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Mit gleichlautenden Schreiben vom 31. Mai 2010 hat die IHK-Organisation sowohl das Bundesministerium der Finanzen (BMF) als auch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Schwierigkeiten beim neuen elektronischen Vorsteuer-Vergütungsverfahren hingewiesen. Die Antwort des BMF basiert auf der Stellungnahme des BZSt. Insbesondere sieht das BMF die antragstellenden Unternehmen sowie deren steuerliche Berater in der Pflicht, sich über die Besonderheiten der verschiedenen Mitgliedstaaten zu informieren. Dies gelte in materieller Hinsicht (wie bereits nach altem Recht) aber auch hinsichtlich der technischen Probleme und Neuerungen. So könne das BMF/BZSt keine Aussage dazu treffen, wie z.B. Organschaften Anträge in technischer Hinsicht ordnungsgemäß stellen müssten und wie bei Überschreiten der Kapazitätsgrenze von fünf MB zu verfahren sei (Teilanträge, Rechnungskopie bis zur Kapazitätsgrenze beifügen und Rest separat elektronisch verschicken o. ä.).
Auch zum Bearbeitungsstand könne das BMF/BZSt keine Informationen geben. Das betreffe auch den Fall, dass Anträge vom Erstattungsstaat "auf technischem Wege" an das BZSt zurückgewiesen werden. Das BZSt sei entsprechend der Richtlinie nicht verpflichtet, über den weiteren Verlauf des Verfahrens Auskunft zu geben. Dies sei Aufgabe des Erstattungsstaates. Deshalb werde auch in den Fällen des "Verschwindens" von Anträgen bzw. der Rücksendung wegen technischer Mängel keine Mitteilung seitens des BZSt an den Antragsteller gegeben.
Das BMF sehe im Übrigen keinen Handlungsbedarf hinsichtlich der vorgetragenen Probleme mit unternehmensinternen Firewalls bzw. Bedenken zur Verwendung der ELSTER-Basis Software und der Nichtverwendbarkeit des ELSTER-Spezial-Zertifikats.
Zur Vereinfachung der Antragstellung soll ab dem 23. August die angekündigte Massendatenschnittstelle zur Verfügung stehen. Die IHKs werden zum Thema weiter berichten.
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