Hotelgewerbe: ermäßigte Umsatzsteuer in der Anwendung

Das Bundesfinanzministerium beantwortet in einem umfangreichen Schreiben offene Fragen zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen, der seit dem 1.1.2010 gilt. Im Vorgriff auf eine Ergänzung der Lohnsteuer-Richtlinien regelt die Behörde in dem Schreiben auch die lohnsteuerlichen Folgen.
 
Weitere Informationen: BMF-Schreiben vom 5.3.2010