Sachverständigenordnung und Richtlinien
Die allgemeinen Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung sowie die Rechte und Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in der Sachverständigenordnung (SVO) geregelt. Hier finden Sie die SVO der IHK Frankfurt am Main sowie die Richtlinien dazu. Die Richtlinien erläutern die Anwendung und Auslegung der Sachverständigenordnung.
Ansprechpartner
Anfragen aus dem IHK-Bezirk beantwortet:
Robertina Dimitrieska
Recht und Steuern
Telefon:069 2197-1316 (Sachverständigenwesen), 069 2197-1338 (Heizöl- und Produktenbörse)
Fax:069 2197-1407
r.dimitrieska@frankfurt-main.ihk.de
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Termine und Veranstaltungen
21.06.2012
E-Commerce- und Internetrecht 2012