Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 17. August 2001 entschieden, dass die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen durch den Unternehmer nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze (Umsatzschlüssel) stets als sachgerechte Schätzung im Sinne des § 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) anzuerkennen ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 24. November 2004 nunmehr für Zeiträume vor dem 1. Januar 2004 bei Vorsteuerbeträgen, die sowohl mit Umsätzen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch mit Umsätzen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, in wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, die Aufteilung nach dem Umsatzsteuerschlüssel als sachgerechte Schätzung im Sinne des § 15 Abs. 4 UStG anerkannt. Seit 1. Januar 2004 ist wegen des neu eingefügten § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuer nach dem Umsatzschlüssel nur noch dann zulässig, wenn keine andere Methode der wirtschaftlichen Zuordnung möglich ist.