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Die Unternehmensteuerreform hat die Auswirkungen der Wirtschaftskrise verstärkt. Der IHK-Steuerausschuss hat sich daher gemeinsam mit dem DIHK für notwendige Korrekturen eingesetzt – und Teilerfolge erzielt. Der Steuerausschuss der IHK Frankfurt vertritt schon seit vielen Jahrzehnten die Belange der Frankfurter Wirtschaft. Er nimmt Stellung zu Gesetzentwürfen und setzt sich dafür ein, die bürokratischen Belastungen der Steuererhebung auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Zu den beiden jährlichen Sitzungen des Steuerausschusses sind regelmäßig Vertreter der Landes- und kommunalen Finanzverwaltung eingeladen. Daneben finden Treffen zwischen Vertretern der Wirtschaft und der Finanzverwaltung auf Ebene der Finanzämter, Oberfinanzdirektion und des hessischen Finanzministeriums statt. Dem Steuerausschuss gehören 16 Fachleute aus verschiedenen Branchen an: Banken, Baustoffe, Kommunikation, Konsumgüter, Leasing, Luftverkehr, Mess- und Regeltechnik, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung sowie Versicherungen.
Ein Highlight im vergangenen Jahr war der Frankfurter Steuerdialog. In dieser Veranstaltung diskutierte der stellvertretende Vorsitzende des Steuerausschusses, Werner Thumbs, mit Prof. Wolfgang Wiegard, Mitglied der fünf Weisen, und führenden Steuerpolitikern der Bundestagsfraktionen über die Steuerpolitik in der Krise. Einen Schwerpunkt bildeten die krisenverschärfenden Maßnahmen der Unternehmensteuerreform 2008. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat die Bundesregierung die gegen diese Maßnahmen erhobenen Einwände der IHK-Organisation und anderer Verbände aufgegriffen und erste Korrekturen vorgenommen. Der Steuerausschuss der IHK führte hierzu unter anderem Gespräche mit dem hessischen Finanzminister sowie leitenden Mitarbeitern der hessischen Finanzverwaltung. Ebenso unterstützte er die Arbeit des DIHK mit Stellungnahmen und in Arbeitskreisen.
Schwerpunkte in den beiden Sitzungen im vergangenen Jahr waren ebenfalls die krisenverschärfenden Maßnahmen der Unternehmensteuerreform 2008, aber auch andere Themen. Im Mittelpunkt standen notwendige Korrekturen bei der Gewerbesteuer, die Zinsschranke, die Beschränkung bei Umstrukturierung und Sanierung von Unternehmen durch Verlustausgleichsverbote (Mantelkaufregelung), die Besteuerung von Funktionsverlagerungen, Nichtanwendungserlasse zu Urteilen des Bundesfinanzhofs, Probleme bei der Erbschaftsteuer und bei der Grunderwerbsteuer sowie Klimaverschärfungen bei Betriebsprüfungen. In den Sitzungen diskutierten die Ausschussmitglieder hierüber unter anderem mit Finanzpräsident Roland Kasteleiner, dem Frankfurter Stadtkämmerer Uwe Becker und einem Vertreter des hessischen Finanzministeriums. Außerdem fand ein Meinungsaustausch mit Oberfinanzpräsident Mario Vittoria und den Frankfurter Finanzamtsvorstehern statt.
Mit vereinten Kräften konnte die IHK-Organisation Teilerfolge erzielen: So reduzierte der Gesetzgeber beispielsweise den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsbetrag bei Mieten, Pachten und Leasingraten für unbewegliche Wirtschaftsgüter. Des Weiteren entschärfte er die Zinsschranke, unter anderem durch die dauerhafte Einführung einer höheren Freigrenze. Bei der Mantelkaufregelung führte er eine zeitlich unbefristete Sanierungs- sowie eine Konzernklausel ein. Ebenso erleichterte er Umstrukturierungen durch Änderungen bei der Grunderwerbsteuer. Bei der Erbschaftsteuer lockerte er die Verschonungsregelungen. Zum Teil sind diese Maßnahmen allerdings nur erste Schritte, denen die Bundesregierung weitere folgen lassen muss.
Schwerpunkte in diesem Jahr sind deshalb insbesondere die steuerlichen Vorhaben der neuen Bundesregierung. Diese will unter anderem „das Unternehmensteuerrecht weiter modernisieren und international wettbewerbsfähig gestalten“. Des Weiteren hat sie eine Gemeindefinanzkommission eingesetzt. In diesem Zusammenhang plädiert die IHK-Organisation dafür, die Gewerbesteuer zu einer Gemeindegewinnsteuer – verbunden mit einer stärkeren Beteiligung der Kommunen an der stabilen Umsatz- oder Lohnsteuerfortzuentwickeln. Der Steuerausschuss begleitet diese Vorhaben durch Gespräche mit Politik und Verwaltung und gibt hierzu Stellungnahmen ab. Weitere Themen sind die steuerlichen Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und Probleme bei Außenprüfungen.
Autor Dr. Götz Weitbrecht
Vorsitzender Steuerausschuss IHK Frankfurt am Main Head of Tax Continental Europe Deutsche Bank Frankfurt am Main IHK WirtschaftsForum Mai 2010
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