Kein Verfall von Schwerbehindertenzusatzurlaub bei langer Krankheit

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.2.2010 (Az.: 9 AZR 128/09) sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowohl der vierwöchige gesetzliche Mindesturlaub als auch der fünftägige Schwerbehindertenzusatzurlaub abzugelten, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub wegen Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragunszeitraums nicht nehmen konnte. Dagegen können die Tarifvertragsparteien vereinbaren, dass der übergesetzliche tarifliche Urlaubsanspruch am Ende des Übertragungszeitraums in jedem Fall untergeht und nicht abgegolten werden muss.
 
Weitere Informationen: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts