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Unternehmen sind nach § 5b EStG für Wirtschaftsjahre ab dem 1.1.2011 dazu verpflichtet, ihre Steuerbilanzen bzw. ihre steuerlichen Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch dem Finanzamt zu übermitteln. Diese Unterlagen sollen unabhängig von den Steuererklärungen dem Finanzamt übermittelt werden können. Etwaige Überleitungsrechnungen nach § 60 EStDV - wegen unterschiedlicher handels- und steuerrechtlicher Ansätze - sind ebenfalls elektronisch zu übermitteln. Die zur Übermittlung notwendige Taxonomie (Umfang bzw. Aufschlüsselung der Zahlen) wird in einem gesonderten BMF-Schreiben bekannt gegeben.
Die Datenübermittlung soll sich nach dem so genannten XBRL-Standard richten, der bereits für die Übermittlung der Jahresabschlüsse an die Registergerichte verwandt wird. Das Bundesministerium der Finanzen weist auch darauf hin, dass gesetzlich eine Härtefallregelung existiert, die greift, wenn dem Unternehmen die elektronische Übermittlung wirtschaftlich oder persönlich nicht zuzumuten ist. Das ist insbesondere dann gegeben, wenn die Schaffung der technischen Möglichkeiten nur mit unangemessenem finanziellen Aufwand möglich wäre. Dies ist vor allem bei kleinen Unternehmen anzunehmen.
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