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2. Muster eines Geschäftsraummietvertrages1
Zwischen
.......................................................................................................................
.......................................................................................................................
(Vermieter)
und
.....................................................................................................................
.....................................................................................................................
(Mieter)
wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen:
§ 1 Mieträume2
(1) Vermietet werden im Haus ............... (Straße, Hausnummer) folgende
Räume:
a) Erdgeschoss:
b) 1. Etage: usw.
c) Keller:
d) Dachboden:
Die Mietfläche beträgt ............. qm.
(2) Für die oben genannten Räume erhält der Mieter folgende Schlüssel:
...............................................................................................
(3) Schäden an diesen Räumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
(4) Der Mieter ist verpflichtet, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-,
Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume (oder sonstige
Versicherungen nach Vereinbarung, wobei eine Doppelversicherung durch
Mieter und Vermieter vermieden werden sollte) in ausreichender Höhe auf
eigene Kosten abzuschließen und den Abschluss bzw. das Fortbestehen dem
Vermieter nachzuweisen.
§ 2 Mietzweck
(1) Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als: ......................
(genaue Beschreibung des Nutzungszwecks)
(2) Zur Überlassung des Mietobjekts kann der Mieter durch schriftliche
Erklärung gegenüber dem Vermieter von diesem Vertrag zurücktreten,
wenn ihm die gewerbliche Erlaubnis zur oben genannten Nutzung nicht
erteilt wird, und zwar auch dann, wenn dies aus Gründen geschieht, die in
seiner Person liegen. Erfolgt der Rücktritt kürzer als 14 Tage vor
Vertragsbeginn, kann der Vermieter eine Erstattung von höchstens zwei
Monatsmieten verlangen.
§ 3 Ausstattung der Mieträume
Die Räume werden wie besichtigt vermietet und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen/renovierten Zustand zu verlassen. Die Mieträume enthalten folgendes Inventar:
.....................................................................................................................
.....................................................................................................................
§ 4 Mietzeit und ordentliche Kündigung
Das Mietverhältnis beginnt am .............................. und endet am .......................
Das Mietverhältnis verlängert sich um ....... Jahr(e), falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des Kündigungsschreibens.3
Oder:
Das Mietverhältnis beginnt am ................................... und läuft auf unbestimmte Zeit.
Es kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.4
§ 5 Fristlose Kündigung
(1) Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn
der Mieter
a) mit den Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät und der
rückständige Betrag ......... Euro übersteigt. Im Fall einer
Aufrechnung nach § 556 b Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
durch den Mieter ist die Kündigung unwirksam.
b) seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzt und sie nicht
innerhalb einer angemessenen Zeit nach Zugang einer Mahnung
erfüllt.
(2) Der Mieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn der
Vermieter
a) seine mietvertraglichen Verpflichtungen in einem solchen Maße
verletzt, dass dem Mieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses
nicht zugemutet werden kann.
b) den Mieter vertragswidrig in seinen Rechten beschränkt.
§ 6 Mietzins
(1) Die monatliche Grundmiete beträgt Euro ................ Sie ist im voraus,
spätestens am 3. Werktag jeden Monats, kostenfrei an den Vermieter auf
dessen Konto bei der ...........................................................-Bank zu
zahlen.
(2) Folgende Nebenabgaben5 hat der Mieter innerhalb eines Monats nach
erfolgter Rechnungsstellung zusätzlich zu entrichten:
-
Betriebskosten in Höhe von Euro ................................
-
anteilige Heizkosten entsprechend der Heizkosten VO
-
sonstige Kosten: ............................ in Höhe von Euro..............
(eine spezifizierte Auflistung ist empfehlenswert)
§ 7 Anpassung des Mietzinses6
(1) Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt
amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis
2005 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses
veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der
Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder
oben zum … (Datum) des Folgemonats.7
(2) Haben die vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommenen baulichen
Veränderungen eine Werterhöhung der Mieträume zur Folge, so hat diese
bei einer Neufestsetzung des Mietzinses außer Betracht zu bleiben.
(3) Kommt eine Einigung zwischen den Parteien über die Anpassung des
Mietzinses nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem erstmaligen
Änderungsverlangen des Vermieters zustande, so ist der Vermieter befugt,
unter Beachtung des obigen Maßstabes die neue Miete gemäß § 315
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nach billigem Ermessen festzusetzen. Auf
Wunsch einer der beiden Parteien kann die neue Miete unter Beachtung des
obigen Maßstabes auch von einem öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen, der auf Antrag einer Partei von der örtlich zuständigen
Industrie- und Handelskammer zu benennen ist, ermittelt werden. Die
Kosten des Gutachtens tragen beide Parteien jeweils zur Hälfte.
§ 8 Mietkaution8
Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kaution ist vom Vermieter auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren.
§ 9 Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen
(1) Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach
Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen.
Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
(2) Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es
sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende
wieder rückgängig gemacht werden.
(3) Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des
Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von
Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters
vornehmen lassen. Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen
vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung des Mieters dann
nicht, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen; es entstehen
keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche zur Mietminderung.
(4) Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die den Mieter
beeinträchtigen könnten, hat der Vermieter ihn so rechtzeitig zu
verständigen, dass der Mieter Vorkehrungen zur Weiterführung seines
Betriebes treffen kann.
Unterbleibt diese Benachrichtigung, so entsteht dem
Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz/Mietminderung.
(5) Der Vermieter darf die Geschäftsräume nach vorheriger Ankündigung
während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Mieters, betreten,
um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch
durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.
§ 10 Nutzungsänderung, Untervermietung9, Nachmieter10
(1) Der Mieter darf die Räume nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters
zu einem anderen als den im Vertrag festgelegten Zweck nutzen.
(2) Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters
gestattet. Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn ein wichtiger
Grund vorliegt. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.
(3) Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag
zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages
eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und
die Branche (auch im Hinblick auf einen Konkurrenzschutz) keine
Einwendungen bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zu
unveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit
abzuschließen.
§ 11 Außenreklame11
(1) Der Mieter ist berechtigt, an bestimmten Teilen der Außenfront des
Gebäudes Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und
Warenautomaten anzubringen, soweit der Gesamteindruck der Gebäudefront
dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame sind
zu beachten.
(2) Verlegt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Betrieb, so
ist er berechtigt, ein halbes Jahr an der Eingangstür ein Hinweisschild
anzubringen.
§ 12 Sachen des Mieters
(1) Der Mieter versichert, dass die Sachen, die er in die Mieträume einbringen
wird, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten.
(2) Folgende Sachen sind hiervon ausgenommen:
..........................................................................................................
..........................................................................................................
§ 13 Wettbewerbsschutz12
Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietzeit weder auf dem Mietgrundstück noch auf ihm gehörenden Nachbargrundstücken (Straße, Hausnummer) gewerbliche Räume an einen Mitbewerber des Mieters zu vermieten.
Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf den Fall einer Änderung des Nutzungszwecks der Mieträume.
§ 14 Besondere Vereinbarungen
............................................................................................................................
............................................................................................................................
§ 15 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ..................................................................
§ 16 Sonstiges
(1) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich vereinbart werden.
(3) Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies
die Wirksamkeit des Vertrages nicht.
........................................... , den .....................................
(Ort) (Datum)
........................................... .....................................................
(Vermieter) (Mieter)
1 Weitere Informationen zur Vertragsgestaltung bietet Ihnen das Merkblatt: Geschäftraummiete (Dokumentennummer 10793 unter www.darmstadt.ihk24.de).
2 Das Mietobjekt und seine Nutzung bzw. Mietzweck sollten genau festgelegt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Dazu Ziffer 4 des Merkblattes.
3 Diese Variante stellt ein befristetes Mietverhältnis dar, welches vorbehaltlich der nachstehenden Verlängerungsklausel (Ziffer 5 des Merkblattes) mit Fristablauf endet. Während der Mietdauer kann nur aus wichtigem Grund(vgl. dazu § 5) gekündigt werden. Näheres dazu: Ziffer 5 des Merkblattes.
4 Die zweite Variante stellt ein unbefristetes Mietverhältnis dar, welches ordentlich und ausnahmsweise aus wichtigem Grund (vgl. dazu § 5) gekündigt werden kann. Näheres dazu: Ziffer 5 des Merkblattes.
5 Den Nebenabgaben, Nebenkosten bzw. Betriebskosten ist besonderes Augenmerk zu widmen. Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht können im Geschäftsraummietrecht sämtliche Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden. Es ist daher ratsam, die Nebenkostenbestimmungen sehr sorgfältig zu prüfen und zu formulieren. Näheres dazu: Ziffer 6 des Merkblattes.
6 Es bestehen mehrere Möglichkeiten (z. B. Staffelmiet- und Wertsicherungsklauseln), eine Anpassung des Mietzinses im Vorfeld vertraglich zu vereinbaren. Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten und ihren Voraussetzungen finden Sie auf Ziffer 7 des Merkblatts. Zu beachten ist, dass die verschiedenen Mietzinserhöhungsklauseln sich unterschiedlich auf die Entwicklung des Mietzinses auswirken können. Es ist daher ratsam, sich vorab eingehend zu informieren und die Klauseln sehr sorgfältig zu formulieren. Näheres dazu Ziffer 7 des Merkblattes.
7 Eine Anpassung der Miete mittels einer Wertsicherungsklausel ist nur möglich, wenn sich die Klausel auf einen Verbraucherpreisindex bezieht und der Vermieter für mindestens 10 Jahre auf das Recht einer ordentlichen Kündigung verzichtet oder der Mieter das Recht hat, die Vertragsdauer auf mindestens 10 Jahre zu verlängern. Ansonsten ist die Klausel unwirksam.
8 Näheres dazu Ziffer 8 des Merkblattes.
9 Zu beachten ist, dass ein Untermietverhältnis für den Hauptmieter den Nachteil hat, dass dieser weiterhin an den Vertrag gebunden ist und im Zweifel dem Regress durch den Vermieter ausgesetzt ist.
10 Es ist insbesondere für befristete Mietverhältnisse mit einer langen Laufzeit sinnvoll im Vertrag festzulegen, ob und in welchem Rahmen der Mieter das Recht haben soll, einen Nachmieter anzubieten. Näheres dazu Ziffer 5 des Merkblattes.
11 Näheres dazu Ziffer 4 des Merkblattes.
12 Die Verpflichtung zum Wettbewerbs- bzw. Konkurrenzschutz gilt grundsätzlich auch ohne vertragliche Vereinbarung. Nur wenn der Vermieter sich davon befreien will, ist eine Einigung zwischen den Parteien notwendig. Diese sollte dann auch schriftlich fixiert werden.
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