Bei dem so genannten SWIFT-Abkommen handelt es sich um ein Übergangsabkommen der EU mit den USA, wonach der Finanzdienstleister SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) zur Terrorismusbekämpfung Bankdaten aus Europa in die USA übermitteln darf. Der Rat hatte das Abkommen im November letzten Jahres angenommen. Nach dem Lissabon-Vertrag ist aber auch die Zustimmung des Europäischen Parlaments notwendig. Am 11. Februar 2010 lehnten die Abgeordneten das seit dem 1. Februar vorläufig geltende Abkommen mit 378 gegen 196 Stimmen ab. Damit ist das Abkommen ungültig.
Bedenken bestanden vor allem hinsichtlich des Datenschutzes, insbesondere der Verhältnismäßigkeit und Zweckgebundenheit. So enthielt das Abkommen bspw. keine Frist für die Speicherung der Daten und keine genaue Definition des Begriffs "Terrorismus". Kritisiert wurde auch der fehlende effektive Rechtsschutz der Bankkunden vor amerikanischen Gerichten. Das Parlament forderte Kommission und Rat auf, ein langfristiges Abkommen auszuarbeiten, das den Anforderungen des Lissabon-Vertrages und der EU-Charta der Grundrechte entspricht.