Erwerbs- und Lieferschwellen in den EU-Mitgliedstaaten

Im Zusammenhang mit der so genannten Versandhandelsregelung (Versendung beziehungsweise Beförderung der Gegenstände durch den Lieferanten an nicht steuerpflichtige Abnehmer) haben die EU-Mitgliedstaaten Liefer- und Erwerbsschwellen festgelegt.

Die Lieferschwelle legt den Warenwert abzüglich des Steuerbetrags (Entgelt) fest, bis zu dem Versendungs- und Beförderungslieferungen an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des betreffenden Mitgliedstaates mit der Steuer des Abgangslandes abgerechnet werden können. Wird dieser Wert überschritten, hat der Lieferant sich im Bestimmungsland umsatzsteuerlich zu registrieren und mit der Steuer dieses Landes abzurechnen.

Die Erwerbsschwelle gilt für Abnehmer ohne USt-IdNr., die nur steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsrecht ausführen, Kleinunternehmer, Land- und Forstwirte sowie nicht unternehmerisch tätige juristische Personen. Diese Unternehmen können bis zu dem angegebenen Betrag jährlich Warenbezüge aus dem Gemeinschaftsgebiet bewirken, ohne für Zwecke des Erwerbs steuerpflichtig zu werden.

Wird der betreffende Wert überschritten, erhalten sie auf Antrag eine USt-IdNr., haben die Erwerbsteuer an ihr zuständiges Finanzamt abzuführen und können demzufolge bei Verwendung der USt-IdNr. steuerfrei beliefert werden.

Derzeit gelten folgende Liefer- und Erwerbsschwellen:
 
Mitgliedstaat
Lieferschwelle **
Erwerbsschwelle **
Belgien
35.000,00 Euro
11.200,00 Euro
Bulgarien
70.000,00 BGN
20.000,00 BGN
Dänemark
280.000,00 DKK
80.000,00 DKK
Deutschland
100.000,00 Euro
12.500,00 Euro
Estland
35.151 Euro
10.226,00 Euro
Finnland
35.000,00 Euro
10.000.00 Euro
Frankreich
100.000,00 Euro
10.000,00 Euro
Griechenland
35.000,00 Euro
10.000,00 Euro
Irland
35.000,00 Euro
41.000,00 Euro
Italien
100.000,00 Euro
10.000,00Euro
Lettland
24.000,00 LVL
7.000,00 LVL
Litauen
125.000,00 LTL
35.000,00 LTL
Luxemburg
100.000,00 Euro
10.000,00 Euro
Malta
35.000,00 Euro
10.000,00 Euro
Niederlande
100.000,00 Euro
10.000,00 Euro
Österreich
35.000,00 Euro
11.000,00 Euro
Polen
160.000,00 PLN
50.000,00 PLN
Portugal
35.000,00 Euro
10.000,00Euro
Rumänien
118.000,00 RON
34.000,00 RON
Schweden
320.000,00 SEK
90.000,00 SEK
Slowakei
35.000,00 Euro
13.941,45 Euro
Slowenien
35.000,00 Euro
10.000,00 Euro
Spanien
35.000,00 Euro
10.000,00 Euro
Tschechien
1.140.000,00 CZK
326.000,00 CZK
Ungarn
8.800.000,00 HUF
2.500.000,00 HUF
Vereinigtes Königreich
70.000,00 GBP
70.000,00 GBP
Zypern
35.000,00 Euro
10.251,00 Euro

**) Quelle: nicht amtliche Veröffentlichung der EU-Kommission, Stand März 2011