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Bezugsfrist von Kurzarbeitergeld verlängert

Das Bundeskabinett hat am 25.11.2009 die Verlängerung der Bezugsfrist von Kurzarbeitergeld für das Jahr 2010 beschlossen. Danach kann das Kurzarbeitergeld für bis zu 18 Monate in Anspruch genommen werden, wenn mit der Kurzarbeit in der Zeit vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 begonnen wird. Ohne die Neuregelung würde für Kurzarbeit ab dem 1. Januar 2010 wieder die gesetzliche Bezugsfrist von sechs Monaten gelten. Der Verordnungsentwurf muss noch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Unabhängig von der Neuregelung beträgt die Bezugsfrist 24 Monate, sofern der Anspruch auf Kurzarbeitergeld noch im Jahr 2009 entsteht. Die im Rahmen des Konjunkturpakets II eingeführten Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld, wie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Agentur für Arbeit, gelten befristet bis zum 31. Dezember 2010 weiter.
 
Weitere Informationen: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Anfragen aus dem IHK-Bezirk Frankfurt am Main beantwortet Ihnen: Katharina Ernst