Fachgremien Sachverständigenwesen der IHK Frankfurt am Main
Nach § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO (dort Titel II, Überschrift II, Teil B) sind Personen, die als Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft tätig sind oder tätig werden wollen auf Antrag für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen, sofern für diese Sachkunde ein Bedarf an Sachverständigen besteht, sie hierfür besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre Eignung bestehen.
Um den Nachweis der besonderen Sachkunde zu erbringen, ist es in der Regel erforderlich, dass ein Bewerber sich der Überprüfung durch ein aus ausgewiesenen Fachleuten seiner Disziplin bestehendes Gremium unterzieht.
Fachgremien haben im Rahmen des Bestellungsverfahrens der IHKs eine rein beratende Funktion. Sie geben gegenüber der bestellenden IHK ein Votum ab,
ob der Nachweis der besonderen Sachkunde vom Antragsteller erbracht wurde.
Sie unterstützen zudem auf Anfrage die bestellende IHK bei weiteren Fragen, die mit der Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen von Bewerbern in Zusammenhang stehen (z. B. Vorprüfung von Antragsunterlagen, Erarbeitung oder Aktualisierung fachlicher Bestellungsvoraussetzungen). Die Geschäftsführung eines Fachgremiums kann sowohl bei der bestellenden IHK als auch bei einer anderen IHK liegen, die regional oder bundesweit die Inanspruchnahme durch andere IHKs bietet.
Die IHK Frankfurt am Main betreut 2 Fachgremien zur Überprüfung
der besonderen Sachkunde im Rahmen des § 36 GewO.
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Fachgremium "Kapitalanlagen und private Finanzplanung"
- Fachgremium "Unternehmensbewertung"
Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen, die einer Überprüfung der besonderen Sachkunde durch die vorgenannten Fachgremien zugrunde gelegt werden, sind:
Unser Fachgremium "Kapitalanlagen und private Finanzplanung" setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
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Prof. Heinrich Bockholt |
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Dipl.-Volkswirt Rainer Juretzek |
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Prof. Dr. Karl-Heinz Schlotthauer |
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Dietmar Vogelsang |
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Ass. Carmen Tontsch, IHK Frankfurt am Main |
Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen, die einer Überprüfung der besonderen Sachkunde durch das vorgenannte Fachgremium zugrunde gelegt werden, sind:
Der IHK Frankfurt am Main sind folgende Unterlagen im Vorwege durch die jeweilige IHK, die einen SV-Bewerber anmeldet, einzureichen:
5 Gutachten in 5-facher Ausfertigung nebst Lebenslauf und berufsbezogenem Werdegang (je einen Satz GA für jedes Fachgremiums-Mitglied)
Die Überprüfung selbst findet in der Form eines Fachgesprächs statt, bei dem das Gremium sich mit den vorgelegten Arbeitsproben und Gutachten auseinandersetzen wird. Darüber hinaus werden auch allgemeine Fragen zum beantragten Sachgebiet und zum Sachverständigenrecht gestellt. Für das Gespräch ist in etwa eine Dauer von ca. 45 Minuten einzuplanen.
Die Kosten der Überprüfung betragen derzeit pro Sachgebiet/Kandidat EUR 430,00 (Überprüfungsgebühr) sowie zzgl. Honorar und Reisekosten für die Fachgremiumsmitglieder.
Geschäfts- und Verfahrensordnung des Fachgremiums der IHK Frankfurt am Main zur Überprüfung der besonderen Sachkunde für das Sachgebiet "Kapitalanlagen und private Finanzplanung" sowie verwandte Sachgebiete
Unser Fachgremium "Unternehmensbewertung" setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
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Prof. Dr. Wolfgang Ballwieser |
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Dipl.-Kfm. Volker Hülsmeier |
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WP StB Dr. Peter Bartels |
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Dr. Anke Nestler |
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Ass. Carmen Tontsch, IHK Frankfurt am Main |
Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen, die einer Überprüfung der besonderen Sachkunde durch das vorgenannte Fachgremium zugrunde gelegt werden, sind:
Der IHK Frankfurt am Main sind folgende Unterlagen im Vorwege durch die jeweilige IHK, die einen SV-Bewerber anmeldet, einzureichen:
5 Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) in 5-facher Ausfertigung nebst Lebenslauf und berufsbezogenem Werdegang (je einen Satz GA für jedes Fachgremiums-Mitglied)
Die Überprüfung selbst findet in der Form eines Fachgesprächs statt, bei dem das Gremium sich mit den vorgelegten Arbeitsproben und Bewertungsgutachten auseinandersetzen wird. Darüber hinaus werden auch allgemeine Fragen zum beantragten Sachgebiet und zum Sachverständigenrecht gestellt. Für das Gespräch ist in etwa eine Dauer von ca. 45 Minuten einzuplanen.
Die Kosten der Überprüfung betragen derzeit pro Sachgebiet/Kandidat EUR 430,00 (Überprüfungsgebühr) sowie zzgl. Honorar und Reisekosten für die Fachgremiumsmitglieder.
Geschäfts- und Verfahrensordnung des Fachgremiums der IHK Frankfurt am Main zur Überprüfung der besonderen Sachkunde für das Sachgebiet "Unternehmensbewertung"
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