Geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte, so genannte Minijobber, sind bei der Minijob-Zentrale (Knappschaft Bahn See) anzumelden. Daneben besteht eine Melde- und Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallversicherung kommt für die Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten auf und wird nicht automatisch über die Minijob-Zentrale abgedeckt.
Die Meldung und Beitragszahlung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft muss vom Arbeitgeber vorgenommen werden. Nicht entrichtete Beiträge zur Unfallversicherung können von der Berufsgenossenschaft rückwirkend für vier Jahre eingefordert werden, vorsätzlich nicht gezahlte Beiträge sogar bis zu 30 Jahre nach Fälligkeit.