Lebensmittelrecht der EU
EU-Lebensmittelhygieneverordnung
Brüssel hat eine Verordnung über die Lebensmittelhygiene (852/2004) erlassen, welche ab dem 01. Januar 2006 gilt.
Diese ersetzt die alte deutsche Lebensmittelhygieneverordnung.
Laut Verordnung werden die Pflichten des Lebensmittelunternehmers, unter welchen auch die Gastronomen aufgrund der weiten Definition zu subsumieren sind, festgelegt. Angelehnt an das HACCP - Konzept und der neuen Entwicklung folgend, wird hierbei wesentlich mehr Verantwortlichkeit auf den Unternehmer gelegt. Dies bedeutet, dass er mittels geeigneter Organisationsstruktur dafür sorgen muss, dass ein höchstmöglicher Verbraucherschutz gewährleistet wird. Hierzu sollen auch regelmäßige Schulungen der Angestellten durchgeführt werden.
Zur Unterstützung der Unternehmer werden parallel hierzu Leitlinien entwickelt, welche eine Hilfestellung liefern sollen. Sie dienen dazu, dass der Unternehmer seiner Verantwortung bestmöglich gerecht werden kann. In Deutschland wurden diese Leitlinien von den entsprechenden Fachverbänden ausgearbeitet. Koordinierende Funktion hatte dabei der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.. Die Leitlinien sind dann selbstverständlich auf freiwilliger Basis anzuwenden.
Verordnung über die amtlichen Kontrollen zur Überprüfung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts
Parallel zu dieser Entwicklung und in Verbindung mit der Verordnung 178/2002 wurde auch eine Verordnung über die amtlichen Kontrollen zur Überprüfung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts (882/2004) erlassen. Sie gilt ebenfalls ab dem 01. Januar 2006.
Darin werden die Mitgliedsstaaten aufgefordert sicherzustellen, dass regelmäßig amtliche Kontrollen durchgeführt werden. Diese haben auf jeder Stufe der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebes zu erfolgen. Es werden dezidierte Forderungen an die zuständigen Behörden aufgestellt, wie sie ihrer Aufgabe gerecht zu werden haben. Die Kommission spricht sich hier eine "Unterstützungsfunktion" zu, was bedeutet, dass sie in das nationale Verfahren eingreifen kann, wenn Verdachtsmomente bestehen. Die nationalen Behörden sind verpflichtet, mehrjährige Kontrollpläne zu machen und diese der Kommission zu liefern. Darüber hinaus wird es auch regelmäßig so genannte "Gemeinschaftskontrollen" von der Kommission geben.
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