Sachstand Pilotphase ELStAM

Nachfolgend haben wir Informationen zum aktuellen Sachstand im Pilotverfahren "Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)" für Sie zusammengetragen.

 

Aktueller Sachstand:

 

1. Die Pilotphase hat begonnen. Aktuell befinden sich 100.000 Arbeitsverhältnisse im Test. Sowohl die Anzahl der abgefragten Arbeitnehmer als auch der teilnehmenden Arbeitgeber steigen jetzt kontinuierlich an. Insbesondere durch Datev als Pilotsoftwarehersteller sind auch kleine und mittelständische Unternehmen/Arbeitgeber mit geringen Arbeitnehmerzahlen beteiligt.

 

2. Die Softwarehersteller sollen mit einem Schreiben seitens des Rechenzentrums der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen im Juli nochmals über den Stand des Verfahrens und die Erwartungen an sie als Hersteller informiert werden.

 

3. Die ersten Auswertungen zeigen, dass technische Fehler auftauchen, die jedoch mit einem Update im Juli behoben werden.

 

4. Es zeigt sich aber auch, dass Abweichungen zwischen dem gelieferten Datensatz aus der ELStAM-Datenbank und den Daten der Lohnkonten der Arbeitgeber auftauchen. Bei den aktuellen Abfragen liegt diese Abweichung bei etwa 15 Prozent der Fälle. Näher beleuchtet zeigt sich, dass die Unrichtigkeiten zu je 7,5 Prozent in der Datenbank und bei den Arbeitgeberdaten liegen. Derzeit sind etwa 93 Prozent der gelieferten Datensätze korrekt.

 

Die hohe Fehlerquote zeigt, dass vor einem Start noch unbedingt Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Fehler sowohl in den Arbeitgeberkonten als auch bei der Finanzverwaltung zu beseitigen. Nur so können erhöhte Nachfragen und Aufwand insbesondere in den Personalbüros beim Start des Verfahrens vermieden werden.

 

Hierzu ist auch eine frühzeitige und umfassende Information aller Beteiligten, insbesondere aber der Arbeitgeber und Arbeitnehmer notwendig. Aus Sicht der Wirtschaftsverbände ist es unter anderem wichtig, dass den Arbeitnehmern nochmals ein Schreiben von der Finanzverwaltung zugesandt wird, das die zum 1.1.2013 gespeicherten Daten mitteilt. Dies müsste möglichst im III. Quartal 2012 geschehen. Damit können die Arbeitnehmer noch einen Abgleich mit der aktuellen Lohnabrechnung und den daraus erkennbaren Lohnsteuerabzugsmerkmalen vornehmen. Sollten sich hier Abweichungen aufgrund falscher gespeicherter Daten beim Arbeitgeber ergeben, können diese vor dem Start beim Arbeitgeber noch korrigiert werden.

 

Mitte Juli wird es ein Gespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen und den Wirtschaftsverbänden geben, um die noch notwendigen Maßnahmen zu besprechen.

 

Zudem hat bereits die Finanzministerkonferenz im April die Verlängerung der Einführungsfrist von bisher 3 auf 12 Monate beschlossen. Hierzu fehlt allerdings jegliche offizielle Verlautbarung seitens der Finanzverwaltung. Diese wird aber zwingend benötigt, um gerade die Arbeitgeber frühzeitig zu informieren.

 

Aus diesem Grund soll eine kurzfristige Eingabe der Spitzenverbände der Wirtschaft an das Bundesministerium der Finanzen und die Landesfinanzministerien versandt werden.