Diskriminierende Stellenausschreibung nach Paragraph 11 AGG

Die Begrenzung einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung auf Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr kann nach Ansicht des BAG (Beschluss vom 18. August 2009, Az. 1 ABR 47/08) eine nach § 3 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unzulässige mittelbare Benachteiligung wegen Alters sein, da Arbeitnehmer mit mehrjähriger Berufserfahrung in aller Regel älter sind als Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr.

Das BAG hatte in seiner Entscheidung dem Antrag eines Betriebsrats stattgegeben, der vom Arbeitgeber verlangt hatte, in internen Stellenausschreibungen auf die Angabe des ersten Berufsjahres zu verzichten. Der Arbeitgeber hatte sich hierfür auf das von ihm vorgegebene Personalbudget berufen. Diese Begründung war zur Überzeugung des BAG offensichtlich ungeeignet bzw. hat die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen können, den Bewerberkreis von vornherein auf jüngere Beschäftigte zu begrenzen.
 
Weitere Informationen: Beschluss des BAG vom 18.8.2009