Verbrauchsteuern
Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit und der Verwaltungsökonomie werden die Verbrauchsteuern aber beim Hersteller oder beim Händler erhoben. Diesen wird dabei grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, die Steuer über den Verkaufpreis auf die Verbraucher abzuwälzen. Die Verbrauchsteuern werden vom Zoll erhoben.
Der Wegfall der Steuergrenzen zwischen den EG-Mitgliedstaaten machte eine Anpassung der nationalen verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften zum 01. Januar 1993 notwendig. Im deutschen Verbrauchsteuerrecht wurden die Vorgaben der EG durch das Verbrauchsteuerbinnenmarktgesetz vom 21. Dezember 1992 in nationales Recht umgesetzt.
Abgeschafft wurden die Verbrauchsteuern auf Zucker, Salz, Tee und Leuchtmittel. Die verbliebenen Verbrauchsteuern sind in insgesamt sieben verschiedenen Einzelverbrauchsteuergesetzen geregelt. Unterschieden wird dabei zwischen den harmonisierten Verbrauchsteuern, d.h. denjenigen, die in Anpassung an das EG-Recht gemeinsame Grundsätze und Strukturen enthalten, nämlich die
und den rein national bestehenden nichtharmonisierten Verbrauchsteuern, nämlich die
Zusätzlich wird seit August 2004 eine Sondersteuer auf Alkopops erhoben. Die Regelungen finden sich im Alkopopsteuergesetz.
Am 1. August 2006 trat das Energiesteuergesetz in Kraft und löste das Mineralölsteuergesetz ab.
Ergänzt werden die jeweiligen Verbrauchsteuergesetze durch Rechtsverordnungen, die nähere Einzelheiten regeln. Diese so genannten Durchführungsverordnungen zeigen bezüglich Aufbau und inhaltlicher Ausführungen viele Gemeinsamkeiten.
Gesetzestexte, Durchführungsverordnungen sowie umfassende Informationen finden Sie unter: www.zoll.de
Weitere Merkblätter:
Auskünfte erteilt das Zoll-Infocenter Frankfurt am Main:
Zoll-Infocenter
Hansaallee 141
60320 Frankfurt am Main
Tel.: 069 469976-00
Fax: 069 469976-99
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Recht und Steuern
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