Kein Risikozuschlag bei Tarifwechsel in privater Krankenversicherung

Wechseln Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung von einem alten in einen neuen Tarif, so dürfen die Versicherungsunternehmen hierfür keinen so genannten "Tarifstrukturzuschlag" erheben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23. Juni 2010 (Az.: 8 C 42.09) entschieden. Ein solcher Risikozuschlag verstoße gegen zwingendes Versicherungsvertragsrecht. Auch bei einem Tarifwechsel sei der bei Beginn des Vertrages festgestellte Gesundheitszustand für die Risikobewertung entscheidend.
 
Weitere Informationen: Pressemitteilung des BVerwG