Berechnung Gewerbesteuer


Wie die Gewerbesteuer berechnet wird, richtet sich nach der Unternehmensform (Rechtsform), in der Sie Ihr Unternehmen betreiben. So wird Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) als Ausgleich dafür, dass z.B. Unternehmerlohn (Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt) nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden darf, ein Freibetrag von 24.500 Euro gewährt.


Berechnung der Gewerbesteuer ab 2008:

1. Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Gewinn aus dem Gewerbebetrieb
+
Hinzurechnungen
insbes. Finanzierungsaufwendungen, so z.B. alle gezahlten Zinsen sowie die pauschalierten Finanzierungs- bzw. Zinsanteile von gezahlten Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen – nach Abzug eines Freibetrages von 200.000 Euro (ab 2020; 100.000 bis 2019 ) – zu 25 %; Berechnung s. 3.
=
Summe

./.

Kürzungen

z.B. 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehörenden Grundbesitzes
=
Gewerbeertrag

./.

24.500,00 Euro

Freibetrag
=
gekürzter Gewerbeertrag

x

3,5 %

Steuermesszahl
=
Steuermessbetrag

x

Gewerbesteuer-Hebesatz der
Gemeinde

in den Gemeinden, die im Bezirk der IHK Frankfurt liegen, variiert der Gewerbesteuer-Hebesatz zwischen
330 % und 460 %

=

Gewerbesteuer


*Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer pauschaliert (bis 2019 mit dem 3,8-fachen, ab 2020 mit dem 4-fachen des Steuermessbetrages) mit der Einkommensteuer verrechnet. Dies bewirkt, dass die Gewerbesteuer i.d.R. bis zu einem Gewerbesteuerhebesatz von ca. 400 % keine zusätzliche Belastung mehr darstellt.


2. Kapitalgesellschaften


 
Gewinn aus dem Gewerbebetrieb
+
Hinzurechnungen
insbes. Finanzierungsaufwendungen, so z.B. alle gezahlten Zinsen sowie die pauschalierten Finanzierungs- bzw. Zinsanteile von gezahlten Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen – nach Abzug eines Freibetrages von 200.000 Euro (ab 2020; 100.000 bis 2019) – zu 25 %; Berechnung s. 3.
=
Summe

./.

Kürzungen

z.B. 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehörenden Grundbesitzes
=
Gewerbeertrag

x

3,5 %

Steuermesszahl
=
Steuermessbetrag

x

Gewerbesteuer-Hebesatz der
Gemeinde

in den Gemeinden, die im Bezirk der IHK Frankfurt liegen, variiert der Gewerbesteuer-Hebesatz zwischen
330 % und 460 %

=

Gewerbesteuer



3. Ermittlung der Finanzierungsaufwendungen

Finanzierungsaufwendungen, die dem Gewinn hinzugerechnet werden müssen:

100 % Zinsen
+
100 % Renten und dauernde Lasten
+
100 % Gewinnanteile des typisch stillen Gesellschafters
+
  50 % Mieten, Pachten, Leasingraten von Immobilien (ab 2010; 2008-'09: 65 %)
+
  20 % Mieten, Pachten, Leasingraten von beweglichen Wirtschaftsgütern
+
  25 % Lizenzen, Konzessionen
=
Summe Finanzierungsaufwendungen
./.
200.000 Euro                  Freibetrag
=
Finanzierungsaufwendungen nach Freibetrag
x
25 %
=
Hinzurechnung zum Gewinn aus Gewerbebetrieb