Subunternehmervertrag (Muster)
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1. Vorbemerkung:
AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages vorgibt. Die zur Kontrolle von AGB geltenden Vorschriften des BGB (§§ 305 - 310) (früher: AGB-Gesetz) legen Grenzen für das "Kleingedruckte", so werden Allgemeine Geschäftsbedingungen oft auch genannt, zugunsten des Vertragspartners fest. Ein Verstoß gegen das ABG-Recht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Verwender nach sich ziehen.
Wir raten deshalb generell davon ab, Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst zu erstellen oder Muster-AGB oder sogar fremde AGB ungeprüft zu verwenden. Der zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. Wenn eine unzulässige Bestimmung verwendet wird, gilt im Streitfall die gesetzliche Regelung, die meistens ungünstiger ist als eine nach dem AGB-Recht zulässige.
Nur ein spezialisierter Jurist kann die recht unübersichtliche, aber zu beachtende Rechtsprechung zur Zulässigkeit von einzelnen Klauseln überschauen. Wir raten Ihnen deshalb, einen Rechtsanwalt mit der Erstellung von AGB zu beauftragen.
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allgemein zur Verwendung von Vertragsmustern:
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die hessischen Kammern Musterverträge zur Verfügung.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.
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Ergänzende Erläuterungen zu Schlichtungs- oder Schiedsgerichtklauseln (Anmerkung zu §§ 13, 14 des Vertrages):
a.
Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.
Muster für eine Schlichtungsklausel:
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Institution der Industrie- und Handelskammer ...............(z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) geschlichtet.
b.
Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel. In dem Fall muss die Gerichtsstandsklausel gestrichen werden und durch die Schiedsgerichtsklausel ersetzt werden, weil ein staatliches Gericht nicht zuständig sein soll.
Wichtig: Bei Beteiligung eines Nicht-Kaufmannes muss die Schiedsgerichtsklausel in einer separaten Vereinbarung unterzeichnet werden.
Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer ............. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.
c.
Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Schlichtung und bei Scheitern anschließendem Schiedsgerichtsverfahren.
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2. Subunternehmervertrag (allg.)
Zwischen
der Firma............................................................................
- Generalunternehmer -
und
der Firma ...........................................................................
- Subunternehmer -
wird folgender Subunternehmervertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die selbstständige Ausführung der nachstehend spezifizierten Arbeiten durch den Subunternehmer: D
........................................................................................
§ 2 Vertragsgrundlagen
Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:
1. Rechtliche Bestandteile:
- das Auftragsschreiben,
- die Bestimmungen dieses Vertrages,
- das Angebot des Generalunternehmers vom .... einschließlich der vereinbarten Änderungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom ...., die in der Niederschrift vom .... festgehalten sind,
- das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
- Werkzeichnungen*,
- Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden (nicht)* Bestandteil.
2. Technische Bestandteile:
- das Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch*
- Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
- der Bauzeitenplan,
-
die einschlägigen neusten - auch empfohlenen - DIN-Vorschriften, VDE- und VDI-Richtlinien.
Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vormerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1
Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.
*)Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis !
§ 3 Vergütung2
1. Der Vertragspreis beträgt ..... (ohne/mit Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.
2. Die Vertragspreise sind Festpreise.
3. In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen
und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle
Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des
Subunternehmers anfallen.
4. Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen
nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.3
§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an ....... zu richten.
2. Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis
zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen.
Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind
prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.
3. Abschlagsrechnungen werden innerhalb von ....Wochen/Tagen unter Abzug
von ...% Skonto bezahlt.
4. Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung neben festgelegten
Fälligkeitsvoraussetzungen nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller
Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen.
§ 5 Terminplan - Vertragsstrafe
1. Vertragstermine sind:
Arbeitsbeginn .....
Zwischentermine .....
Fertigstellungstermine .....
2. Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den
genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe
der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der
Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.
2. Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den
genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe
der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der
Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.
3. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine bleibt in jedem Fall die
Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage,
verbindlich.
4. Im Falle der Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer
für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.
5. Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des
Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe einer Terminänderung
durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für
die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es
sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.
durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für
die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es
sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.
6. Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften
Überschreitung eine Vertragsstrafe von € .......... für jeden Kalendertag vom
Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne
Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne
dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.4
Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung
weitergehender Ansprüchen nicht aus. Bereits entstandene
weitergehender Ansprüchen nicht aus. Bereits entstandene
Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.5
§ 6 Ausführung
1. Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Arbeiten nur einwandfreies
Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges
Fachpersonal ausführen zu lassen.6
2. Der Subunternehmer verpflichtet sich, etwaige Mindestlohnvorschriften und
Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und
bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich.
Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und
Sozialkassen soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers
bestehen kann.7
3. Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet,
2. Der Subunternehmer verpflichtet sich, etwaige Mindestlohnvorschriften und
Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und
bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich.
Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und
Sozialkassen soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers
bestehen kann.7
3. Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet,
soweit zumutbar, weitere Leistungen für das Vorhaben zu erbringen. Die
Vergütung bestimmt sich nach § 7.
§ 7 Stundenlohnarbeiten
1. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom
Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende
Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag dem
Generalunternehmer zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später
heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der
Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so
werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.
Generalunternehmer zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später
heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der
Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so
werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.
2. Bei Stundenarbeiten gelten folgende Preise:
Facharbeiter €/Stunde .....
Fachwerker €/Stunde .....
.................. €/Stunde .....
§ 8 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
1. Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere tätige
Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle
erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des
technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.
erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des
technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.
2. Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle Behinderungen, die die
termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
§ 9 Gefahrtragung
Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.
§ 10 Gewährleistung
1. Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der
VOB/B / BGB*. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr,
dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder,
soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag
vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine
Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die
der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.
2. Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist
auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen
sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor
Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.
sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor
Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.
3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung
und beträgt ........ Jahre.8
§ 11 Kündigung
Der Generalunternehmer kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Generalunternehmer, so ist der Subunternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
§ 12 Weitervergabe
Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder
teilweise weiter zu vergeben.
§ 13 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird ........ vereinbart.
§ 14 Schiedsklausel
Eine Schiedsgerichtsvereinbarung wird (wird nicht)* getroffen.
____________________________ ___________________________
Ort, Datum Unterschriften
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Ort, Datum Unterschriften
Anmerkungen:
Dieses Muster ist bemüht, den Interessen beider Vertragspartner gerecht zu werden. Vereinzelte Formulierungen können je nach Bedarf zu Gunsten der einen oder anderen Vertragspartei abgeändert werden.
* nicht zutreffendes streichen!
D Herstellung unvertretbarer Sachen (z.B. Errichtung, Renovierung an
Bauwerken, geistige Leistung, soweit kein Dienstvertragsrecht eingreift)
1. Formulierungen sind eher subunternehmerfreundlich.
2. Formulierungen sind eher generalunternehmerfreundlich.
3. Bei extremen und unvorhersehbaren Änderungen kann nach § 313 BGB und
der hierzu bestehenden Rechtsprechung eine Anpassung des Vertrages
dennoch erfolgen. Auf diese Möglichkeit kann ausdrücklich hingewiesen
werden. Ein Ausschluss von § 313 BGB durch AGB oder Formularverträge ist
wohl nicht möglich. Soweit durch Einzelverhandlung der Subunternehmer
ausdrücklich auch für solch extreme Fälle das Risiko übernehmen will und
dies rechtlich aufgrund der Art des Geschäfts zulässig ist, sollte eine
entsprechende Individualvereinbarung getroffen werden.
4. Die Obergrenze von 5% der Vertragssumme ist nur dann zu beachten, wenn
Sie diesen Mustervertrag bei einer Vielzahl von Verträgen verwenden und
ihm damit den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen verleihen.
Durch Aushandeln im Einzelfall kann immer eine andere Obergrenze
vereinbart werden.
5. Heben die Parteien einen urspr. vereinbarten jedoch überschrittenen
Durch Aushandeln im Einzelfall kann immer eine andere Obergrenze
vereinbart werden.
5. Heben die Parteien einen urspr. vereinbarten jedoch überschrittenen
Fertigstellungstermin einverständlich auf und vereinbaren, dass die
Restarbeiten bis zu einem neuen Termin zum vertraglich vereinbarten Preis
fertig gestellt werden sollen, ist davon auszugehen, dass die ursprüngliche
Restarbeiten bis zu einem neuen Termin zum vertraglich vereinbarten Preis
fertig gestellt werden sollen, ist davon auszugehen, dass die ursprüngliche
Vertragsstrafenregelung nicht mehr gelten soll, es sei denn, es wurde dazu
eine neue Regelung getroffen.
6. Die Vorschriften bezüglich der Urlaubskassen und die Vorschriften nach dem
Arbeitnehmerentsendegesetz verpflichten bislang nur bestimmte Branchen.
Soweiteine Beauftragung in einer solchen Branche gegeben ist, empfiehlt sich
aus Haftungsgründen die Einholung einer entsprechenden Erklärung des
Subunternehmers, da sonst direkte Haftung des Generalunternehmers droht.
Sofern der Generalunternehmer sich ist, dass eine Verpflichtung nach den
angeführten Vorschriften nicht vorliegt, kann auf die Klausel auch verzichtet
werden.
7. Je nach Art der in Auftrag gegebenen Leistungen kann sich zusätzlich
anbieten, auch die Pflicht zu einer branchenüblichen Versicherung mit
aufzunehmen. Hier sollte gegebenenfalls in Absprache mit dem
Subunternehmer oder der eigenen Versicherung zuvor geklärt werden, was
gefordert werden kann oder muss.
8. a) Die Gewährleistungsfrist nach VOB beträgt 2 Jahre und für Bauwerke 4
Jahre.
b) Die Gewährleistungsfrist nach BGB beträgt
eine neue Regelung getroffen.
6. Die Vorschriften bezüglich der Urlaubskassen und die Vorschriften nach dem
Arbeitnehmerentsendegesetz verpflichten bislang nur bestimmte Branchen.
Soweiteine Beauftragung in einer solchen Branche gegeben ist, empfiehlt sich
aus Haftungsgründen die Einholung einer entsprechenden Erklärung des
Subunternehmers, da sonst direkte Haftung des Generalunternehmers droht.
Sofern der Generalunternehmer sich ist, dass eine Verpflichtung nach den
angeführten Vorschriften nicht vorliegt, kann auf die Klausel auch verzichtet
werden.
7. Je nach Art der in Auftrag gegebenen Leistungen kann sich zusätzlich
anbieten, auch die Pflicht zu einer branchenüblichen Versicherung mit
aufzunehmen. Hier sollte gegebenenfalls in Absprache mit dem
Subunternehmer oder der eigenen Versicherung zuvor geklärt werden, was
gefordert werden kann oder muss.
8. a) Die Gewährleistungsfrist nach VOB beträgt 2 Jahre und für Bauwerke 4
Jahre.
b) Die Gewährleistungsfrist nach BGB beträgt
-
soweit es sich nicht um Bauwerke (siehe nächster Spiegelstrich) handelt -
2 Jahre bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,
-
5 Jahre bei Bauwerken und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,
- im übrigen 3 Jahre.
Arglistiges Verschweigen kann zur Veränderung der Verjährungsfristen führen.
3. Mustervertrag als Word-Dokument zum Download (8 Seiten):
Ansprechpartner
Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Christine Seitz
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21.06.2012
E-Commerce- und Internetrecht 2012
