Softwareerstellungsvertrag (Muster)

 
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1. Vorbemerkung:

I.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) >
Näheres zu AGB

AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages vorgibt. Die zur Kontrolle von AGB geltenden Vorschriften des BGB (§§ 305 - 310) (früher: AGB-Gesetz) legen Grenzen für das "Kleingedruckte", so werden Allgemeine Geschäftsbedingungen oft auch genannt, zugunsten des Vertragspartners fest.
Ein Verstoß gegen das AGB-Recht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Verwender nach sich ziehen.

Wir raten deshalb generell davon ab, Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst zu erstellen oder Muster-AGB oder sogar fremde AGB ungeprüft zu verwenden. Der zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. Wenn eine unzulässige Bestimmung verwendet wird, gilt im Streitfall die gesetzliche Regelung, die meistens ungünstiger ist als eine nach dem AGB-Recht zulässige.

Nur ein spezialisierter Jurist kann die recht unübersichtliche, aber zu beachtende Rechtsprechung zur Zulässigkeit von einzelnen Klauseln überschauen. Wir raten Ihnen deshalb, einen Rechtsanwalt mit der Erstellung von AGB zu beauftragen.

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allgemein zur Verwendung von Vertragsmustern:

Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen wir Musterverträge zur Verfügung.

Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.

Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.


 

2. Softwareerstellungsvertrag*)

Zwischen

ABC (Firma bzw. Name des Gewerbetreibenden, Anschrift)
nachstehend Auftraggeber (abgekürzt ”AG” genannt)

und

XYZ (Firma, bzw. Name des Gewerbetreibenden, Anschrift)
nachstehend Auftragnehmer (abgekürzt ”AN” genannt)

wird der nachfolgende Vertrag zur Planung, Erstellung, Lieferung und Einführung eines DV - Programms (Software) (nachstehend ” Vertragsgegenstand”, abgekürzt ”VG” genannt) abgeschlossen.


§ 1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist das von AN im Zusammenwirken mit AG selbständig zu entwickelnde und AG zur Nutzung zu überlassende Softwareprogramm, einschließlich Benutzungsanleitung, Quellcode, Dokumentation und weiterer Unterlagen (Produktbeschreibung).
(Vertragsgegenstand und Einsatzbereich sind an dieser Stelle möglichst präzise und ausführlich zu beschreiben.) 


§ 2 Pflichtenheft

Das Pflichtenheft  wird von den Vertragspartnern gemeinsam erstellt und hat alle in der Planungsphase für AN erforderlichen Informationen über die den VG umfassende Anwendungsgebiete zu enthalten. Es ist von den Vertragspartnern mit Datumsangabe rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Dies gilt auch für etwaige nachfolgende Pflichtenhefte, auf die sich die Vertragspartner unter Vereinbarung abgeänderter Vertragsbedingungen oder unter Aufrechterhaltung der bestehenden schriftlich verständigt haben.


§ 3 Qualitätsstandard

VG wird von AN in der Weise erstellt, dass alle im Pflichtenheft beschriebenen Anforderungen erfüllt sind. Mindeststandard sind die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden neuesten allgemein zugänglichen Erkenntnisse der Informationstechnik.


§ 4 Fertigstellungstermin

VG ist einschließlich der in § 1 genannten Dokumentation bis zum ..................... (Datum einsetzen) fertig zu stellen und AG zu übergeben.

Der Termin wird bei von AG verlangten erheblichen Vertragsänderungen unwirksam.



*) Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis !


§ 5 Installation

AN installiert VG binnen einer Frist von 14 Tagen nach dem in § 7 vereinbarten Fertigstellungstermin auf folgender Hardware des  AG
........................................................................................................................
(ist detailliert zu beschreiben).


§ 6 Nutzungsrechte

AN räumt AG ein ausschließliches, unbefristetes, übertragbares, unwiderrufliches Nutzungsrecht an VG einschließlich Dokumentation und Benutzungsanleitung ein. Das Nutzungsrecht gilt für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich der Bearbeitung, Vervielfältigung und Veröffentlichung.


§ 7 Vertragsänderungen

AG kann vom Pflichtenheft abweichende Änderungen des Auftrags verlangen, wenn sie erforderlich sind, um den mit dem VG verbundenen Erfolg zu erreichen oder zu sichern. Für andere Änderungen kann ein zusätzliches Entgelt verlangt werden. Vertragsänderungen  und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Hierdurch bedingte unvermeidliche Zeitverschiebungen sind AN unverzüglich mitzuteilen.


§ 8 Einweisung

Nach Installation von VG weist AN AG sowie von der AG benannte Mitarbeiter in die Benutzung des Softwareprogramms ein. Die Einweisung im Hause des AG dauert ......................... (Zeit bitte einsetzen).
AN verpflichtet sich zu weiteren Einweisungen gegen zusätzliche Vergütung, falls dieses gewünscht wird.


§ 9 Abnahme

AN weist binnen einer Woche nach erfolgter erster Einweisung durch angemessene Abnahmetests die Funktion des Vertragsgegenstandes nach. Die Abnahme ist nach Übergabe der zum VG gehörenden Unterlagen zu erklären und in einem von den Vertragspartnern zu unterzeichnenden Abnahmeprotokoll festzuhalten.

Hinweis für andere Vertragsgestaltung:
- Vor der Abnahme räumt AN dem AG eine einmonatige Testphase ein.
- Abnahme erfolgt erst nach Übergabe des Quellcodes.
- Teilabnahmen von einzelnen Teilabschnitten können vereinbart werden.

Kleinere Mängel, die Funktion und Nutzungsmöglichkeit von VG nicht beeinflussen, hindern die Abnahme nicht, wenn AN dies verlangt und unverzügliche Mängelbeseitigung (spätestens binnen drei Tagen) zusagt.

Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Läuft eine von AN gesetzte Frist zur Abnahme ergebnislos ab, gilt die Abnahme als erteilt.

Liegen erhebliche Mängel vor, verpflichtet sich AN die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die Abnahme ist innerhalb einer Woche nach Anzeige der Mängelbeseitigung zu wiederholen.


§ 10 Quellcode

Der Quellcode verbleibt bei AN, der sich verpflichtet, diesen sicher aufzubewahren und auf Anforderung von AG nur durch Zugriff auf den Quellcode zu behebende Störungen am VG unverzüglich zu beseitigen. Auf Verlangen von AG hat AN den Quellcode einem vom AG zu benennenden  Notar zu übergeben, der auf Anforderung von AG diesen an einen Dritten aushändigen darf, falls AN mit der nur durch Zugriff auf den Quellcode möglichen Mängelbeseitigung am VG trotz schriftlicher Aufforderung von AG binnen einer Frist von einer Woche nicht erfolgreich nachkommt oder eine mögliche Mängelbeseitigung durch Stellung eines Insolvenzantrags über das Vermögen des AN gefährdet wird.


§ 11 Vergütung

Die Vergütung von AN beträgt insgesamt                               EURO ....................
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von (z.Zt. 19 %)           EURO ....................
                                                                                          ________________
   
insgesamt somit                                                                   EURO ....................
und ist nach Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls fällig.

Zusätzliche Aufträge werden mit EURO ....................  pro Stunde vergütet.


§ 12 Ansprüche bei Mängeln (Gewährleistung )

AN übernimmt für das funktionsfehlerfreie Laufen der Software entsprechend der im Pflichtenheft aufgeführten Anforderungen und dafür, dass sie bei Abnahme dem anerkannten Stand der Technik entspricht und nicht Mängel aufweist, eine Gewährleistung von 1 Jahr nach Abnahme. Kommt AN in einer von AG gesetzten angemessenen Frist seiner Mängelbeseitigungsverpflichtung nicht nach, kann AG die erforderlichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen auf Kosten und Gefahr von AN selbst treffen oder von Dritten vornehmen lassen.

Erst nach einem Fehlschlagen der Nacherfüllung steht AG ein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu.


§ 13 Haftung

AN haftet nur für Schäden wegen Rechtsmängeln, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (außer Haftung für Körperschäden). Für leicht fahrlässige Vertragsverletzungen haftet er nur bis zu EURO .............. sowie für Schäden, mit denen im Zusammenhang mit einem Softwareentwicklungsauftrag typischerweise gerechnet werden muss. Im übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen - gleich aus welchem Rechtsgrund - insb. auch für Datenverluste und Folgeschäden ausgeschlossen. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, soweit zugunsten von AG eine Versicherung besteht.


§ 14 Geheimhaltung

AN verpflichtet sich, über alle ihm während der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Kenntnisse und Informationen über AG Verschwiegenheit zu bewahren und sie Dritten nicht zugänglich zu machen.


§ 15 Schutzrechte Dritter

Werden durch die Benutzung der von AN erstellten Software Schutzrechte Dritter verletzt, hat AN auf seine Kosten nach Wahl von AG diesem das Recht zur Nutzung der geschützten Programme zu verschaffen oder VG schutzfrei bei Aufrechterhaltung des Qualitätsstandards zu gestalten. AN stellt AG ferner von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Schutzrechtsverletzungen gegen AG geltend machen.


§ 16 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Auf den Vertrag ist deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts anzuwenden.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am  Sitz von AG örtlich zuständig, soweit AN Kaufmann ist.

Anmerkung:
An dieser Stelle kann auf Wunsch eine Schlichtungsvereinbarung und/oder Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Zur Vereinbarung einer Schlichtungsklausel und/oder Schiedsklausel - siehe Erläuterung unten!


§ 17 Schlussbestimmungen

Vertragsänderungen oder Ergänzungen sind schriftlich festzuhalten.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht  wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.





_____________________, den _________________
(Ort)                                      (Datum)




___________________________            ________________________________

(Unterschriften)                                      (Unterschriften)


Anmerkung zu § 16:


Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.

Muster für eine Schlichtungsklausel:

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag  oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Institution der Industrie- und Handelskammer ...............(z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) geschlichtet.

Zusätzlich zur Schlichtungsklausel könnte auch nachfolgende Schiedsgerichtsklausel vereinbart werden:

Möglich wäre auch die Vereinbarung nur einer Schiedsgerichtsklausel.
Wird eine Schiedsgerichtsklausel vereinbart, muss § 6 Satz 2 gestrichen werden.

Wichtig:   Bei Beteiligung eines Nicht-Kaufmannes muss die Schiedsklausel in einer
                 separaten Vereinbarung unterzeichnet werden.


Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:

Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer ............. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.


allgemein zur Schlichtung
(http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/streitbeilegung/allgemein/schlichtung/index.html)
und Schiedsgerichtsbarkeit
(http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/streitbeilegung/schiedsgericht/index.html)

sowie zu Schlichtungsklauseln
(http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/streitbeilegung/schlichtung/klausel/index.html)

oder         Schiedsklauseln
(http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/streitbeilegung/schiedsgericht/klausel/index.html)

 

3. Mustervertrag als Word-Dokument zum Download (8 Seiten):