Partnerschaftsvermittlungsvertrag

 
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1. Vorbemerkung

I.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) >
Näheres zu AGB 

AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages vorgibt. Die zur Kontrolle von AGB geltenden Vorschriften des BGB (§§ 305 - 310) (früher: AGB-Gesetz) legen Grenzen für das "Kleingedruckte", so werden Allgemeine Geschäftsbedingungen oft auch genannt, zugunsten des Vertragspartners fest.
Ein Verstoß gegen das ABG-Recht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Verwender nach sich ziehen.


Wir raten deshalb generell davon ab, Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst zu erstellen oder Muster-AGB oder sogar fremde AGB ungeprüft zu verwenden. Der zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. Wenn eine unzulässige Bestimmung verwendet wird, gilt im Streitfall die gesetzliche Regelung, die meistens ungünstiger ist als eine nach dem AGB-Recht zulässige.

Nur ein spezialisierter Jurist kann die recht unübersichtliche, aber zu beachtende Rechtsprechung zur Zulässigkeit von einzelnen Klauseln überschauen.
Wir raten Ihnen deshalb, einen Rechtsanwalt mit der Erstellung von AGB zu beauftragen.

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allgemein zur Verwendung von Vertragsmustern:
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die hessischen Kammern Musterverträge zur Verfügung.

Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.

Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.


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2. Partnerschaftsvermittlungsvertrag
 
zwischen
Herrn/ Frau                      ................................................
Straße, Hausnummer        ................................................
PLZ, Ort                           ................................................
im folgenden Auftraggeber
 
und
 
Herrn/ Frau/ Firma            .................................................
Straße, Hausnummer        ................................................
PLZ, Ort                           ................................................
im folgenden Auftragnehmer
 
 
I.     Vertragsschluss:
Zwischen den Parteien wird mit Wirkung ab  ……………
ein Partner-schaftsvermittlungsvertrag geschlossen.
 
 
II.    Inhalt des Vertrages:
Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von Bekanntschaften und Partnern an den Auftraggeber. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten bis zu zwölf geeignete Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten.
Dabei wird auf die Erwartungen und persönlichen Verhältnisse des Auftraggebers entsprechend der von ihm gemachten Angaben Rücksicht genommen.
Der Auftragnehmer macht nicht nur die Adresse bekannt, sondern wirkt nach vorheriger Absprache auch begleitend am ersten Treffen mit. Bei einem vereinbarten Termin gilt der Vorschlag als vom Auftragnehmer erbracht, wenn der Auftraggeber zum Termin verschuldet nicht erscheint.
 
 
III.   Entgelt:
Das Entgelt für den ersten Vermittlungsvorschlag beträgt
€..............    zzgl. 19 % MwSt., insgesamt    €.................    .
 
Pro weiteren Vermittlungsvorschlag werden
..............    zzgl. 19 % MwSt., insgesamt    ................   berechnet.
Der Auftraggeber leistet bei Vertragsschluss eine Baranzahlung von .............  .
Der Auftragnehmer bestätigt, diesen Betrag erhalten zu haben.
Der Auftragnehmer zahlt ferner am Anfang eines jeden Monats der Vertragslaufzeit eine Vorauszahlung in Höhe von .........................  .
 
(Falls gewünscht bitte ankreuzen:)
(  )  Der Auftragnehmer wird ermächtigt, die angefallenen Gebühren mittels Lastschrifteinzugsverfahren einzuziehen.
       Bank:                  .................................................
       Bankleitzahl:         .................................................
       Kontonummer:   .................................................
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
 
 
IV.    Datenschutz:
Zum Zwecke der Vermittlung wird vom Auftraggeber ein Aufnahmeblatt erstellt und gespeichert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die darin enthaltenen Daten nur an partner- oder bekanntschaftssuchende Personen weiterzuleiten. Daten, die entsprechend den Wünschen des Auftraggebers nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, werden nicht ins Aufnahmeblatt aufgenommen. Im übrigen verpflichtet sich der Auftragnehmer, mitgeteilte Informationen und Daten nicht an Unbefugte weiterzugeben.
 
Der Auftraggeber verpflichtet sich, erhaltene Unterlagen etc. von vorgeschlagenen Partnern innerhalb von vier Wochen nach Erhalt an den Auftragnehmer zurückzugeben. Die Vervielfältigung und/oder Weitergabe der Unterlagen durch den Auftraggeber ist nicht gestattet.
 
 
V.    Vertragsbeendigung, Kündigung:
Der Vertrag erlischt nach Erbringung von zwölf Vermittlungsvorschlägen, spätestens jedoch nach einem Jahr.
 
Dem Auftraggeber steht es jederzeit frei, den Vertrag durch Kündigung zu beenden.
Vorhandene Daten und Informationen werden nach Vertragsbeendigung gelöscht.
Auf Wunsch des Auftraggebers kann nach regulärer Vertragsbeendigung für die Dauer von längstens sechs Monaten eine passive Vermittlung erfolgen, indem das Aufnahmeblatt weiterhin für Vermittlungsvorschläge an andere Kunden genutzt wird, ohne dass kostenpflichtige Vermittlungsvorschläge an den Auftraggeber vorgenommen werden.

 
VI.    Kosten bei vorzeitiger Vertragsbeendigung:
Bei vorzeitiger Kündigung vor Ablauf eines Jahres bzw. vor Erbringung der vereinbarten Vermittlungsvorschläge ist neben dem anteiligen Entgelt für bereits erbrachte Vermittlungsleistungen eine allgemeine, zeitanteilige Unkostenpauschale zur Deckung bereits erbrachter Vorleistungen vom Auftraggeber zu zahlen, die auch mit eventuellen Vorauszahlungen verrechnet werden kann.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Büro:                  ...........................               Porto:               ..........................
Fahrtkosten:        ...........................               Reservierung:    ..........................
Telefon:              ............................
 
Darüber hinaus werden aufgrund von Einzelnachweisen weitere, nicht aufgeführte Kosten des Auftragnehmers ebenfalls in Ansatz gebracht ( z.B. Inseratskosten).
Dem Auftraggeber bleibt die Möglichkeit des Nachweises, dass tatsächlich geringere Aufwendungen entstanden sind, vorbehalten.
 
 
.............................,  den  .......................
      ( Ort)                            (Datum)
 
 
 
 
 
 
 
 
.........................................
Unterschrift Auftraggeber
 
 
 
 
.........................................
Unterschrift Auftragnehmer
 
 
3. Mustervertrag als Word-Dokument zum Download (6 Seiten):