Finanzpolitik
„Auf hohem Niveau Investieren“

Ein Interview mit dem hessischen Finanzminister Karlheinz Weimar zur Steuer- und Haushaltspolitik der Landesregierung. Deren erklärtes Ziel ist es, den Wirtschaftsstandort durch Investitionen weiter zu stärken.

Herr Minister Weimar, zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums hat die neue Bundesregierung Unternehmen steuerlich entlastet. Aus Sicht der Wirtschaft sind aber weitere Sofortmaßnahmen notwendig. Wie beurteilen Sie den Vorschlag, die Begrenzung beim Abzug von Zinsaufwand (Zinsschranke) und die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen unverzüglich für zwei Jahre auszusetzen?

Ich halte die im Wachstumsbeschleunigungsgesetz umgesetzten Maßnahmen bei der Zinsschranke, dem Mantelkauf, der Grunderwerbsteuer und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung für wichtig, um krisenverschärfende Wirkungen zu vermeiden. Gerade die Zinsschranke wird mit der dauerhaften Verdreifachung der Freigrenze und der Möglichkeit des Ebitda-Vortrags deutlich verbessert und den krisenbedingten Gewinnrückgängen und steigenden Zinskosten angepasst. Die Aussetzung der Zinsschranke und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung für zwei Jahre ist deshalb keine Option, den Unternehmen schnell aus der Krise zu helfen. Die Unternehmen sind durch die Anpassung ihrer Finanzierungsstrukturen an die Vorgaben der Zinsschranke gestärkt in die Krise gegangen. Im Übrigen hat die Zinsschranke wegen der nunmehr dauerhaften Festschreibung der Freigrenze von drei Millionen Euro für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ohnehin keine Bedeutung. Die Zinsschranke über die beschlossenen Verbesserungen hinaus zeitweise aufzugeben, halte ich für falsch.

Die Mehrwertsteuer steht in ihrer jetzigen Ausgestaltung für den Zustand unseres Steuerrechts: Eine Ausnahme führt zur nächsten, und am Ende fühlen sich doch alle benachteiligt. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen ist eine weitere Ausnahmeregelung. Sollte das Mehrwertsteuersystem nicht überarbeitet und sollten die zahlreichen Ausnahmen nicht erheblich eingeschränkt werden?

Da stimme ich zu. Die Überprüfung des Umsatzsteuersystems und der ermäßigten Steuersätze ist Ziel der Koalition auf Bundesebene.

Die Bundesregierung beabsichtigt, eine Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen – insbesondere auch der Gewerbesteuer – einzuberufen. Welche Ratschläge geben Sie dem Gremium mit auf den Weg?

Überlegungen zu einer grundlegenden Reform der Gemeindefinanzen, insbesondere der Gewerbesteuer, gab es zuletzt im Jahr 2003 und im Vorfeld der Unternehmensteuerreform 2008. Hierbei sind mehrere Modelle untersucht und diskutiert worden, geändert hat sich nichts. Ich denke, dass eine neue Kommission als Ergebnis letztlich nur alten Wein in neuen Schläuchen präsentieren kann. Mein Ratschlag an eine künftige Kommission: Bedenken Sie insbesondere die administrativen Aspekte der Reformmodelle. Beispielsweise schafft ein kommunaler und hebesatzabhängiger Zuschlag auf alle Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerzahler viele neue Komplizierungen und würde das Ziel der Steuervereinfachung konterkarieren.

Die Erbschaftsteuer ist auch nach der Reform äußerst komplex ausgestaltet und führt zu großen Unsicherheiten bei den Unternehmen. Unterstützen Sie unseren Vorschlag, bei der Erbschaftsteuer ein Niedrigtarifmodell umzusetzen beziehungsweise die Steuer im Idealfall ganz abzuschaffen?

Eine Abschaffung der Erbschaftsteuer mit adäquatem Aufkommensersatz an anderer Stelle wäre aus Sicht der Vereinfachung sicherlich der beste Weg, ist aber unter gesellschafts- und verteilungspolitischen Erwägungen schwierig, auch weil Erbschaftsteuern international üblich sind. Deutschland liegt gemessen am Anteil des Erbschaftsteueraufkommens am Bruttoinlandsprodukt von 0,18 Prozent im Jahr 2005 im Durchschnitt der „alten“ 24 OECD-Staaten. Die USA, Großbritannien und unsere Nachbarn Frankreich, Niederlande, Belgien und Schweiz liegen da zum Teil erheblich höher. Die Steuerbefreiung des Betriebsvermögens zu 85 oder gar 100 Prozent kann aber nicht zum Nulltarif erfolgen, weil das Bundesverfassungsgericht sie an sehr enge Voraussetzungen geknüpft hat. Die in der Kritik stehenden Behaltensfristen und Lohnsummengrenzen gewährleisten die verfassungsrechtliche Begründbarkeit dieser weitreichenden Begünstigung. Diese Bedingungen wurden aktuell durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugunsten der Wirtschaft entschärft.

In der Finanz- und Wirtschaftskrise hat der Staat stark lenkend in das Wirtschaftsgeschehen eingegriffen. Sollte der Staat seine wirtschaftlichen Aktivitäten bei anziehender Konjunktur wieder einschränken?

Das Land Hessen hat mit seinem Sonderinvestitionsprogramm und der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes rasch und in herausragender Weise auf den schwersten Konjunktureinbruch in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands reagiert. Ich habe jedoch immer wieder betont, dass die damit verbundene massive Ausweitung der Investitionsausgaben angesichts der extrem angespannten Finanzlage der öffentlichen Haushalte nicht von Dauer sein kann, sondern nach Überwindung der Krise konjunkturgerecht zurückgeführt werden muss. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Hessen bleibt es jedoch unabdingbar, auch in Zukunft auf hohem Niveau zu investieren. Dabei geht es zum einen darum, die Infrastruktur des Landes weiter zu verbessern. Zum anderen gilt es – auch wenn es sich hierbei oftmals nicht um Investitionen im klassischen Sinne handelt –, die Bereiche Bildung und Forschung weiter voranzubringen, um auf diese Weise die Zukunftschancen des Landes dauerhaft zu sichern.

Hessen hat einen Schuldenberg von rund 36 Milliarden Euro angehäuft. Was unternimmt die Landesregierung, um die hohe Staatsverschuldung abzubauen?

Die Konsolidierung des Landeshaushalts ist bereits mit Blick auf die neue Schuldengrenze, die spätestens ab dem Jahr 2020 verbindlich einen konjunkturbereinigten Haushaltsausgleich vorschreibt, dringend geboten. Angesichts der tiefen Spuren, die die Wirtschafts- und Finanzkrise im Landeshaushalt hinterlassen hat, setzt die Einhaltung der Vorgaben des Grundgesetzes zwingend voraus, dass wir in den kommenden Jahren harte Ausgabendisziplin halten.

Was bedeutet das konkret?

Ich werde das Wachstum der konsumtiven Ausgaben sowie der Personalausgaben strikt begrenzen und dies im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellung durch restriktive Vorgaben gegenüber den Ressorts umsetzen. Darüber hinaus bedarf die festzustellende Schieflage im finanziellen Verhältnis zwischen Land und hessischen Kommunen zulasten des Landeshaushalts aus meiner Sicht einer dringenden Korrektur. Mit der Einrichtung einer Haushaltsstrukturkommission haben wir zudem ein Gremium geschaffen, das die Aufgaben- und Ausgabenstruktur des Landes kritisch auf ihre Effizienz hin überprüft. Allerdings muss ganz klar herausgestellt werden, dass die bestehenden Konsolidierungsspielräume auf der Ausgabenseite nicht dazu ausreichen werden, den tiefen Graben, den der Konjunktureinbruch zwischen Einnahmen und Ausgaben im Landeshaushalt geschlagen hat, in absehbarer Zeit zu schließen. Dies kann nur gelingen, wenn wir rasch auf einen stabilen und kräftigen Wachstumspfad zurückkehren.

Der Länderfinanzausgleich belastet Hessen mit hohen Zahlungen für andere Bundesländer. Wie realistisch ist eine Reform, bei der den Ländern stärkere Anreize gesetzt werden, um selbst mehr Steuereinnahmen zu erwirtschaften?

Das jetzige Ausgleichssystem gilt nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und gemäß der Vereinbarung zwischen Bund und allen Ländern bei der Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab 2005 im Jahr 2001 noch bis zum Jahr 2019. Bis dahin muss eine grundlegende Neuordnung des Finanzausgleichs erfolgen. Hessen wird sich bei dieser Neuordnung im Interessenverbund mit den anderen finanzstarken Ländern für ein einfaches, anreizgerechteres Ausgleichssystem einsetzen, das die Autonomie der Länder in Finanz-, Steuer- und Haushaltspolitik stärkt und insbesondere die enorme Belastung des Landeshaushalts verringert. Angesichts der Komplexität des Themas, der nach wie vor bestehenden Interessengegensätze und der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat ist nicht damit zu rechnen, dass vor diesem Termin eine Neuordnung auf politischem Wege zustande kommt. Deshalb wird vonseiten der Landesregierung die Möglichkeit einer erneuten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht ausgeschlossen.


Interview

Michael Römer
Referatsleiter Steuern
IHK Gießen-Friedberg

IHK WirtschaftsForum
März 2010