-
und Handelskammer Lahn-Dill durchzuführen.
b) Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel. In diesem Fall
muss die Gerichtsstandsklausel gestrichen werden und durch die
Schiedsgerichtsklausel ersetzt werden, weil ein staatliches Gericht nicht zuständig
sein soll.
Wichtig:
Bei Beteiligung eines Nicht-Kaufmanns muss die Schiedsgerichtsklausel in einer
separaten Vereinbarung unterzeichnet werden.
Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine
Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und
Handelskammer Lahn-Dill unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig
entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.
c) Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Mediation und bei Scheitern
anschließendem Schiedsgerichtsverfahren.
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