Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2011 ist gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Dieses und die "Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2011" wurden nun bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist ebenfalls maßgebend für die Gestaltung der Vordrucke, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen ausgefüllt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 11. Mai 2004, BStBl I S. 475).