Abschreibungsfristen größtenteils verlängert

Für viele Anlagegüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt werden (z.B. Maschinen, PKW, Büromöbel), gelten merklich verlängerte Abschreibungsfristen. Dies ergibt sich aus der Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter, die das Bundesfinanzministerium veröffentlicht hat. So verlängert sich beispielsweise die Abschreibungsfrist für PKW von 5 auf 6 Jahre, für Büromöbel von 10 auf 13 Jahre und für Vervielfältigungsgeräte von 5 auf 7 Jahre. Nur für PCs und die dazugehörigen Peripheriegeräte, wie z.B. Drucker, Scanner und Bildschirme, wurde die Abschreibungsdauer verkürzt, und zwar von 4 auf 3 Jahre. Die Finanzverwaltung hat somit die von Wirtschaftsseite geäußerte Kritik kaum berücksichtigt.