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Fachgremien Sachverständigenwesen der IHK Frankfurt am Main
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Nach § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO (dort Titel II, Überschrift II, Teil B) sind Personen, die als Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft tätig sind oder tätig werden wollen auf Antrag für bestimmte Sachgebiete öffentlich zu bestellen, sofern für diese Sachkunde ein Bedarf an Sachverständigen besteht, sie hierfür besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre Eignung bestehen.
Um den Nachweis der besonderen Sachkunde zu erbringen, ist es in der Regel erforderlich, dass ein Bewerber sich der Überprüfung durch ein aus ausgewiesenen Fachleuten seiner Disziplin bestehendes Gremium unterzieht. Fachgremien haben im Rahmen des Bestellungsverfahrens der IHKs eine rein beratende Funktion. Sie geben gegenüber der bestellenden IHK ein Votum ab, ob der Nachweis der besonderen Sachkunde vom Antragsteller erbracht wurde. Sie unterstützen zudem auf Anfrage die bestellende IHK bei weiteren Fragen, die mit der Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen von Bewerbern in Zusammenhang stehen (z. B. Vorprüfung von Antragsunterlagen, Erarbeitung oder Aktualisierung fachlicher Bestellungsvoraussetzungen). Die Geschäftsführung eines Fachgremiums kann sowohl bei der bestellenden IHK als auch bei einer anderen IHK liegen, die regional oder bundesweit die Inanspruchnahme durch andere IHKs bietet.
Die IHK Frankfurt am Main betreut 2 Fachgremien zur Überprüfung der besonderen Sachkunde im Rahmen des § 36 GewO.
- Fachgremium "Kapitalanlagen und private Finanzplanung"
- Fachgremium "Unternehmensbewertung"
Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen, die einer Überprüfung der besonderen Sachkunde durch die vorgenannten Fachgremien zugrunde gelegt werden, sind:
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Fachgremium "Kapitalanlagen und private Finanzplanung"
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Unser Fachgremium "Kapitalanlagen und private Finanzplanung" setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
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Prof. Heinrich Bockholt Professor an der FH Koblenz Fachbereich: Betriebswirtschaft/Baufinanzierung Legiastraße 32, 56073 Koblenz Telefon: 02606/1289 E-Mail: info@prof-bockholt.de Homepage: http://www.fh-koblenz.de/Prof_Heinrich_Bockholt.509.0.html
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Dipl.-Volkswirt Rainer Juretzek ö. b. u. v. SV für "Kapitalanlagen und private Finanzplanung" Vorstandssprecher & Geschäftsführer der Analytica Finanz Research Beratungsgesellschaft mbH Ferdinandstr. 19, 61348 Bad Homburg v.d.H. Telefon: 06172/690022, Fax: 06172/21646 E-Mail: info@analytica-finanz.de Homepage: www.analytica-finanz.de
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Prof. Dr. Karl-Heinz Schlotthauer ö. b. u. v. SV für "Kapitalanlagen und private Finanzplanung, Wertpapiere und Derivate" Hochschullehrer für Finanzdienstleistungen FH Frankfurt am Main - University of Applied Sciences Fachbereich Wirtschaft und Recht Nibelungenplatz 1, 60318 Frankfurt Tel.: 069/15332960, Fax: 069/15332960 E-Mail: schlotth@fb3.fh-frankfurt.de Homepage: www.fb3-fh-frankfurt.de/fb3/professoren/Schlotthauer
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Dietmar Vogelsang ö. b. u. v. SV für "Kapitalanlagen und private Finanzplanung, Wertpapiere und Derivate" Sachverständigen-Societät Vogelsang & Sachs Hessenring 71, 61348 Bad Homburg v.d.H. Tel: 06172/920000, Fax: 06172/920011 E-Mail:dvogelsang@vogelsang-sachs.de Homepage: www.vogelsang-sachs.de
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Ass. Carmen Tontsch , IHK Frankfurt am Main
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Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen, die einer Überprüfung der besonderen Sachkunde durch das vorgenannte Fachgremium zugrunde gelegt werden, sind:
Kapitalanlagen und private Finanzplanung Private Baufinanzierung Wertpapieranlagen
Der IHK Frankfurt am Main sind folgende Unterlagen im Vorwege durch die jeweilige IHK, die einen SV-Bewerber anmeldet, einzureichen:
5 Gutachten in 5-facher Ausfertigung nebst Lebenslauf und berufsbezogenem Werdegang (je einen Satz GA für jedes Fachgremiums-Mitglied)
Die Überprüfung selbst findet in der Form eines Fachgesprächs statt, bei dem das Gremium sich mit den vorgelegten Arbeitsproben und Gutachten auseinandersetzen wird. Darüber hinaus werden auch allgemeine Fragen zum beantragten Sachgebiet und zum Sachverständigenrecht gestellt. Für das Gespräch ist in etwa eine Dauer von ca. 45 Minuten einzuplanen.
Die Kosten der Überprüfung betragen derzeit pro Sachgebiet/Kandidat EUR 430,00 (Überprüfungsgebühr) sowie zzgl. Honorar und Reisekosten für die Fachgremiumsmitglieder.
Geschäfts- und Verfahrensordnung des Fachgremiums der IHK Frankfurt am Main zur Überprüfung der besonderen Sachkunde für das Sachgebiet "Kapitalanlagen und private Finanzplanung" sowie verwandte Sachgebiete
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Fachgremium "Unternehmensbewertung"
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Unser Fachgremium "Unternehmensbewertung" setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
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Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen, die einer Überprüfung der besonderen Sachkunde durch das vorgenannte Fachgremium zugrunde gelegt werden, sind:
Unternehmensbewertung
Der IHK Frankfurt am Main sind folgende Unterlagen im Vorwege durch die jeweilige IHK, die einen SV-Bewerber anmeldet, einzureichen:
5 Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) in 5-facher Ausfertigung nebst Lebenslauf und berufsbezogenem Werdegang (je einen Satz GA für jedes Fachgremiums-Mitglied)
Die Überprüfung selbst findet in der Form eines Fachgesprächs statt, bei dem das Gremium sich mit den vorgelegten Arbeitsproben und Bewertungsgutachten auseinandersetzen wird. Darüber hinaus werden auch allgemeine Fragen zum beantragten Sachgebiet und zum Sachverständigenrecht gestellt. Für das Gespräch ist in etwa eine Dauer von ca. 45 Minuten einzuplanen.
Die Kosten der Überprüfung betragen derzeit pro Sachgebiet/Kandidat EUR 430,00 (Überprüfungsgebühr) sowie zzgl. Honorar und Reisekosten für die Fachgremiumsmitglieder.
Geschäfts- und Verfahrensordnung des Fachgremiums der IHK Frankfurt am Main zur Überprüfung der besonderen Sachkunde für das Sachgebiet "Unternehmensbewertung"
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Robertina Dimitrieska
Recht und Steuern
Derzeit sind keine Veranstaltungen geplant.
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