Subunternehmervertrag (Muster)

 
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1. Vorbemerkung:

Allgemeine Geschäftsbedingungen >Näheres zu AGB

AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages vorgibt. Die zur Kontrolle von AGB geltenden Vorschriften des BGB (§§ 305 - 310) (früher: AGB-Gesetz) legen Grenzen für das "Kleingedruckte", so werden Allgemeine Geschäftsbedingungen oft auch genannt, zugunsten des Vertragspartners fest. Ein Verstoß gegen das ABG-Recht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für den Verwender nach sich ziehen.

Wir raten deshalb generell davon ab, Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst zu erstellen oder Muster-AGB oder sogar fremde AGB ungeprüft zu verwenden. Der zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Die Klauseln müssen für das Unternehmen im besonderen Einzelfall formuliert werden. Wenn eine unzulässige Bestimmung verwendet wird, gilt im Streitfall die gesetzliche Regelung, die meistens ungünstiger ist als eine nach dem AGB-Recht zulässige.

Nur ein spezialisierter Jurist kann die recht unübersichtliche, aber zu beachtende Rechtsprechung zur Zulässigkeit von einzelnen Klauseln überschauen. Wir raten Ihnen deshalb, einen Rechtsanwalt mit der Erstellung von AGB zu beauftragen.

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allgemein zur Verwendung von Vertragsmustern:
 
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die hessischen Kammern Musterverträge zur Verfügung.

Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden.

Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.

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Ergänzende Erläuterungen zu Schlichtungs- oder Schiedsgerichtklauseln (Anmerkung zu §§ 13, 14 des Vertrages):

a.
Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.

Muster für eine Schlichtungsklausel:

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Institution der Industrie- und Handelskammer ...............(z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) geschlichtet.


b.
Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel. In dem Fall muss die Gerichtsstandsklausel gestrichen werden und durch die Schiedsgerichtsklausel ersetzt werden, weil ein staatliches Gericht nicht zuständig sein soll.

Wichtig: Bei Beteiligung eines Nicht-Kaufmannes muss die Schiedsgerichtsklausel in einer separaten Vereinbarung unterzeichnet werden.

Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:

Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer ............. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.


c.
Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Schlichtung und bei Scheitern anschließendem Schiedsgerichtsverfahren.

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allgemein zur Schlichtung        und         Schiedsgerichtsbarkeit

sowie zu Schlichtungsklauseln        oder         Schiedsklauseln 
 

2. Subunternehmervertrag (allg.)

Zwischen

           der Firma............................................................................
                                                               - Generalunternehmer -
und

           der Firma ...........................................................................
                                                                     - Subunternehmer -

wird folgender Subunternehmervertrag geschlossen:


§ 1  Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die selbstständige Ausführung der nachstehend spezifizierten Arbeiten durch den Subunternehmer: D
........................................................................................


§ 2 Vertragsgrundlagen

Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

1. Rechtliche Bestandteile:
  • das Auftragsschreiben,
  • die Bestimmungen dieses Vertrages,
  • das Angebot des Generalunternehmers vom .... einschließlich der vereinbarten Änderungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom ...., die in der Niederschrift vom .... festgehalten sind,
  • das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
  • Werkzeichnungen*,
  • Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden (nicht)* Bestandteil.

 

2. Technische Bestandteile:
  • das Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch*
  • Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
  • der Bauzeitenplan,
  • die einschlägigen neusten - auch empfohlenen - DIN-Vorschriften, VDE- und VDI-Richtlinien.
     
Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vormerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1

Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.



*)Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis !


§ 3 Vergütung2

1. Der Vertragspreis beträgt ..... (ohne/mit Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

2. Die Vertragspreise sind Festpreise.

3. In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und
    termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die
    zur
Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

4. Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht
    zu
einer Änderung der vereinbarten Vergütung.3


§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an ....... zu richten.

2. Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum
    Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die
    Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind
    prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

3. Abschlagsrechnungen werden innerhalb von ....Wochen/Tagen unter Abzug von
    ...% Skonto bezahlt.

4. Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung neben festgelegten
    Fälligkeitsvoraussetzungen nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller
    Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen.


§ 5 Terminplan - Vertragsstrafe

1. Vertragstermine sind:
    Arbeitsbeginn                .....
    Zwischentermine           .....
    Fertigstellungstermine    .....

2. Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den
    genauen
Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der
    Einzelfristen in
einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan
    und die darin
genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

3. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine bleibt in jedem Fall die
    Ausführungszeit,
d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

4. Im Falle der Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für
    alle
Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

5. Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des
    Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe einer Terminänderung
    durch
den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die
    Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn,
    dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

6. Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften
    Überschreitung eine Vertragsstrafe von € .......... für jeden Kalendertag vom    
    Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne
    dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.4
    Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die
    Geltendmachung weitergehender Ansprüchen nicht aus. Bereits entstandene
    Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.5


§ 6 Ausführung

1. Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Arbeiten nur einwandfreies
    Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges
    Fachpersonal ausführen zu lassen.6

2.
Der Subunternehmer verpflichtet sich, etwaige Mindestlohnvorschriften und
    Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies
    auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich. Gleiches gilt für etwaige
    Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen soweit hier eine Ausfallhaftung
    des Generalunternehmers bestehen kann.7

3. Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet,
    soweit zumutbar, weitere Leistungen für das Vorhaben zu erbringen. Die
    Vergütung bestimmt sich nach § 7.


§ 7 Stundenlohnarbeiten

1. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom
    Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende
    Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag dem Generalunternehmer
    zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im
    Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt
    sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten
    nicht vergütet.

2. Bei Stundenarbeiten gelten folgende Preise:
    Facharbeiter        €/Stunde .....
    Fachwerker         €/Stunde .....
    ..................        €/Stunde .....


§ 8 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

1. Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere tätige
    Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen
    Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen
    Arbeitsablaufes sorgen.

2. Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle Behinderungen, die die termingerechte
    Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.


§ 9 Gefahrtragung

Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.


§ 10 Gewährleistung

1. Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der
    VOB/B / BGB*. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr,
    dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder,
    soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag
    vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine
    Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die
    der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

2. Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist
    auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind,
    auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf
    der
Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und
    beträgt ........ Jahre.8


§ 11 Kündigung

Der Generalunternehmer kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Generalunternehmer, so ist der Subunternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.


§ 12 Weitervergabe

Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder
teilweise weiter zu vergeben.


§ 13 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird ........ vereinbart.


§ 14 Schiedsklausel

Eine Schiedsgerichtsvereinbarung wird (wird nicht)* getroffen.




____________________________           ___________________________            
Ort, Datum                                            Unterschriften




____________________________           ___________________________            
Ort, Datum                                            Unterschriften


Anmerkungen:

Dieses Muster ist bemüht, den Interessen beider Vertragspartner gerecht zu werden. Vereinzelte Formulierungen können je nach Bedarf zu Gunsten der einen oder anderen Vertragspartei abgeändert werden.

*   nicht zutreffendes streichen!

D  Herstellung unvertretbarer Sachen (z.B. Errichtung, Renovierung an Bauwerken,
    geistige Leistung, soweit kein Dienstvertragsrecht eingreift)

1. Formulierungen sind eher subunternehmerfreundlich.

2. Formulierungen sind eher generalunternehmerfreundlich.

3.
Bei extremen und unvorhersehbaren Änderungen kann nach § 313 BGB und der
    hierzu bestehenden Rechtsprechung eine Anpassung des Vertrages dennoch
    erfolgen. Auf diese Möglichkeit kann ausdrücklich hingewiesen werden. Ein
    Ausschluss von § 313 BGB durch AGB oder Formularverträge ist wohl nicht möglich.
    Soweit durch Einzelverhandlung der Subunternehmer ausdrücklich auch für solch
    extreme Fälle das Risiko übernehmen will und dies rechtlich aufgrund der Art des
    Geschäfts zulässig ist, sollte eine entsprechende Individualvereinbarung getroffen
    werden.

4.  Die Obergrenze von 5% der Vertragssumme ist nur dann zu beachten, wenn Sie
    diesen Mustervertrag bei einer Vielzahl von Verträgen verwenden und
    ihm damit den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen verleihen.
    Durch Aushandeln im Einzelfall kann immer eine andere Obergrenze vereinbart 
    werden.

5. Heben die Parteien einen urspr. vereinbarten jedoch überschrittenen
    Fertigstellungstermin einverständlich auf und vereinbaren, dass die Restarbeiten
    bis zu einem neuen Termin zum vertraglich vereinbarten Preis fertig gestellt
    werden sollen, ist davon auszugehen, dass die ursprüngliche
    Vertragsstrafenregelung nicht mehr gelten soll, es sei denn, es wurde dazu eine
    neue Regelung getroffen.

6.
Die Vorschriften bezüglich der Urlaubskassen und die Vorschriften nach dem
    Arbeitnehmerentsendegesetz verpflichten bislang nur bestimmte Branchen. Soweit
    eine Beauftragung in einer solchen Branche gegeben ist, empfiehlt sich aus
    Haftungsgründen die Einholung einer entsprechenden Erklärung des
    Subunternehmers, da sonst direkte Haftung des Generalunternehmers droht. Sofern
    der Generalunternehmer sich ist, dass eine Verpflichtung nach den angeführten
    Vorschriften nicht vorliegt, kann auf die Klausel auch verzichtet werden.

7. Je nach Art der in Auftrag gegebenen Leistungen kann sich zusätzlich anbieten, auch
   die Pflicht zu einer branchenüblichen Versicherung mit aufzunehmen. Hier sollte
   gegebenenfalls in Absprache mit dem Subunternehmer oder der eigenen
   Versicherung zuvor geklärt werden, was gefordert werden kann oder muss.

8. a) Die Gewährleistungsfrist nach VOB beträgt 2 Jahre und für Bauwerke 4 Jahre.

    b) Die Gewährleistungsfrist nach BGB beträgt
  • soweit es sich nicht um Bauwerke (siehe nächster Spiegelstrich) handelt -
    2 Jahre bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,

     
  • 5 Jahre bei Bauwerken und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,
     
  • im übrigen 3 Jahre.

Arglistiges Verschweigen kann zur Veränderung der Verjährungsfristen führen.
 

3. Mustervertrag als Word-Dokument zum Download (8 Seiten):