Die geübte Solidarität der alten Bundesländer mit den neuen Ländern hängt nicht von der Zahlung des Solidaritätszuschlages ab. Denn zum einen wird diese Sondersteuer in Ost und in West erhoben und zum anderen fließen die Mittel aus dem Solidaritätszuschlag nicht zweckgebunden in den Aufbau Ost, sondern gehen im allgemeinen Bundeshaushalt unter. Aus der kurzfristig gedachten Sonderabgabe ist eine Dauersteuer geworden. Die Zusatzbelastung "Solidaritätszuschlag" bedeutet ein Investitionshemmnis in Ost und West. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main hält deshalb daran fest, dass der Solidaritätszuschlag schnellstmöglich abgeschafft werden muss, und zwar ohne Gegenfinanzierungsmaßnahmen. Wie 1994 im Föderalen Konsolidierungsprogramm vereinbart, müssen die Bundesländer hiervon einen Teil tragen. Die Abschaffung des Solidaritätszuschlages in Verbindung mit einer konsequenten Steuersenkungspolitik wird sich bundesweit positiv auf Wachstum und Beschäftigung auswirken. Sie hilft somit auch, den Aufbau Ost voranzubringen.