Stellungnahmen, Initiativen und Umfragen der IHK Frankfurt am Main und des DIHK zu aktuellen Rechtsdiskussionen und Gesetzgebungsvorhaben

I. BGB

Initiative und Unternehmensumfrage zum AGB-Recht im Verhältnis B2B:
Mehr Freiheit bei der Gestaltung von Verträgen zwischen Unternehmen –
Für die Stärkung des Rechtsstandortes Deutschland

Die Unternehmen sind mehr und mehr betroffen von der sehr restriktiven Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch die Gerichte. Deshalb wendet sich die Initiative, in der die IHK Frankfurt am Main und weitere Spitzenverbänden der Wirtschaft (VDMA, ZVEI u.a.) zusammenarbeiten, gleichermaßen an Rechtsprechung und Gesetzgebung gegen die Tendenz, die gegenüber Verbraucher geltenden Regeln umstandslos auch im Verkehr der Unternehmen untereinander anzuwenden. Es ist ihr Ziel, die Thematik in der Öffentlichkeit nachhaltig zu diskutieren, um einen Umschwung in der juristischen Meinungslandschaft zu bewirken.

Im Rahmen dieses Projektes wurde in einem ersten Schritt eine Erhebung bei den Unternehmen durchgeführt, mit der nachgewiesen werden konnte, dass die restriktive AGB-Rechtsprechung die Vertragsgestaltung in der Praxis massiv beeinträchtigt.


II. Handels- und Gesellschaftsrecht

Europäische Privatgesellschaft (EPG = SPE)

Im Sommer 2008 hatte die EU-Kommission einen Entwurf für ein Statut der Europäischen Privatgesellschaft (EPG) = Societas Privata Europaea (SPE) vorgelegt. Im März 2009 hat sich das EU-Parlament über ihre Position bei der Europäischen Privatgesellschaft geeinigt.


III. Verfahrensrecht / Prozessrecht

Sammelklage

Das DIHK-Positionspapier „Sammelklagen – ein einheitlicher Referenzrahmen, zehn Forderungen der Wirtschaft“ (in deutscher und englischer Sprache) ist das Ergebnis einer vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) einberufenen Unternehmensarbeitsgruppe, die sich gegen die Einführung von Sammelklagen ausspricht und zugleich aufzeigt, wie ein kollektives Rechtsdurchsetzungsinstrument ausgestattet sein müsste, um die damit verbundenen Gefahren und Risiken zu verhindern.

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IV. Kartellrecht